1. +++ (SEM)
Ab dem 30. November 2022 gilt:
* Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen.
Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen.
Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen
Datum: 2022-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, medizinische Einrichtungen
# ?, Ergebnis des Kontrolltests
# ?, Kontrolltestung
# ?, Vorliegen
# ?, Bürgertestung
# ?, Isolierungsregelungen
# ?, wesentliche Regelungen
# ?, Coronainfektion
# ?
2. +++ (SEM)
In diesen Einrichtungen aber auch alle geimpften und genesenen Beschäftigten einmal jeden Tag zu testen, schießt über das Ziel hinaus.
Es ist auch mit Blick auf das begrenzte Testmaterial nicht zu vertreten.
Diese Einrichtungen haben ohnehin strenge und bewährte Hygienekonzepte, so dass aus unserer Sicht eine zweimal wöchentliche Kontrolltestung der vollständig immunisierten Personen ausreichend ist.
Ich bin deshalb sehr froh, dass die Gesundheitsminister heute auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen haben, den Bundesgesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern.
"
Datum: 2021-11-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsminister-fordern-auf-initiative-von-nordrhein-westfalen-testpflichten;
Themen: pflegerische Einrichtungen
# ?, wöchentliche Selbsttestung
# ?, genesene Beschäftigte
# ?, Vorschlag von Nordrhein-Westfalen
# ?, Behörden in Nordrhein-Westfalen
# ?, Ermessen
# ?, Erlass
# ?, Arbeitsplatz
# ?, Klarstellung
# ?, Geimpfte
# ?
3. +++ (SEM)
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
* Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation;
eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
* Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten.
Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe.
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert;
Themen: Lolli
# ?, Grundschulen
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Labors
# ?, vulnerable Gruppen
# ?, Förderschulen
# ?, Schülerinnen
# ?, Antigenschnelltests der Schule
# ?, Bestellmanagement
# ?, Bürgertest
# ?