Treffer: 1 Antwortzeit: 1,34 s Suchanfrage: Korrekturbeträgeneue Suche
1.+++(SEM)
Zuvor hat eine antragsberechtigte Kommune Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung im Hinblick auf Richtigkeit von Ansatz und Ausweis in der Bilanz prüfen zu lassen.
Die zum Abzug zu bringenden liquiden Mittel sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Aus dieser Prüfung können sich Korrekturbeträge ergeben.
Die durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommenen Verbindlichkeiten sind im Zeitpunkt der Übernahme durch die Kommune erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage eigenkapitalerhöhend zu verrechnen.
Hintergrund