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"Der Umstellung auf G9 ist eine breite gesellschaftliche Debatte vorausgegangen.
Das 2018 ohne Gegenstimmen vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs wird nun auch finanziell von der Landesregierung sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der laufenden Kosten der Kommunen abgesichert", so Staatssekretär Richter.
Der zweite Kostenblock des Belastungsausgleichs umfasst die dauerhaften Sachkosten für die kommunalen Schulträger zum Beispiel bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, Bereitstellung von Lernmitteln und für die Bewirtschaftung der Schulräume.
Diese Kosten werden den kommunalen Schulträgern ab dem Jahr 2024 ausgeglichen.
In den ersten drei Jahren belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.
Datum: 2019-01-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-belastungsausgleich-fuer-g9;
Themen: kommunale Schulträger
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