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* Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig.
Insbesondere wird auch die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen - zum Beispiel für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern - unterstützt.
* Im Förderbaustein "Anstoß eines Zentrenmanagements" wurde neben der Kostenobergrenze auch das Maßnahmenspektrum ausgeweitet.
Unter anderem ist der Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften nun expliziter Fördergegenstand.
Des Weiteren sind erstmals auch kommunale Personalkosten für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen förderfähig.

Datum: 2021-10-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-leben-findet-innenstadt-2000-stadtbaeume-lassen;
Themen: Ladenlokale # ?, Anmietung # ?, Moderationsprozesse # ?, Expertisen # ?, Zwischenerwerb # ?, Stärkung für Innenstädte # ?, Beratungen # ?, Begrünungselemente # ?, Funktionsverluste # ?, Kostenobergrenze # ?