1. +++ (SEM)
* Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig.
Insbesondere wird auch die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen - zum Beispiel für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern - unterstützt.
* Im Förderbaustein "Anstoß eines Zentrenmanagements" wurde neben der Kostenobergrenze auch das Maßnahmenspektrum ausgeweitet.
Unter anderem ist der Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften nun expliziter Fördergegenstand.
Des Weiteren sind erstmals auch kommunale Personalkosten für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen förderfähig.
Datum: 2021-10-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-leben-findet-innenstadt-2000-stadtbaeume-lassen;
Themen: Ladenlokale
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