1. +++ (SEM)
Die 100 Millionen Euro für den Ü3-Ausbau sollen bereits in 2016 in voller Höhe bewilligt werden können, die Umsetzung der Baumaßnahmen kann jedoch bis Ende 2018 erfolgen.
Das Investitionsprogramm berücksichtigt den zusätzlichen Bedarf wegen der positiven Entwicklung der Geburtenzahlen sowie für die Integration der Flüchtlingskinder.
Die jährliche Anpassung der Kostenpauschale, die die Träger der Betreuungseinrichtungen pro Kind erhalten, wird befristet bis 2018 von 1,5 auf 3 Prozent angehoben.
Der im Kibiz 2008/09 von der damaligen schwarz-gelben Regierung eingebaute Dynamisierungsfaktor für die Kostenpauschale hatte sich als zu gering erwiesen.
Von Anfang an hatte dies eine Unterfinanzierung der Kitas verursacht.
Datum: 2015-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/430-millionen-euro-mehr-fuer-die-kitas-ministerin-kampmann-wir-halten-wort;
Themen: Finanzsituation von Kitas
# ?, Regierungskoalition
# ?, Betreuungsgeld
# ?, Euro
# ?, Kindertageseinrichtungen
# ?, Träger
# ?, frühkindliche Bildung
# ?, Geburtenzahlen
# ?, Kostenpauschalen
# ?, Tarifentwicklungen
# ?
2. +++ (SEM)
Ein gut ausgebautes Wegenetz dient nicht nur der Waldbewirtschaftung, sondern auch den Menschen, die im Wald Erholung suchen.
Daneben ist es notwendig für Feuerwehr und Rettungskräfte, um Waldbrände zu bekämpfen und Menschen zu bergen.
Die Kosten für die erforderlichen Grundinstandsetzungen überfordern viele Forstbetriebe in den durch die Waldschäden besonders betroffenen Gebieten.
Der Fördersatz wird deshalb in Gebieten, deren Ertragssituation sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 Prozent auf 90 Prozent angehoben.
Der Fördersatz wird deshalb in Gebieten, deren Ertragssituation sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 Prozent auf 90 Prozent angehoben.
In Betrieben mit mehr als 1.000 Hektar soll der Fördersatz von 42 auf 54 Prozent angehoben werden
In Betrieben mit mehr als 1.000 Hektar soll der Fördersatz von 42 auf 54 Prozent angehoben werden
Pauschale für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen
Der Umbau der Wälder ist eine Zukunftsaufgabe.
Er erfordert eine besonders aufwendige und forstfachlich fundierte Vorbereitung, Leitung und Koordinierung der geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie "Extremwetterfolgen".
Datum: 2022-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/5-punkte-sofortprogramm-zum-wiederaufbau-unserer-waelder-beschlossen;
Themen: Waldschäden
# ?, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
# ?, Wiederaufbau
# ?, Hektar
# ?, geförderte Wiederbewaldungsmaßnahmen
# ?, Wälder
# ?, Waldgenossenschaften
# ?, Waldbesitzerinnen
# ?, direkte Förderung
# ?, forstliche Zusammenschlüsse
# ?
3. +++ (SEM)
Gleichzeitig wird dieser künftig gewährt für Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20.
Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchs-voraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet.
Außerdem wird eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale gesetzlich verankert.
Verbesserungen gibt es auch beim Pflegepauschbetrag.
Dieser wird bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht.
Datum: 2020-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale
# ?, Verbesserungen
# ?, Behinderungsgrad
# ?, Pauschbetrag
# ?, Restaurantdienstleistungen
# ?, zahlreiche Veränderungen
# ?, Grundfreibetrag
# ?, Solidaritätszuschlag
# ?, finanzielle Entlastungen
# ?, Steuerfreibetrag
# ?
4. +++ (SEM)
Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.
Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
* Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
* Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst.
Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
* Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
1. die Kosten + zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind, + zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen + sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude - einschließlich der baulichen Sicherung - unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck, 2. die
Datum: 2021-09-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-wiederaufbauhilfe-fuer-betroffene-der-hochwasserkatastrophe-im-juli-2021;
Themen: Aufbaufonds
# ?, Aufbauhilfen
# ?, Privathaushalte
# ?, Wohnungswirtschaft
# ?, Regionen der Starkregenkatastrophe
# ?, Aufbauhilfegesetz
# ?, Betroffene der Hochwasserkatastrophe
# ?, Einkommenseinbußen
# ?, Onlineförderportal
# ?, Schadensereignis
# ?
5. +++ (SEM)
Die Leistungen stiegen von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro.
Landtag und Landesregierung sind hierbei davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden.
Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.
"Wir hatten vor Weihnachten mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet, die geschätzten Flüchtlingszahlen im neuen Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls den Betrag nochmals zu erhöhen.
Wir stehen zu dieser Verabredung und werden dieses Geld noch in diesem Jahr auszahlen", erläuterte Jäger den Hintergrund seines Erlasses, den er den Bezirksregierungen jetzt zugeleitet hat.
Inzwischen liegen die Meldungen aus den Kommunen vor.
Es wird noch einige Wochen dauern bis die Überprüfungen beendet sind und die amtliche Zahl feststeht.
Der Innenminister hat die Kommunalaufsichtsbehörden aber bereits an-gewiesen, Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie diese Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent schon berücksichtigen.
"Damit erhöhen wir die Planungssicherheit für die Haushalte der Kommunen", erläuterte der Innenminister.
Darüber hinaus hat das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im Herbst dieses Jahres Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls erneut nachzusteuern.
Datum: 2016-02-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kommunen-koennen-mehr-geld-fuer-fluechtlingsunterbringung-einplanen;
Themen: Haushalte
# ?, nordrhein-westfälische Kommunen
# ?, allgemeiner Schlüssel
# ?, tatsächliche Flüchtlingszahlen
# ?, fairer Partner
# ?, Flüchtlingskosten
# ?, kommunale Spitzenverbände
# ?, Verabredung
# ?, Berechnung
# ?, Innenminister
# ?
6. +++ (SEM)
So soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden.
Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet.
Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen können die betroffenen Kommunen längerfristig planen.
Sie werden in die Lage versetzt, den Betrieb der Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr aufrechtzuerhalten.
Sie werden in die Lage versetzt, den Betrieb der Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr aufrechtzuerhalten.
Die notwendigen Kosten des Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von 20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet.
Wird eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben, erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für jeweils bis zu 25 weitere Plätze.
Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats.
Für Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des Monats Februar 2016.
Datum: 2015-10-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-haelt-wort-kommunen-bekommen-kosten-von-notunterkuenften-fuer-asylbewerber;
Themen: Notunterkünfte
# ?, Monat
# ?, Abrechnung
# ?, Asylbewerber
# ?, Kosten
# ?, Vereinbarung
# ?, Notunterkunft
# ?, Wort
# ?, Betrieb
# ?, Ablauf
# ?
7. +++ (SEM)
Auf Grundlage der von Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig ermittelten Ist-Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen wird die FlüAG-Pauschale von derzeit 10.392 Euro pro Jahr auf 10.500 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 13.500 Euro für kreisfreie Städte angehoben.
Die Vorschläge des Gutachtens werden damit 1:1 umgesetzt.
Auch wenn das Gutachten keine Aussage über die Kostenerstattung für Geduldete trifft, wird sich das Land deutlich stärker als in der Vergangenheit an den Kosten für diese Personengruppe beteiligen.
Für künftige Geduldete erhalten die Kommunen eine Einmalpauschale von 12.000 Euro, wobei nicht zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden wird.
Für künftige Geduldete erhalten die Kommunen eine Einmalpauschale von 12.000 Euro, wobei nicht zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden wird.
Minister Joachim Stamp: "Die Pauschale entspricht einer Verlängerung des Zahlungszeitraums von derzeit maximal drei auf etwa vierzehn Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht.
Zugleich minimieren wir damit den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten des Landes als auch der Kommunen.
"
Datum: 2020-12-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-und-kommunen-schliessen-vereinbarung-zur-migrationspolitik-und-neuregelung-des;
Themen: Migrationspolitik
# ?, Neuregelung
# ?, faire Lastenverteilung
# ?, Flüchtlinge
# ?, Kostenerstattung
# ?, kreisangehörige Gemeinden
# ?, Gutachten
# ?, Bereiche der Rückführung
# ?, Unterbringung in Nordrhein-Westfalen
# ?, Vorschläge des Gutachtens
# ?
8. +++ (SEM)
Dazu werden ab dem Kindergartenjahr 2020/21 jährlich rund 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, dass weder Eltern noch Kindergartenträger zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden sollen.
Die Kosten in Höhe von rund 750 Millionen Euro tragen das Land und die kommunalen Jugendämter hälftig mit jeweils 375 Millionen Euro.
Die pauschalierte Finanzierung wird zudem anhand der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten jedes Jahr automatisch erhöht.
Die pauschalierte Finanzierung wird zudem anhand der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten jedes Jahr automatisch erhöht.
Minister Stamp: "Wir wollen auch in Zukunft ein verlässliches Finanzierungssystem sicherstellen.
Minister Stamp: "Wir wollen auch in Zukunft ein verlässliches Finanzierungssystem sicherstellen.
Daher wird es einen Index für eine jährliche Steigerung der Pauschalen - unterschieden nach Personal- und Sachkosten - geben, statt eine starre Dynamisierung, die am Ende nicht ausreicht.
"
Die Landesregierung gibt eine Garantie, dass in dieser Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird.
Datum: 2019-01-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-stamp-landesregierung-schliesst-pakt-fuer-kinder-und-familien;
Themen: Kindertagesbetreuung
# ?, Auskömmlichkeit
# ?, Pakt
# ?, Sachkosten
# ?, pauschalierte Finanzierung
# ?, tatsächliche Entwicklung
# ?, Personalkosten
# ?, kommunale Spitzenverbände
# ?, gute konjunkturelle Lage
# ?, kommunale Jugendämter
# ?
9. +++ (SEM)
Mit dem nun erzielten Konsens erhalten Städte, Gemeinden und das Land endlich Planungssicherheit.
"
Hintergrund: Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 bei den flüchtlingsbezogenen Kosten.
Für die Kommunen setzt er hierzu die vollständige Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft (KdU) fort.
Für die Kommunen setzt er hierzu die vollständige Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft (KdU) fort.
Neben der Fortsetzung des Beitrags für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (350 Mio. Euro) und der Spitzabrechnung für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren gewährt der Bund den Ländern für ihre flüchtlingsbezogenen Zwecke eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke in Höhe von mindestens 700 Millionen Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro für 2021.
Dieses Ergebnis ist Resultat intensiver Verhandlungen der Länder mit der Bundesregierung in den vergangenen Monaten.
Ministerpräsident Armin Laschet hat sich persönlich mit anderen Regierungschefinnen und Regierungschefs beim Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, dafür eingesetzt, die Länder und die kommunale Ebene mit ihren wichtigen Aufgaben nicht allein zu lassen.
Datum: 2019-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-zur-einigung-zwischen-bund-und-laendern-bei-der;
Themen: Flüchtlingskosten
# ?, Länder
# ?, Verantwortung für Bewältigung
# ?, flüchtlingsbezogene Kosten
# ?, flüchtlingsbezogene Zwecke
# ?, beharrlicher Einsatz
# ?, Finanzierung
# ?, große Aufgaben
# ?, Einigung
# ?, Resultat von Verhandlungen
# ?
10. +++ (SEM)
So werden Kosten wie Abschreibungen und bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen berücksichtigt.
Zudem steigt der Höchstbetrag für die monatliche Betriebskostenerstattung von 50.000 Euro auf maximal 200.000 Euro.
Die Soloselbstständigen erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale, die "Neustarthilfe", von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss, wenn sie keine weiteren Fixkosten geltend machen können.
Die Betriebskostenpauschale beträgt 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019.
Auch für diese Pauschale fordert Nordrhein-Westfalen in der Wirtschaftsministerkonferenz eine erhebliche Erhöhung.
Datum: 2020-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-programme-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft-laufen-auszahlungen-von;
Themen: Soloselbstständige
# ?, Auszahlungen
# ?, Schließungen
# ?, betroffene Unternehmerinnen
# ?, Freiberufler
# ?, Rückzahlung der NRW-Soforthilfe
# ?, Einzelhändler
# ?, Abschreibungen
# ?, Direktanträge
# ?, Förderphase der Überbrückungshilfe
# ?
11. +++ (SEM)
Die Landesregierung verstärkt damit auch in dieser Legislaturperiode die Krankenhausförderung deutlich.
Von 2017 bis 2022 haben die Krankenhäuser bereits rund zwei Milliarden Euro mehr vom Land erhalten als in der Legislaturperiode 2012-2017.
Die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist dual organisiert: Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen über sogenannte Fallpauschalen finanziert.
Sie umfassen alle Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen.
In der Vergangenheit hat der Bund zudem Fonds für besondere Bedarfe aufgelegt, die durch die Länder kofinanziert wurden.
Datum: 2022-10-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/25-milliarden-ueber-die-naechsten-fuenf-jahre-fuer-umsetzung-des-neuen;
Themen: neuer Krankenhausplan
# ?, neue Krankenhausplanung
# ?, Bundesstrukturfonds
# ?, Stärkung für Krankenhäuser
# ?, sogenannte Fallpauschalen
# ?, strukturverändernde Maßnahmen
# ?, zielgerichtete Verbesserung
# ?, zuständige Bundesländer
# ?, Legislaturperiode
# ?, Koalitionsvertrag
# ?
12. +++ (SEM)
Barrierefreier Umbau von Bus- und Bahnhaltestellen des AöR VRR Förderung nach §13 Abs. 1 Nr. 5 ÖPNVG NRW Maßnahmen- und Finanzverantwortung liegen beim VM (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse)
Barrierefreier Ausbau von 2 Bushaltestellen "Hundeicken und Kirchwinkelstr" in Gevelsberg Gesamtkosten: 211.700,00 EUR Zuwendung: 172.900,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Der Zuwendungsantrag umfasst den barrierefreien Umbau an den Haltestellen "Hundeicken" und "Kirchwinkelstr" (jeweils zwei Haltekanten) Ausstattung mit Busborden von "18 cm Höhe" zur Gewährleistung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs Verlegung von taktilen Elementen Erhöhung der Aufenthaltsqualität Nachhaltige Stärkung des ÖPNVs Verbesserung der Inanspruchnahme der Haltestellen
Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hamborn Rathaus, Straßenbahnlinie 903 in Duisburg Gesamtkosten: 284.300,00 EUR Zuwendung: 213.800,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Hamborn Rathaus (zwei Haltekanten) Verlegung von taktilen Elementen Erhöhung der Aufenthaltsqualität Nachhaltige Stärkung des ÖPNVs Verbesserung der Inanspruchnahme der Haltestellen
RRX-Außenast-Bahnhöfe im Bereich des NVR Förderung nach §13 (1) ÖPNVG NRW: Maßnahmen- und Finanzverantwortung liegen beim VM (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) Förderung nach §13 (2) ÖPNVG NRW:
RRX-Außenast-Bahnhöfe im Bereich des NVR Förderung nach §13 (1) ÖPNVG NRW: Maßnahmen- und Finanzverantwortung liegen beim VM (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) Förderung nach §13 (2) ÖPNVG NRW:
Spätere Anrechnung auf die §12 ÖPNVG NRW Pauschale.
Bf.
Brachelen (§13 (2) ÖPNVG NRW) Gesamtkosten Lph.
Datum: 2019-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bahnhofsausbau-und-barrierefreiheit-minister-wuest-und-vertreter-der-spnv;
Themen: Maßnahmenbeschreibung
# ?, Bushaltestellen
# ?, Gesamtkosten
# ?, taktile Elemente
# ?, Bahnhöfe
# ?, Leistungsphasen
# ?, nachhaltige Stärkung
# ?, Busborde
# ?, barrierefreier Ausbau
# ?, Verlegung
# ?
13. +++ (SEM)
* Die Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung sollen um 30 Prozent angehoben werden.
Diese Pauschbeträge ersparen den Steuerpflichtigen den mühsamen Nachweis von tatsächlichen, unmittelbar mit der Behinderung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.
* Durch die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro können Kosten - insbesondere Fahrtkosten - im Zusammenhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von annähernd zwei Milliarden Euro im Überblick:
* Unterstützung von Start-up Unternehmen: Die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden.
Datum: 2018-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-will-ehrenamtlich-taetige-familien-und-unternehmen-entlasten;
Themen: Stärkung für Mitte
# ?, Unternehmen
# ?, heutiger Freitagvormittag
# ?, wirksame Besteuerung
# ?, Gesellschaft
# ?, Mitarbeiterbeteiligungen
# ?, Tätige
# ?, Plattformen
# ?, Start-ups
# ?, Bundesrat Nordrhein-Westfalen
# ?
14. +++ (SEM)
Vor der Reform gab es jährlich eine starre Erhöhung, die den tatsächlichen Kostensteigerungen und Tariferhöhungen nicht gerecht wurde und Ursache für die Finanzierungslücke gewesen ist.
Die Landesregierung sorgt jetzt für ein verlässliches Finanzierungssystem.
Auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung wird es einen Index für eine jährliche Steigerung der Pauschalen - unterschieden nach Personal- und Sachkosten - geben, und nicht mehr eine starre Anpassung der Refinanzierung, die am Ende nicht ausreicht.
1.
Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITAs und Sprachförderung
Datum: 2019-11-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-stamp-mehr-chancen-fuer-unsere-kinder-und-familien;
Themen: Kinderbildungsgesetz
# ?, zentrale Gesetzesvorhaben
# ?, notwendiger Betreuungsplatz
# ?, Legislatur
# ?, Fachberatung
# ?, Index
# ?, Landtag von Nordrhein-Westfalen
# ?, Pauschalen
# ?, Familienzentren
# ?, Flexibilisierung
# ?
15. +++ (SEM)
Angesichts der Niedrigzinsphase auf dem Kapitalmarkt mögen manche glauben, dass die Förderung von Wohneigentum nicht mehr nötig sei.
Das ist falsch: Gerade junge Familien verfügen - altersbedingt - über keine hohen Einkommen, hinzu kommen die Ausgaben für die Kinder.
Darüber hinaus fallen zunehmend hohe Nebenkosten für den Immobilienerwerb an, die die Schwelle für den Eigentumserwerb deutlich erhöhen.
Diese Hürden senken wir mit der neugestalteten Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen", so die Ministerin.
Sie verweist darauf, dass Immobilien-Eigentum vor Altersarmut schützt und damit zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
Das ist ferner ein Beitrag, um für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.
Hintergrund
Die neuen Grundpauschalen für die Eigentumsförderung sind von Region zu Region unterschiedlich und bewegen sich von 60.000 bis 110.000 Euro in der höchsten Kostenkategorie.
Zusätzlich wird der Familienbonus gewährt.
Daneben kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bei barrierefreien Objekten angesetzt werden.
Datum: 2018-02-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-ina-scharrenbach-landesregierung-unterstuetzt-junge-familien-beim-umzug;
Themen: junge Familien
# ?, eigene Immobilie
# ?, Eigenkapitalersatz
# ?, Kinderbonus
# ?, Zug der Modernisierung
# ?, Wohnraumförderung
# ?, Eigentumserwerb
# ?, Tilgungsnachlass
# ?, Traum
# ?, Umzug
# ?
16. +++ (SEM)
"
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Laumann sagte: "In der Krankenhauslandschaft kann es kein 'Weiter so' geben.
Es ist gut, dass auch der Bund, der für die Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig ist, nun das System der Fallpauschalen grundlegend überarbeiten will.
In vielen Bereichen haben sich die DRGs nicht bewährt, weil die notwendigen Vorhaltekosten nicht abgebildet werden.
Glasklar muss aber sein: Die Länder sind für die Krankenhausplanung zuständig und das muss so bleiben.
Datum: 2022-12-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-und-bayern-fordern-starke-rolle-der-laender-auch-nach;
Themen: Krankenhausplanung
# ?, Krankenhausreform
# ?, Krankenhäuser
# ?, starke Rolle
# ?, ländlicher Raum
# ?, passgenaue Lösungen
# ?, Behandlungssektoren
# ?, Einrichtungen der Daseinsvorsorge
# ?, Ende der Unterfinanzierung
# ?, Förderniveau
# ?
17. +++ (SEM)
Der Bundesgesetzgeber hat zahlreiche steuerliche Änderungen beschlossen, auf die unter anderem Nordrhein-Westfalen gedrängt hatte.
Diese betreffen beispielsweise Vereinfachungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für HomeOffice-Tätigkeiten, sowie steuerliche Verfahrenserleichterungen beim Erwerb und Betrieb kleinerer Photovoltaik-Anlagen.
"Es ist einiges umgesetzt worden, was der Bevölkerung in dieser Zeit steigender Kosten hilft", sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
"Das ist eine gute Nachricht zum Ende des Jahres - wir sind sehr zufrieden, dass von diesen steuerlichen Regelungen auch viele Menschen und Unternehmen in unserem Bundesland profitieren werden."
"Das ist eine gute Nachricht zum Ende des Jahres - wir sind sehr zufrieden, dass von diesen steuerlichen Regelungen auch viele Menschen und Unternehmen in unserem Bundesland profitieren werden."
So werden die Regelungen zur sogenannten "HomeOffice-Pauschale" für die betriebliche und berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vereinfacht und verbessert.
Bürgerinnen und Bürger, die ganz überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer tätig sind, können künftig ohne Nachweis pauschal 1.260 Euro jährlich steuerlich geltend machen.
Liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer oder wird die HomeOffice-Tätigkeit nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer, sondern beispielsweise in einer Arbeitsecke in der häuslichen Wohnung ausgeübt, können pauschal sechs Euro pro Kalendertag (max. 1.260 Euro im Jahr), an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, angegeben werden.
Datum: 2022-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuererleichterungen-fuer-viele-menschen;
Themen: Arbeitnehmerpauschbetrag
# ?, Sparerpauschbetrag
# ?, steuerliche Berücksichtigung
# ?, steuerliche Verfahrenserleichterungen
# ?, Homeofficetätigkeiten
# ?, häusliches Arbeitszimmer
# ?, zahlreiche Änderungen
# ?, steigende Kosten
# ?, Vereinfachungen
# ?, Aufwendungen
# ?
18. +++ (IR)
Der Entwurf soll die gesetzliche Grundlage für die Erhöhung der Schulkostenpauschale in der Altenpflege schaffen.
Er sieht die Erhöhung der monatlichen Pauschale von aktuell 280 Euro je Schülerin und Schüler auf zukünftig 380 Euro vor.
"Die geplante Erhöhung der Schulkostenpauschale um fast 36 Prozent ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Altenpflege.
Hintergrund: Mit der sogenannten Schulkostenpauschale in der Altenpflege beteiligt sich das Land an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern.
Datum: 2018-08-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/staerkung-fuer-die-fachseminare-der-altenpflege-schulkostenpauschale-soll-auf-380;
Themen: Fachseminarien
# ?, Grundlage für Erhöhung
# ?, Landesaltenpflegegesetz
# ?, Fachseminare
# ?, Schülerin
# ?, Altenpflegerinnen
# ?, Stärkung für Altenpflege
# ?, klasse Ausbildung
# ?, sogenannte Schulkostenpauschale
# ?, überfälliges Signal
# ?
19. +++ (IR)
Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten positive Nachrichten vom Land: Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, werden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht.
Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten positive Nachrichten vom Land: Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, werden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht.
Datum: 2017-08-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-frauenhaeuser-erhalten-mehr-geld-fuer-personal;
Themen: positive Nachrichten
# ?, Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen
# ?, Förderung für Sachausgaben
# ?, Personalkostenpauschalen
# ?, Frauenhausmitarbeiterinnen
# ?, gewachsene Zahl
# ?, hochengagierte Arbeit
# ?, Basis von Förderrichtlinien
# ?, Einzelfallfinanzierung
# ?, Rahmen von Sozialleistungen
# ?
20. +++ (IR)
* Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Frauenberatungsstellen um 2,5 Prozent (letzte Erhöhung 2015) zum 1. Januar 2018.
* Förderzeitraum 2019 bis 2022: Erstmalig erhalten die Frauenberatungsstellen eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 Prozent jährlich.
* Seit dem 1. Januar 2019: Erstmalige Erhöhung der Sachkostenpauschale seit der Einführung im Jahr 2011 von 6.000 Euro auf 7.500 Euro pro Einrichtung.
Die Sachkostenpauschale ist für qualitätssichernde Maßnahmen wie Fortbildung und Supervision, Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit oder für die Arbeit mit besonderen Zielgruppen einsetzbar.
Datum: 2020-02-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-mehr-geld-fuer-runde-tische-gegen-gewalt-frauen;
Themen: örtliche Runder Tisch
# ?, kreisfreie Stadt
# ?, Frauenberatungsstellen
# ?, Fördersumme
# ?, Kreis
# ?, Frauenhäuser
# ?, Inventar von Hilfsangeboten
# ?, Sachkostenpauschale
# ?, Zwangsheirat
# ?, Menschenhandel
# ?
21. +++ (IR)
* Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Frauenberatungsstellen um 2,5 Prozent (letzte Erhöhung 2015) zum 1. Januar 2018.
* Förderzeitraum 2019 bis 2022: Erstmalig erhalten die Frauenberatungsstellen eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 Prozent jährlich.
* Seit dem 1. Januar 2019: Erstmalige Erhöhung der Sachkostenpauschale seit der Einführung im Jahr 2011 von 6.000 Euro auf 7.500 Euro pro Einrichtung.
Die Sachkostenpauschale ist für qualitätssichernde Maßnahmen wie Fortbildung und Supervision, Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit oder für die Arbeit mit besonderen Zielgruppen einsetzbar.
Datum: 2020-02-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nimmt-zwei-frauenberatungsstellen-neu-die;
Themen: Gewalt
# ?, Frauenberatungsstellen
# ?, Frauenhäuser
# ?, Musikaktionen
# ?, Tanzaktionen
# ?, weltweite Frauensolidarität
# ?, Sachkostenpauschale
# ?, positive Energie
# ?, schwierige Themen
# ?, Landesförderung
# ?
22. ++ (IR)
Darum haben wir auch die Schulkostenpauschale in Nordrhein-Westfalen von 280 auf 380 Euro pro Monat und Schüler erhöht.
Datum: 2019-05-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tag-der-pflege-2019-minister-laumann-fordert-staerkere-beteiligung-der;
Themen: Pflegebeschäftigte in Nordrhein-Westfalen
# ?, internationaler Tag
# ?, tagtäglicher Einsatz
# ?, Pflegeberuf
# ?, ganzes Herz
# ?, Einführung der Generalistik
# ?, Rahmenbedingungen der Profession
# ?, Schulkostenpauschale in Nordrhein-Westfalen
# ?, attraktive Berufsausbildung
# ?, wichtiger Berufsstand
# ?
23. ++ (IR)
Neuer Erlass: Künftig werden Vereine mit Zweitfahrzeugen mit einer erhöhten Organisationskostenpauschale gefördert
Datum: 2024-09-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-foerderung-fuer-buergerbusse-aus;
Themen: Zweitfahrzeuge
# ?, ehrenamtliche Fahrerinnen
# ?, herkömmliches Angebot
# ?, strukturelle Gegebenheiten
# ?, Bürgerbusse
# ?, Vereine
# ?, Öffentlicher Personennahverkehr
# ?, Bürgerbusfahrer
# ?, Bürgerbusfahrzeuge
# ?, Fahrerlaubnisse
# ?
24. ++ (IR)
Erstattet werden fortan: + 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten), + 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und + 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
* Die Personalkostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
Datum: 2020-09-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsminister-pinkwart-begruesst-fortsetzung-der-corona-ueberbrueckungshilfe;
Themen: privater Lebensunterhalt
# ?, Coronaüberbrückungshilfe
# ?, Juni
# ?, Fortsetzung
# ?, bisheriges Überbrückungshilfeprogramm
# ?, jeweilige Vorjahresmonate
# ?, maximale Förderbeträge
# ?, private wirtschaftliche Existenz
# ?, Überbrückungshilfe-Programm
# ?, Umsatzeinbruch
# ?
25. ++ (IR)
Seit 2011 erhalten alle Frauenberatungseinrichtungen aufgrund der gestiegenen Aufgabenvielfalt eine erhöhte Personalkostenpauschale und zusätzlich eine Sachkostenpauschale.
Datum: 2012-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-flagge-zeigen-gegen-gewalt-frauen-internationaler-gedenktag;
Themen: internationaler Gedenktag
# ?, doppelter Sinn
# ?, Flagge
# ?, internationaler Tag
# ?, Fahnenaktion
# ?, Wunschtraum
# ?, Haupteingang
# ?, Schutzsystem
# ?, Hilfesystem
# ?, Wirklichkeit
# ?
26. ++ (IR)
Mit der Einführung einer gesetzlichen Schulkostenpauschale durch die vom Landtag am 17. Dezember 2014 beschlossene Gesetzesänderung löst die Landesregierung zudem ein seit langem bestehendes politisches Versprechen ein.
Datum: 2014-12-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-rund-70-prozent-mehr-pflegeausbildungsplaetze-drei-jahren;
Themen: Altenpflegeausbildung
# ?, Pflegdienste
# ?, Schulfinanzierung
# ?, sogenannte freiwillige Förderung
# ?, zukunftssichere verantwortungsvolle Tätigkeit
# ?, Fachseminar
# ?, Schulgeld
# ?, Altenpflegefachkraftausbildung
# ?, ausbildende Einrichtungen
# ?, Schulplatz
# ?
27. ++ (IR)
Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung wie für die medizinischen Behandlungen der jungen Flüchtlinge werden den Jugendämtern wie bisher schon vom Land erstattet.
Der Entwurf des Ausführungsgesetzes sieht jedoch auch vor, die Kommunen durch eine Verwaltungskostenpauschale von 3.100 Euro pro Jahr pro Fall zu entlasten.
Damit würden ihnen die Kosten für diese Flüchtlingsgruppe vollständig abgenommen.
Datum: 2015-11-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-kampmann-landeskabinett-verabschiedet-referentenentwurf-zur-regionalen;
Themen: regionale Verteilung
# ?, unbegleitete Flüchtlinge
# ?, junge Flüchtlinge
# ?, Ausführungsgesetz
# ?, unbegleitete Kinder
# ?, weitreichende Kooperation
# ?, Jugendhilfegesetz
# ?, Kinderhilfegesetz
# ?, Landeskabinett
# ?, Bildungsbedarf
# ?
28. ++ (IR)
Die 64 landesgeförderten Frauenhäuser erhalten derzeit jeweils für vier Stellen eine Personalkostenpauschale in Höhe von 129.090 Euro.
Deshalb erhöhen wir die Personalkostenzuschüsse jedes Jahr um 1,5 Prozent.
Datum: 2019-12-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-dauerhaft-mehr-geld-fuer-personal-frauenhaeusern;
Themen: Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen
# ?, Mitarbeiterinnen des Frauenhauses
# ?, stetige Erhöhung
# ?, Förderpauschalen
# ?, Förderung für Sachausgaben
# ?, Personalkostenzuschüsse
# ?, Zukunftssicherung
# ?, Finanzmittel
# ?, Landesarbeitsgemeinschaft
# ?, Zuschüsse
# ?
29. ++ (IR)
Neben der Finanzierung der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro - hiervon 90 Millionen Euro in 2026 und 110 Millionen Euro in 2027 - pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt.
Außerdem führt die Landesregierung einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein.
Datum: 2026-01-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kibiz-reform-landesregierung-bringt-gesetzentwurf-den-landtag-ein;
Themen: Kinderbildungsgesetz
# ?, Chancenkitas
# ?, Stabilität
# ?, Randzeiten
# ?, Flexibilität
# ?, Einrichtungen
# ?, Verlässlichkeit
# ?, finanzielle Sicherheit
# ?, Verbändeanhörung
# ?, praxisintegrierte Ausbildung
# ?
30. ++ (IR)
Das Frauenhaus Bielefeld bekommt darüber hinaus eine Platzpauschale für drei Frauenplätze in Höhe von insgesamt 21.000 Euro jährlich, da sie drei Plätze mehr als die Mindestplatzzahl vorhalten.
* Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, wurden ab dem 1. September 2017 durch die Landesregierung um rund 2,5 Prozent erhöht.
Datum: 2019-10-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-staerkt-frauenhaeuser-anzahl-von;
Themen: Frauenhaus Bielefeld
# ?, Frauenhaus Herten
# ?, Mindestplatzzahl
# ?, Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen
# ?, Förderung für Sachausgaben
# ?, Schutzplätze
# ?, Zukunftssicherung
# ?, Landeshaushalt
# ?, Finanzmittel
# ?, Landesarbeitsgemeinschaft
# ?
31. ++ (IR)
So beginnt das Ministerium noch in diesem Jahr die Förderung von Schulkosten bei nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen und verstetigt diese 2019 mit zusätzlichen 9,5 Millionen Euro.
Für die Erhöhung der Schulkostenpauschale in der Altenpflegefachkraftausbildung werden zusätzliche 22,5 Millionen Euro eingesetzt.
Datum: 2018-09-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-251-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-ein-fortschrittliches;
Themen: nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
# ?, Krankenhausförderung
# ?, Haushaltsentwurf
# ?, soziale Arbeit
# ?, Pflegeberufe
# ?, Gesundheitsberufe
# ?, Etat
# ?, Fortführung
# ?, Krankenhausinfrastruktur
# ?, finanzieller Schwerpunkt
# ?
32. ++ (IR)
Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.
Datum: 2021-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stabile-finanzen-und-wichtige-impulse-rekordinvestitionen-ins-aufsteigerland;
Themen: NRW-Rettungsschirm
# ?, Haushaltsplan
# ?, Rekordinvestitionen
# ?, Fokus
# ?, Aufsteigerland
# ?, Westspange
# ?, Vorkrisenniveau
# ?, Gemeindeverbände
# ?, Wiederaufbauhilfe
# ?, Landesliegenschaften
# ?
33. ++ (IR)
Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.
Datum: 2021-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-haushaltsplanentwurf-2022;
Themen: Haushaltsplanentwurf
# ?, Kabinett für Entwurf
# ?, Kabinettpressekonferenz
# ?, Pressekonferenz
# ?, Landeshaushalt
# ?, Beschluss
# ?, Download
# ?, NRW-Rettungsschirm
# ?, Euro
# ?, Vorkrisenniveau
# ?
34. ++ (IR)
In einem ersten Schritt hat die Landesregierung die Personalkostenpauschalen, die das Land den Frauenhäusern zahlt, zum 1. September 2017 um 2,5 Prozent erhöht (entspricht 200.000 Euro jährlich).
Zusätzlich wird die Beschränkung der geförderten Sachmittel auf bestimmte Ausgabezwecke ab 2018 aufgegeben; damit können die Pauschalen von den Einrichtungen flexibler und bedarfsorientierter eingesetzt werden.
Datum: 2017-11-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-beteiligt-sich-am-modellprojekt-zum;
Themen: Frauenhaus
# ?, Hilfesystem
# ?, häusliche Gewalt
# ?, Anonymität des Frauenhauses
# ?, Bund für Modellvorhaben
# ?, Projektregion
# ?, geförderte Sachmittel
# ?, qualitative Hinsicht
# ?, spezialisiertes Hilfeleistungssystem
# ?, Hilfeinfrastruktur
# ?
35. ++ (IR)
Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.
Datum: 2021-09-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wichtige-impulse-und-rekordinvestitionen-auch-krisenzeiten-landesregierung-bringt;
Themen: Haushaltsplanentwurf
# ?, Rekordinvestitionen
# ?, Vorkrisenniveau
# ?, nordrhein-westfälisches Landeskabinett
# ?, Haushaltsgesetz
# ?, gesonderte Sitzung
# ?, NRW-Rettungsschirm
# ?, letzte Finanzplanung
# ?, neue Finanzarchitektur
# ?, Flutkatastrophe
# ?
36. ++ (IR)
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen aufgebracht.
Sowohl die Träger der praktischen Ausbildung als auch die Pflegeschulen erhalten aus dem Fondssystem ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten.
Das Ausbildungsbudget der Pflegeschulen setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen je Schülerin oder Schüler zusammen und dient der Finanzierung der Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung.
Das Ausbildungsbudget des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen, die der Finanzierung der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung dienen sowie den Ausbildungsvergütungen zusammen.
Datum: 2019-10-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzierung-der-neuen-generalistischen-pflegeausbildung-fuer-2020-und-2021;
Themen: Pflegeschulen
# ?, Verantwortliche der Pflege
# ?, Ausbildungsbudget
# ?, ausbildende Einrichtungen
# ?, neue Pflegeausbildung
# ?, praktische Ausbildung
# ?, Schülerin
# ?, Ausgleichsfonds
# ?, Fondssystem
# ?, Landesausgleichsfonds
# ?
37. ++ (IR)
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen getragen.
Das Ausbildungsbudget der Pflegeschulen setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen je Schülerin oder Schüler zusammen und dient der Finanzierung der Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung.
Das Ausbildungsbudget des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung setzt sich aus den Pauschalbeträgen zur Finanzierung der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung sowie den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung zusammen.
Datum: 2023-09-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/budgetverhandlungen-fuer-pflegeausbildung-nordrhein-westfalen-erfolgreich;
Themen: Pflegeschulen
# ?, praktische Ausbildung
# ?, Pflegeausbildung
# ?, Ausbildungsbudget
# ?, Pauschalbeträge
# ?, Schülerin
# ?, Verantwortliche
# ?, Landesausgleichfonds
# ?, Pauschalzahlungen
# ?, Pflegeschülerin
# ?
38. ++ (IR)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. GEMA Pauschalvertrag: finanzielle Entlastung für Vereine
Gemeinsam fürs Ehrenamt: GEMA Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine in Nordrhein-Westfalen
Ministerin Scharrenbach: Von dem Pauschalvertrag können rund 33.500 Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen profitieren
Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden.
Datum: 2026-06-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-fuers-ehrenamt-gema-pauschalvertrag-schafft-finanzielle-entlastung-fuer;
Themen: Pauschalvertrag
# ?, finanzielle Entlastung
# ?, Musiknutzung
# ?, Vereine
# ?, bestimmte Voraussetzungen
# ?, Scharrenbach
# ?, Organisationen
# ?, Ehrenamt
# ?, Kosten
# ?, Ministerin
# ?
39. ++ (IR)
* Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale.
Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden.
* Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden.
* Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten.
Datum: 2018-06-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erleichterungen-fuer-ehrenamtliche-taetige-familien-und-pflegende-angehoerige;
Themen: Mitte der Gesellschaft
# ?, Kernpunkte eines Reformplans
# ?, Reformplan
# ?, ehrenamtliche Tätige
# ?, steuerliche Vereinfachungen
# ?, Landeskabinett
# ?, künftige Kinderbetreuungskosten
# ?, maßvolle Entlastungsschritte
# ?, steuerfreier Anteil
# ?, tagtägliche Leistung
# ?
40. ++ (IR)
Ein Mangel an Pflegepersonal hat wirklich nichts mit der Förderung der Krankenhausinvestitionskosten zu tun.
Personalkosten werden im vorherrschenden dualen Finanzierungssystem aus den Erlösen der Fallschaupauschalen finanziert, die auf Bundesebene festgelegt werden.
Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege konnten in Nordrhein-Westfalen durch Beteiligung aller in der Pflege tätigen Einrichtungen an den Kosten für die Ausbildung von 2012 bis heute um rund 85 Prozent gesteigert werden - von rund 10.000 Ausbildungsplätzen mit einer Landesfinanzierung auf inzwischen rund 18.500.
Datum: 2017-05-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-menschenwuerdigere-pflege-gibt-es-nicht-zum-nulltarif;
Themen: menschenwürdige Pflege
# ?, Pflegeversicherung
# ?, Angehörige von Pflegebedürftige
# ?, Pflegepersonal
# ?, Investitionskostenförderung
# ?, Schnäppchenpreis
# ?, Krankenhäuser
# ?, Personalschlüssel
# ?, Portmonee
# ?, Zukunftssicherung
# ?
41. ++ (IR)
Die Kommunen werden daher bei den Kosten für die Integration von Flüchtlingen weiterhin deutlich entlastet.
Vorgesehen ist, dass die Kommunen auch in 2019 für Integrationsmaßnahmen Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes 100 Millionen Euro erhalten.
Mit den übrigen Mitteln aus der Integrationspauschale des Bundes sollen Mehrbedarfe gedeckt werden, die unter anderem im Zusammenhang mit der Ist-Kosten-Erhebung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAg) oder der Umsetzung des Stufenplans Asyl stehen.
Datum: 2018-10-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fluechtlingsminister-stamp-landesregierung-entlastet-die-kommunen-und-staerkt-die;
Themen: Integrationsmaßnahmen
# ?, Integrationspauschale
# ?, Verbindlichkeit
# ?, Asyl des Stufenplans
# ?, Istkostenerhebung
# ?, Mehrbedarfe
# ?, flüchtlingsbedingte Herausforderungen
# ?, integrationsbedingte Herausforderungen
# ?, wichtige Integrationsarbeit
# ?, Verlässlichkeit
# ?
42. ++ (IR)
Mit der neuen Förderung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) können erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre SGB-II-Leistungen bezogen haben, für bis zu fünf Jahre mit einem degressiven Lohnkostenzuschuss gefördert werden.
Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren der Förderung 100 Prozent und sinkt anschließend jährlich um zehn Prozentpunkte ab.
Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich am Mindestlohn.
Gefördert wird für maximal zwei Jahre ein Lohnkostenzuschuss, der im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts beträgt.
Beim Passiv-Aktiv-Transfer werden die passiven Leistungen des Bundes an SGB-II-Leistungsempfänger (zum Beispiel Regelsatz) mit einer Pauschale in aktive Leistungen der Arbeitsförderung umgewandelt, um damit Beschäftigung in Form von Lohnkostenzuschüssen zu finanzieren.
Datum: 2019-09-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abbau-der-langzeitarbeitslosigkeit-nordrhein-westfalen-kommt-voran;
Themen: Teilhabechancengesetz
# ?, Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen
# ?, Passivaktivtransfer
# ?, Arbeitsmarktpartner
# ?, Abbau
# ?, Bedarfsgemeinschaften
# ?, Start des Teilhabechancengesetzes
# ?, Vergleich des Bundesdurchschnitts
# ?, degressiver Lohnkostenzuschuss
# ?, geförderte Arbeitsplätze
# ?
43. ++ (IR)
Zudem werden zusätzlich 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die kommunale Familie bei der Finanzierung von energiekrisenbedingten Mehrkosten in den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe (inklusive der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) sowie in Einrichtungen nach § 67 SGB XII (Einrichtungen zur Hilfe von Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen) unterstützen sollen.
Diese sollen aus diesen Mitteln krisenbedingte Mehrkosten für die genannten kommunal finanzierten Einrichtungen ausgleichen.
Außerdem unterstützt die Landesregierung einen zentralen Bereich für Familien, indem die Kindertageseinrichtungen und Kindertagepflegen bei den gestiegenen Energiekosten entlastet werden.
Dazu werden die Kindpauschalen um zusätzlich 60,2 Millionen Euro erhöht.
Datum: 2022-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/270-millionen-euro-gegen-armut-landesregierung-kuendigt-umfangreiches;
Themen: umfangreiches Unterstützungsprogramm
# ?, Kinderarmut
# ?, Kostenentwicklung
# ?, Informationsstellen
# ?, Jugendarmut
# ?, wichtiger Grundstein
# ?, Konferenz
# ?, Kindertageseinrichtungen
# ?, deutliches Zeichen
# ?, Stärkungspakt
# ?
44. ++ (IR)
Wichtig bleibt die Zusage des Landes, sich darüber hinaus mit eigenen Mitteln zu beteiligen, wenn die Bundespauschalen nicht ausreichen.
Denn es geht auch um Vorhaltekosten, Sprachförderung, Kita- und Schulplätze sowie Pflege und Betreuung für Menschen mit Behinderung.
Und es wird auch über die Kostenerstattung im Jahr 2023 zu reden sein.
Datum: 2022-04-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-leitet-bundesbeteiligung-den-fluechtlingskosten-von-430-millionen-euro;
Themen: Aufrechnung
# ?, Gesundheitskosten
# ?, Kleinkrämerei
# ?, Ergebnisse der Beratung
# ?, Flüchtlingskosten
# ?, nordrhein-westfälische Kommunen
# ?, Vorabend
# ?, Flüchtlingsminister
# ?, russischer Angriff
# ?, volle Höhe
# ?
45. ++ (IR)
Inklusionspauschale und Belastungsausgleich
Auf der Grundlage des Inklusionsfördergesetzes stellt das Land den Kommunen auch im nächsten Jahr so wie in 2024 eine Inklusionspauschale in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Das Inklusionsfördergesetz sieht vor, dass die Höhe von Inklusionspauschale und Belastungsausgleich in regelmäßigen Abständen vom Schulministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden überprüft wird.
Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes von 2018 ist für die Schulträger in Nordrhein-Westfalen mit zusätzlichen Kosten verbunden, weil die Voraussetzungen für eine zusätzliche Jahrgangsstufe geschaffen werden müssen.
Datum: 2024-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale
# ?, Rückkehr von G9
# ?, Inklusionsfördergesetz
# ?, Gymnasien
# ?, Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Partner von Kommunen
# ?, Ausgleichszahlungen
# ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes
# ?, Inklusionsmittel
# ?, Schülerfahrtkosten
# ?
46. ++ (IR)
Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Pauschale von 1.303 Euro (bisher: 1.125 Euro/Monat).
Hintergrund der Erhöhung ist insbesondere die Anpassung an die allgemeine Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen.
Mit der Anhebung der FlüAG-Pauschalen werden wir die Kommunen nun - auch rückwirkend - noch stärker unterstützen.
Datum: 2024-09-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-entlastung-fuer-kommunen-landesregierung-plant-anhebung-der-flueag-pauschalen;
Themen: Geflüchtete
# ?, monatliche personenbezogene Pauschale
# ?, Anhebung
# ?, Rahmen einer Änderung
# ?, Kommunen
# ?, Unterbringung
# ?, Gesetzesentwurf
# ?, Mehrbetrag
# ?, Migration
# ?, Koordinierungsleistungen
# ?
47. ++ (IR)
Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere Leistung eine Inklusionspauschale, die aktuell um 10 Millionen Euro auf dann 50 Millionen Euro angehoben wird.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2022/2023 stellt das Land für den Belastungsausgleich insgesamt 170 Millionen Euro bereit, als Inklusionspauschale 300 Millionen Euro.
Das Ministerium für Schule und Bildung zahlt den Belastungsausgleich und die Inklusionspauschale für jedes Schuljahr spätestens am 1. Februar an die Gemeinden und Kreise aus.
Datum: 2022-02-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-land-unterstuetzt-die-kommunen-verlaesslich-bei-der-inklusion;
Themen: Belastungsausgleich
# ?, Inklusionspauschale
# ?, Kommunen
# ?, bestmögliche Förderung
# ?, eingeführte Kriterien
# ?, gelebter Prozess
# ?, Schuljahr
# ?, jährlicher finanzielle Ausgleich
# ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen
# ?, wesentliche Belastungen
# ?
48. ++ (IR)
Ab dem 01. August 2013 erfolgt der Ausgleich dauerhaft über eine Erhöhung des Landesanteils an den Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz.
Demnach wäre eine Kostenfolgeabschätzung für den Landesanteil an den U3-Kindpauschalen zwingend geboten gewesen.
Diese Kostenfolgeabschätzung wurde nun mit dem entsprechenden Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe von der Landesregierung nachgeholt.
Datum: 2012-12-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/auszahlung-der-belastungsausgleichsmittel-fur-den-u3-ausbau-die-kommunen;
Themen: Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Belastungsausgleichsmittel
# ?, Kostenfolgeabschätzung
# ?, U3-Ausbau
# ?, Jugendhilfe
# ?, Ausgleichsbetrag
# ?, Landesanteil von Kindpauschalen
# ?, Kommunen
# ?, Erlassweg
# ?, Nothaushalt
# ?
49. ++ (IR)
Neu wird allerdings für alle Träger und Verantwortlichen sein, dass die ESF- und Landesförderungen konsequent auf Pauschalen umgestellt werden.
Mit einer einheitlichen Richtlinie für alle Programme und Projekte und insgesamt fünf Gesamtpauschalen für Personal-, Sach- und Gemeinkosten soll ein deutlich geringerer bürokratischer Aufwand erreicht und die Fehleranfälligkeit drastisch abgesenkt werden.
Datum: 2014-08-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sozialminister-schneider-stellt-schwerpunkte-der-neuen-foerderphase-des;
Themen: neue Förderphase
# ?, Förderung für Fachkräftenachwuchs
# ?, Projektansätze
# ?, gesunde Arbeitsbedingungen
# ?, Arbeitsmarktpolitik
# ?, Sozialpolitik
# ?, Bildungspolitik
# ?, Ansprache
# ?, erklärte Minister
# ?, Sozialministerium
# ?
50. ++ (IR)
Die Schul- und Bildungspauschale nimmt an der allgemeinen Steigerung teil.
Neu eingeführt wird eine Klima- und Forstpauschale mit einem Volumen von zehn Millionen Euro.
Mit der Klima- und Forstpauschale wird das Ziel verfolgt, die Gemeinden angesichts der sie treffenden erhöhten Gemeinwohlverpflichtung im Hinblick auf die Erholungsfunktion des Waldes bei der Wiederherstellung der kommunalen und touristischen Waldinfrastruktur, der Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung und bei der Beseitigung und Bekämpfung der Kalamitäten zu unterstützen.
Hintergrund: Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Datum: 2021-11-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunen-bekommen-2022-ueber-14-milliarden-euro-vom-land;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz
# ?, Finanzausgleich
# ?, Gemeindeverbände
# ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Klimapauschale
# ?, Sanierungsstaus
# ?, Verbundsteuern
# ?, allgemeine Steigerung
# ?, gesunde Waldinfrastruktur
# ?, reguläre Berechnungen
# ?
51. ++ (IR)
Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.
Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, ergänzen wir die Förderung des Bundes von vornherein um die Pauschale und stellen dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.
Datum: 2020-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/426000-kleinstunternehmen-erhielten-finanzielle-unterstuetzung-durch-die-nrw;
Themen: Soloselbstständige
# ?, NRW-Soforthilfe
# ?, Freiberufler
# ?, Überbrückungshilfe
# ?, Anträge
# ?, Kleinstunternehmen
# ?, Soforthilfen
# ?, Pauschale
# ?, Bund
# ?, Abwehr von Täuschungsversuchen
# ?
52. ++ (IR)
Deshalb haben wir die Inklusionspauschale sorgfältig nach dem gesetzlich vorgesehenen Maßstab überprüft und angepasst.
Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere, freiwillige Leistung eine Inklusionspauschale.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Datum: 2023-12-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/77-millionen-euro-fuer-die-schulische-inklusion;
Themen: schulische Inklusion
# ?, Belastungsausgleich
# ?, erfolgreiches gemeinsame Lernen
# ?, erhöhte Inklusionspauschale
# ?, gute inklusive Schulbildung
# ?, Evaluationsergebnisse
# ?, jährlicher finanzielle Ausgleich
# ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen
# ?, wesentliche Belastungen
# ?, freiwillige Leistung
# ?
53. ++ (IR)
Das Land erhöht die Landespauschale für die Kommunen um 40 Millionen Euro.
Das Land richtet einen Härtefallfonds für Krankheitskosten in Höhe von 3 Millionen Euro ein.
Damit sollen Kommunen in den Fällen unterstützt werden, in denen sie besonders hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen für Flüchtlinge haben.
Datum: 2014-12-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/innenminister-ralf-jaeger-145-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-fluechtlingshilfe;
Themen: Betreuung
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54. ++ (IR)
Und zwar schaffen wir damit einen Ausgleich für die Betriebskosten und für weitere Investitionskosten", erklärte Schäfer.
"Konkret wird sich der Landesanteil damit von bisher rund 35 Prozent an den Kindpauschalen für Unterdreijährige auf rund 55 Prozent erhöhen.
Die sogenannte Kindpauschale für U3-Plätze beträgt im Durchschnitt rund 10.000 Euro.
Datum: 2012-08-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stellt-weitere-40-millionen-euro-fur-den-u3-ausbau-bereit-zweiter;
Themen: Pressekonferenz in Düsseldorf
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