1. +++ (SEM)

Andere Anwendungen werden im Rahmen von Selektivverträgen vergütet oder zunächst noch in Modellvorhaben erprobt.
Für die flächendeckende und dauerhafte Überführung der Telemedizin in die Regelversorgung ist jedoch die Weiterentwicklung rechtlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen unerlässlich.
Aus diesem Grund gibt es gemeinsame Bemühungen des Landes und aller relevanten Akteure auf Kostenträger- und Leistungserbringerseite zur Umsetzung dauerhafter Lösungen.
Zu diesem Zweck soll von den Beteiligten in Kürze eine gemeinsame Absichtserklärung mit konkreten Handlungsfeldern und Meilensteinen unterzeichnet werden.
Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie je nach Zuständigkeit auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Datum: 2019-10-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zwei-millionen-euro-fuer-telemedizin-der-ambulanten-patientenversorgung;
Themen: gesetzliche Krankenkassen # ?, Fallbesprechungen # ?, ambulante Patientenversorgung # ?, technische Telemedizinkomponenten # ?, Videosprechstunden # ?, ambulanter Bereich # ?, Förderung # ?, Pflegekräfte # ?, Patienten # ?, Kostenträgererbringerseite # ?