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Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, den gesetzlichen Krankenkassen, den Ärztekammern und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im Jahr 2018 getroffene Vereinbarung zum Quereinstieg in die hausärztliche Tätigkeit wird fortgeführt.
In der Vereinbarung, die ursprünglich zum Ende des Jahres ausgelaufen wäre, wurde festgelegt, dass der Quereinstieg von Krankenhausärztinnen und -ärzten aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung in eine Hausarzttätigkeit insbesondere finanziell attraktiver werden soll.
Ab 2024 können interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für einen Zeitraum zwischen zwölf und 24 Monaten eine finanzielle Förderung von bis zu 7.500 Euro pro Monat erhalten.
Finanziert wird die Förderung je zur Hälfte von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen.

Datum: 2023-12-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erfolgreiche-vereinbarung-zum-quereinstieg-die-hausaerztliche-taetigkeit-wird;
Themen: Quereinstieg # ?, Allgemeinmedizin # ?, Qualifizierungsjahr # ?, Quereinsteigerinnen # ?, hausärztliche Tätigkeit # ?, hausärztliche Versorgung # ?, Krankenhausärztinnen # ?, gesetzliche Krankenkassen # ?, Hausarzttätigkeit # ?, Praxisalltag # ?