1. +++ (SEM)
Dadurch soll ein schnellerer Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erreicht und zugleich die stark steigende Inanspruchnahme in Klinikambulanzen und Notaufnahmen verringert werden.
"Ich freue mich sehr, dass wir mit dem breiten Bündnis in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung an einem Strang ziehen.
Die Krankenhausambulanzen und Rettungsdienste werden heute immer mehr in Anspruch genommen.
Gleichzeitig müssen Patientinnen und Patienten dort zum Teil zu lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Der Reformbedarf ist also unübersehbar.
Datum: 2019-02-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/flaechendeckende-einfuehrung-von-portalpraxen-nordrhein-westfalen-bis-2022;
Themen: Portalpraxen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Portalpraxis
# ?, richtiger Behandlungsort
# ?, sogenannte Portalpraxen
# ?, Krankenhausambulanzen
# ?, Patienten
# ?, System
# ?, Rettungsdienste
# ?, Krankenhäuser
# ?, Patientinnen
# ?
2. +++ (SEM)
Wir haben gelernt, wie wir mit der Pandemie in unseren Praxen umgehen müssen - jetzt ist es Zeit, in die normale Versorgung zurückzukehren.
"
Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärzte-Kammer Westfalen-Lippe, wies darauf hin, dass dies auch für die Kliniken und Krankenhausambulanzen gelte: "Wir müssen die kommenden drei Monate dazu nutzen, unser Gesundheitswesen vor neuen Infektionswellen im Herbst so aufzustellen, das die Behandlung aller Patientinnen und Patienten möglich sein wird.
Wir dürfen nicht wie bisher auf kurze Sicht fahren, sondern brauchen eine dauerhafte Perspektive.
Dazu sind langfristige Pläne und einheitliche Vorgaben notwendig, um auch regional planen zu können.
Datum: 2020-05-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsamer-appell-von-gesundheitsminister-laumann-und-der-aerzteschaft-notwendige;
Themen: Praxen
# ?, Vorsorgeuntersuchungen
# ?, Zahnarztpraxen
# ?, Praxisbesuche
# ?, Praxisteam
# ?, Kliniken
# ?, Arztpraxen
# ?, Zahnärzteschaft
# ?, Angst
# ?, Gesundheitsminister
# ?
3. +++ (SEM)
Ergänzend bleiben die Landesregelungen zu Testpflichten in staatlichen Unterbringungseinrichtungen und im Strafvollzug etc. (mit den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten für immunisierte Personen) bestehen.
* Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern regelt die Landesverordnung eine Ausnahme von den Testpflichten des Bundes; hier sind wie bisher zwei Selbsttests pro Woche ausreichend.
Auch für räumlich abgetrennte Krankenhausambulanzen und kurzfristige Einrichtungsbesuche ohne Kontakt zu Bewohnerinnen/Bewohnern oder Patientinnen/Patienten gelten wie bisher in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen von der Testpflicht.
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert.
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske
# ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen
# ?, Innenräume
# ?, bestehende Möglichkeiten
# ?, Landesverordnungen
# ?, Personalausfälle
# ?, Freitestung
# ?, Ausnahme von Testpflichten
# ?, Ausnahmen der Testpflicht
# ?, Wesentliche
# ?
4. +++ (SEM)
* Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.
* In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen
# ?, bestimmte Personenkreise
# ?, Bürgertestungen
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, letzter Drücker
# ?, positiver Coronatest
# ?
5. +++ (SEM)
* Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Ausnahmen kann es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.
* In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Datum: 2022-06-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, Coronaregelungen
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen
# ?, Einrichtungstestungen
# ?, gesundheitliche Langzeitfolgen
# ?, Unding
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, positiver Coronatest
# ?