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Möglich ist diese Versorgung nur durch eine veränderte Vergütung.
Statt Tagessätzen erhält das Krankenhaus ein Gesamtbudget, das unabhängig von der Behandlungsform (stationär, teilstationär, Hometreatment) zur Verfügung steht.
Damit werden mit dem Modell bereits Teile der im Februar 2016 vom Bund vorgestellten Reform der Vergütung in der Krankenhauspsychiatrie erprobt.
Die vom Gesundheitsministerium und dem Landeszentrum Gesundheit NRW geförderte Studie der Universität Witten/Herdecke wird über 20 Monate die Ergebnisse der integrativen Versorgungsform mit dem Regelsystem vergleichen.
Im Fokus steht dabei die Zufriedenheit der Betroffenen, Angehörigen und der beteiligten Mitarbeiter, wie stark sich stationäre Behandlungen vermindern lassen und wie sich die individualisierte und flexible Therapie im häuslichen Umfeld auswirkt.
Datum: 2016-03-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-verbesserung-der-psychiatrischen-versorgung-durch;
Themen: Behandlungsform
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# ?, integrative Versorgungsform
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