1. +++ (SEM)
Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert werden.
Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr einzurichten, gibt es diese Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für große kreisangehörige Gemeinden.
Den Kreisen wird die Option eröffnet, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch hauptberuflich zu beschäftigen.
Datum: 2015-04-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-bringt-modernes-brand-und-katastrophenschutzrecht-auf-den-weg;
Themen: Katastrophenschutzrecht
# ?, Ehrenamt
# ?, Rolle des Ehrenamts
# ?, Regelungen
# ?, Innenminister
# ?, Bedeutung des Katastrophenschutzes
# ?, Kreisbrandmeister
# ?, bestehende Verpflichtung
# ?, gerechter Bhkg-Entwurf
# ?, leistungsfähiger Brandschutz
# ?
2. ++ (IR)
* Dirk Engstenberg (Hauptamtlicher Kreisbrandmeister, Kreisfeuerwehr des Rhein-Sieg-Kreises e.V.)
Datum: 2021-09-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kompetenzteam-katastrophenschutz-nimmt-arbeit-auf;
Themen: Katastrophenschutz
# ?, Kompetenzteam
# ?, beeindruckender Sachverstand
# ?, mögliche Katastrophen
# ?, Team
# ?, Arbeit
# ?, Engstenberg
# ?, Klimaereignisse
# ?, Mitglieder des Kompetenzteams
# ?, Mollocher
# ?