1. +++ (SEM)

Das gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können.
"Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können", betonte Jäger.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG).
Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt.
Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der Berechnungssystematik des GFG wider.

Datum: 2015-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-will-investitionsmilliarde-gerecht-und-unbuerokratisch-kommunen-verteilen;
Themen: Fördermittel # ?, finanzschwache Kommunen # ?, Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Investitionen # ?, Berechnungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes # ?, Einnahmekraft # ?, Investitionsmilliarde # ?, Eigenteil # ?, Stehpult # ?, geplante Verteilung # ?

2. +++ (SEM)

Grundsätzlich können bereits Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden, gefördert werden.
Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 genutzt werden können.
Die Verteilung an die nordrhein-westfälischen Kommunen erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Dadurch kommen alle Gemeinden und Kreise in den Genuss der Förderung, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben.
Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 90 Prozent.

Datum: 2015-10-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-jaeger-mehr-als-11-milliarden-euro-schnell-und-unbuerokratisch-kommunen;
Themen: finanzschwache Kommunen # ?, Landtag für Umsetzung # ?, Investitionstätigkeit von Kommunen # ?, pauschale Hilfen # ?, eigene Gebäude # ?, Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes # ?, Fördertopf # ?, eigene Schwerpunkte # ?, Investitionen # ?, Bundesgesetz # ?

3. +++ (SEM)

* Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssel von rund 21 Prozent.
* Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwache Kommunen.
Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Konkret heißt das: Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
* Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der Kommune.

Datum: 2017-08-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunale-familie-erhaelt-finanzielle-unterstuetzung-hoehe;
Themen: Verbesserung der Schulinfrastruktur # ?, Einleitung # ?, Verbändeanhörung # ?, Fördermittelverteilung # ?, Schulpauschalen # ?, Verteilung von Mitteln # ?, einzelne Kommune # ?, Städte # ?, Kreise # ?, Sanierung # ?

4. ++ (IR)

Auch die geplanten Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 und die Neuregelung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) sorgen für Gerechtigkeit.
Das heißt: Die Steuerkraft der herangezogenen Kommune muss im jeweils aktuellen Haushaltsjahr höher sein als ihr nach transparenten Kriterien ermittelter Bedarf.

Datum: 2013-07-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-entwickelt-kommunalfinanzen-weiter-landesregierung-beschliesst-weitere;
Themen: Kommunalfinanzen # ?, Einheitslastenabrechnungsgesetz # ?, Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, gutes Stück # ?, Eckpunkte der Solidaritätsumlage # ?, kommunale Finanzen # ?, Soziallastenansatz # ?, handlungsfähige Kommunen # ?, Neuregelung # ?, Regierungsübernahme # ?