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Zurzeit gelten weltweit über 20.000 Arten als gefährdet.
Deswegen ist es wichtig, auch im Urlaub das Thema Artenschutz im Hinterkopf zu haben und nicht leichtfertig Produkte geschützter Arten zu erwerben und einzuführen.
Schon manch ein Urlauber kam mit einem Urlaubsmitbringsel wie z.B. einer Krokotasche, einer Elfenbeinschnitzerei oder gar einem lebenden Papagei oder einer seltenen Pflanze wie z.B. einer Orchidee nicht durch den Zoll - zurecht!
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In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch das Bundesnaturschutzgesetz und zum Teil die Bundesartenschutzverordnung umgesetzt, in Nordrhein-Westfalen überprüft der Zoll an Häfen und Flughäfen die Einhaltung der jeweiligen Einfuhrbeschränkungen für geschützte Arten.

Datum: 2020-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/appell-der-umweltministerin-zum-tag-des-artenschutzes-der-vereinten-nationen-am-3;
Themen: Auffangstation # ?, seltene Arten # ?, gefährdete Arten # ?, Artenschutzübereinkommen des Teils # ?, Elfenbeinschnitzereien # ?, Handelsverbote # ?, Krokotasche # ?, Landschildkröten # ?, Papageien # ?, Pelze # ?