1. +++ (SEM)

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:
* Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
* Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und - auch ohne Test - in Bibliotheken und der Gastronomie.
* Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

Datum: 2021-07-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-nordrhein-westfalen-gilt-ab-kommendem-montag-die-landesinzidenzstufe-1;
Themen: lokale Inzidenzstufe # ?, Versammlungen # ?, Test # ?, Gastronomie # ?, Einzelhandel # ?, Kreise # ?, Flächenbegrenzung # ?, Infektionsanstieg # ?, Infektionsstufen # ?, Sicherheitsschirm # ?

2. +++ (SEM)

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig.
Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen.
Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich.

Datum: 2020-06-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-fassung-der-corona-schutzverordnung-mit-weiteren-erleichterungen-gilt-ab;
Themen: Auflagen # ?, flächenmäßige Zutrittsbegrenzung # ?, Kontaktsport # ?, Rückverfolgbarkeit # ?, Teilnehmer # ?, Erlebnisbäder # ?, Gastronomieerleichterungen # ?, Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen # ?, Tauffeiern # ?, nichtkontaktfreie Sportarten # ?

3. +++ (SEM)

Die neuen Regeln gelten dann - wie bundeseinheitlich vereinbart - in Nordrhein-Westfalen ab dem 2. November.
Mit der neuen Verordnung wird unter anderem die wichtige AHA-Regel (Abstand - Hygiene - Alltagsmaske) nochmals deutlicher formuliert und deren Geltungsbereiche einheitlicher festgelegt.
So gilt ab dem 2. November grundsätzlich in allen Gebäuden mit Kunden- und Besucherverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.
Eine weitere wichtige Botschaft der neuen Verordnung lautet: Um die Infektionswelle zu brechen, müssen im November alle nicht auf Schule und Ausbildung sowie Beruf bezogenen Kontakte soweit wie möglich reduziert werden.
Konkret heißt das:

Datum: 2020-10-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-vereinbarte-massnahmen-zur-bekaempfung-des-corona-virus;
Themen: Regierungschefinnen # ?, Bundeskanzlerin # ?, Beratungen # ?, Beatmungsmöglichkeit # ?, landesweite Wocheninzidenz # ?, Rahmen von Reisen # ?, ungebremster Anstieg # ?, Coronavirus # ?, Kundenverkehr # ?, touristische Zwecke # ?

4. +++ (IR)

Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

Datum: 2021-08-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-setzt-beschluesse-der-bund-laender;
Themen: Maßnahmen der Landesregierung # ?, Pressebriefing # ?, aktuelle Lage # ?, Zusammenhang # ?, Coronapandemie # ?, deutsche interdisziplinäre Vereinigung # ?, Klinikdirektor # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, operative Intensivmedizin # ?, Notfallmedizin # ?