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Landesregierung macht von Länderöffnungsklausel Gebrauch und erweitert Fördermöglichkeiten von Photovoltaik auf Freiflächen
Ministerin Neubaur: Wichtiges Signal für den Ausbau von Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen / Ministerin Gorißen: Wettbewerbsfähige Landwirtschaft und Klimaschutz passen zusammen
Datum: 2022-08-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-macht-von-laenderoeffnungsklausel-gebrauch-und-erweitert;
Themen: Länderöffnungsklausel
# ?, Ackerlandflächen
# ?, bestimmte Freiflächen
# ?, Solarenergie in Nordrhein-Westfalen
# ?, benachteiligte Gebiete
# ?, Grünlandflächen
# ?, Dachflächen
# ?, Gebrauch
# ?, Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur
# ?, Bereich der Fotovoltaik
# ?
2. +++ (SEM)
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, hat den Antrag für die Ländervertretung vorgestellt: "Der massive Ausbau von Windenergie in einigen Regionen des Landes stößt auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung.
Ziel der nun beschlossenen Bundesratsinitiative ist es, das Baugesetzbuch in zwei Punkten zu verändern, so dass die Länder mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten", erläutert Scharrenbach.
Gegenstand der nordrhein-westfälischen Initiative ist zum einen die sogenannte "Länderöffnungsklausel", die es bis zum 31. Dezember 2015 gab, wieder aufleben zu lassen und zum zweiten eine Stärkung der planerischen Steuerung zu erreichen.
Die Landesregierung bekommt durch die vorgeschlagene Änderung die Möglichkeit, die vorrangige baurechtliche Behandlung von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch durch eine rechtssichere Abstandsregelung zu Wohnbebauung einschränken zu können.
Dann könnte der weitere Ausbau in geordnete Bahnen gelenkt und der Fokus auf das Repowering bestehender Anlagen (dann mit mehr Leistung) gerichtet werden.
Datum: 2018-09-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bundesratsinitiative-fuer-mehr-akzeptanz-von;
Themen: Wohnbebauung
# ?, nordrhein-westfälisches Landeskabinett
# ?, Gesetzesregelung
# ?, Windenergieanlagen in Baugesetzbuch
# ?, abweichende Landesgesetze
# ?, bauliche Nutzungen
# ?, bestimmte Abstände
# ?, gegenstandslose Klausel
# ?, nordrhein-westfälischer Landesgesetzgeber
# ?, nötige Abwägungsentscheidungen
# ?
3. +++ (SEM)
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine Verbändeanhörung über einen Gesetzentwurf eingeleitet, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen.
Damit macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von einer neu geschaffenen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch, für die sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative 2018 stark gemacht hat.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind.
Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der "vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht" eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden definiert wird.
Datum: 2020-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-und-minister-pinkwart-aufwind-fuer-windenergieanlagen;
Themen: Windenergieanlagen
# ?, Mindestabstand
# ?, Fachagentur
# ?, vorläufige Zahlen
# ?, Spitzenplatz
# ?, Gesetzentwurf
# ?, Wohngebäude
# ?, Verbändeanhörung
# ?, Gebiete
# ?, Anlagendichte
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4. +++ (SEM)
Das ist das Zwischenergebnis der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Windenergie, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: "Das Land legt bei der Windenergie Wert auf nachhaltige Akzeptanz und einen verantwortlichen Ausbau.
Von zentraler Bedeutung ist dabei die Länderöffnungsklausel, die es uns ermöglicht, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung gesetzlich festzulegen.
Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch: Das bietet die Chance, einen guten Kompromiss zwischen dem notwendigen Ausbau der Windenergie und der Akzeptanz in der Bevölkerung rechtssicher im Gesetz zu verankern.
Die Zwischenergebnisse der Windpotenzialstudie geben uns hierbei Rückenwind und zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg und werden unsere ambitionierten Ziele bis 2030 erreichen.
Datum: 2021-02-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/windpotenzialstudie-bekraeftigt-ziele-der-energieversorgungsstrategie;
Themen: vorhandene installierte Leistung
# ?, Ziele der Energieversorgungsstrategie
# ?, Windenergieanlagen
# ?, Windpotenzialstudie
# ?, Wachstum von Erneuerbare Energie
# ?, Wohnbebauung
# ?, Gesamtpotenzial
# ?, Potenzial für Windenergienutzung
# ?, Zwischenergebnis der Potenzialstudie
# ?, abrufbare Zwischenergebnisse
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5. +++ (SEM)
Zentrale Elemente sind:
* Die 396 Gemeinden in NRW erhalten die Möglichkeit individuelle Wärmepläne eigenverantwortlich zu erstellen.
* Nutzung der Länderöffnungsklauseln: NRW nutzt die Möglichkeiten des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden.
Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung umfangreich ermöglicht.
* Sicherung von Qualität und Transparenz der Wärmepläne: das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wird regelmäßige Monitoringberichte zum Stand der Kommunalen Wärmeplanung in NRW erstellen.
Datum: 2024-08-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/waermewende-erfolgreich-gestalten-land-legt-entwurf-des;
Themen: Landeswärmeplanungsgesetz
# ?, Wärmeplanungsgesetz
# ?, landesrechtliche Umsetzung
# ?, Planungssicherheit
# ?, Entwurf
# ?, Investitionssicherheit
# ?, fossile Brennstoffe
# ?, Erstaufstellung von Wärmeplänen
# ?, Länderöffnungsklauseln
# ?, Umbau der Wärmeversorgung
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