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Die Zuweisungen ergänzen die Altschuldenlösung des Landes, mit der Nordrhein-Westfalen bereits kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von fast 9 Milliarden Euro übernimmt.
Finanzen Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Die Landesregierung hat die Umsetzung des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
In den Jahren 2026 bis 2029 erhält das Land jährlich rund 164 Millionen Euro vom Bund.
Das Kabinett hat entschieden, diese Mittel vollständig und ohne Abzüge an die betroffenen Kommunen weiterzugeben.

Datum: 2026-09-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-leitet-bundesmittel-fuer-kommunale-altschulden-vollstaendig-mehr-als-200;
Themen: Kommunalentlastungsgesetz # ?, Länderentlastungsgesetz # ?, Entlastungsbetrag # ?, Altschuldenlösung # ?, Zuweisungen # ?, Bescheid # ?, Schuldendienst von Liquiditätskrediten # ?, Zinslast # ?, gesamte Bundesaltschuldenhilfe # ?, kommunalscharfe Mittelverteilung # ?