1. +++ (SEM)
Erörtert wurde vor Gericht auch der für jede Klinik erforderliche Lärmschutz.
Dazu gab es aber keine Beschlüsse.
Gegenstand der Erörterung waren die Lärmimmissionen durch benachbarte Gewerbegebiete.
Hier sieht das Land keine unlösbaren Probleme.
Auch hier hat der Richter im Verfahren den Hinweis gegeben, dass nach seiner Erfahrung Lärmkonflikte in der Regel zu bewältigen seien.
Datum: 2017-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-gericht-bestaetigt-standortauswahl-fuer-massregelvollzugsklinik;
Themen: Standortauswahl
# ?, Gericht
# ?, Maßregelvollzugsklinik in Lünen
# ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
# ?, Verantwortliche
# ?, Lärmimmissionen
# ?, Lärmkonflikte
# ?, Maßregelvollzugsklinik in Dortmund
# ?, Schallschutzmaßnahmen
# ?, Sinn der Sache
# ?
2. +++ (SEM)
In Nordrhein-Westfalen sind Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln die Austragungsorte ("host cities") von 20 Spielen.
Insbesondere in diesen Städten werden Public-Viewing- sowie Fan-Veranstaltungen und Begleitprogramme angeboten.
Derartige Veranstaltungen gehen in der Regel mit erhöhten Lärmimmissionen einher, die zum Teil bis in die Nachtstunden hineinreichen.
Die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird in Nordrhein-Westfalen durch das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geschützt, Ausnahmen hiervon waren bisher nur auf Grundlage von Einzelentscheidungen nach Abwägung durch die Kommunen möglich.
Um den Kommunen mehr Rechts- und Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen zu bieten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat die Landesregierung nun eine für die EM befristete Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen.
Datum: 2024-03-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fussball-europameisterschaft-2024-land-vereinfacht-kommunale-veranstaltungsplanung;
Themen: Fußballeuropameisterschaft von Männern
# ?, Landesimmissionsschutzgesetz
# ?, Außengastronomie
# ?, EM
# ?, befristete Änderung
# ?, Männer
# ?, Nachtruhe
# ?, Verwaltungsaufwand
# ?, Durchführung
# ?, Ausnahmen des Schutzes
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