1. +++ (SEM)
85 Städte haben sich noch nicht zurückgemeldet.
Ministerin Ina Scharrenbach: "Die Landesregierung wird in der kommenden Woche ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm auf den Weg bringen, um u.a. den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Sporthallen zu fördern, die nicht natürlich oder über vorhandene Technische Anlagen gelüftet werden können.
Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen zugleich eine Lücke zum neuen Bundesförderprogramm.
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Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres.
Datum: 2020-10-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-schutz-mehr-sicherheit-und-mehr-stabilitaet-fuer-die-schulen-nordrhein;
Themen: Herbstferien
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# ?, Mund-Nase-Bedeckung
# ?, klare Regeln
# ?, Maskenpflicht
# ?, Schulgelände
# ?, Handreichung
# ?, Schulgebäude
# ?
2. +++ (SEM)
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Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird.
Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm.
Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
Luftfiltergeräte ersetzen aber - wo sie gelten - nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).
Datum: 2020-11-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-ina-scharrenbach-50-millionen-euro-sonderprogramm-zum-erwerb-mobiler;
Themen: mobile Luftfiltergeräte
# ?, Sporthallen
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# ?, Schulen
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# ?, Antragsverfahren
# ?, Aha-L-Maßnahmen
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