1. +++ (SEM)

Mit unserer gezielten Förderung von Großprojekten für mehr Schnellladeparks machen wir elektrisches Fahren noch attraktiver und unser Land unabhängiger von der Nutzung fossiler Kraftstoffe.
"
Konkret fördert das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit mehr als 50 Kilowatt Ladeleistung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt, wie sie beispielsweise auf Supermarktparkplätzen installiert werden.
Für Schnellladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt Ladeleistung, die vor allem für Schnellladeparks benötigt werden, stehen bis zu 20.000 Euro Förderung pro Ladepunkt zur Verfügung.
Ebenfalls förderfähig sind die erforderlichen Netzanschlüsse sowie die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.

Datum: 2022-05-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/elektromobilitaet-land-veroeffentlicht-foerderaufruf-fuer-groessere;
Themen: private Ladepunkte # ?, heimische Wallbox # ?, Ladeleistung # ?, Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen # ?, Lademöglichkeiten # ?, neuer Förderaufruf # ?, Fahrerinnen # ?, Pufferspeicher # ?, Schnelllademöglichkeiten # ?, Schnellladeparks # ?

2. +++ (SEM)

Übersicht der aktuellen Fördergegenstände:
* Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Gewerbetreibende: Neben der Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte und Mietende (Pauschalförderung von maximal 1.000 Euro je Ladepunkt) wird nun auch die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Fahrzeuge unterstützt.
Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt eine Förderung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro je Ladepunkt.
Ein eventuell erforderlicher Stromanschluss an das Mittelspannungsnetz wird ebenfalls mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro unterstützt.
* Ladeinfrastruktur für Carsharing-Stationen: Erstmals werden jetzt gezielt Ladepunkte an Carsharing-Stationen gefördert.

Datum: 2023-04-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fokus-auf-elektro-nutzfahrzeuge-land-stellt-90-millionen-euro-fuer-die;
Themen: Gewerbetreibende # ?, Elektronutzfahrzeuge # ?, Ladepunkte # ?, Carsharingstationen # ?, zuwendungsfähige Ausgaben # ?, Verkehrssektor # ?, batteriebetriebene Nutzfahrzeuge # ?, genutzte Fahrzeuge # ?, klimafreundliche Weiterentwicklung # ?, wirtschaftlicher Einsatz # ?

3. +++ (SEM)

"
Die neue Förderung ist Teil des "Sofortprogramms Elektromobilität", das die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat.
Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen elf und 22 Kilowatt sowie die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen und -sensoren, Tiefbau und Fundament, die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme.
Voraussetzung, um die Fördergelder beantragen zu können, ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom.
Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.

Datum: 2017-10-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-startet-foerderung-aus-dem-sofortprogramm-elektromobilitaet;
Themen: Sofortprogramm # ?, Handwerker # ?, Ladeinfrastruktur # ?, Ladesäule # ?, Mittel des Förderprogramms # ?, Privatleute # ?, neue Förderung # ?, Grundstück # ?, Bundesprogramm # ?, Parkplatzmarkierungen # ?

4. +++ (SEM)

Konkret werden öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit 250 Euro pro Kilowatt Leistung gefördert.
Betriebe, die einen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt errichten, erhalten 200 Euro pro Kilowatt.
Das entspricht bei einer Ladeleistung von 100 Kilowatt maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt.
Darüber hinaus wird der Netzanschluss von Garagenhöfen mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst, um Lücken im privaten Ladenetz zu schließen.
Davon profitieren insbesondere Gebiete mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhausbebauung.

Datum: 2022-04-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-foerderungen-fuer-elektromobilitaet-nordrhein-westfalen-treibt-ausbau-der;
Themen: Kilowatt # ?, neue Förderungen # ?, Ladeinfrastruktur # ?, Kopplung # ?, Garagenhöfe # ?, aktuelle Förderbedarfe # ?, Elektromobilität # ?, Ladeleistung # ?, Umsetzungskonzepte # ?, neue Fotovoltaikanlage # ?

5. +++ (SEM)

Solche Ladestationen fördert die Landesregierung nun zielgenau.
Das wird gefördert:
* maximal 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt
* bis zu 10.000 Euro für Ladepunkte mit einer Leistung unter 100 Kilowatt
* bis zu 20.000 Euro bei Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt

Datum: 2023-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuer-foerderaufruf-land-stellt-weitere-zehn-millionen-euro-fuer-den-ausbau-des;
Themen: Schnellladenetz # ?, Ladepunkte # ?, Elektromobilitätsland # ?, Rahmen eines Förderaufrufs # ?, Förderung für Ausbau # ?, Antriebswende # ?, klimafreundliche Antriebe # ?, Freizeiteinrichtungen # ?, E-Autos # ?, gutes Stück # ?

6. +++ (SEM)

Mit dem nun gestarteten Förderaufruf können bis zu 750 weitere Ladepunkte entstehen.
Das wird gefördert:
* maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt
* bis zu 15.000 Euro je Ladepunkt ohne integrierte Pufferspeicher
* bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt mit integriertem Pufferspeicher

Datum: 2023-09-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/elektrofahrzeuge-zuegig-aufladen-land-foerdert-oeffentliches-schnellladenetz-mit;
Themen: öffentliches Schnellladenetz # ?, öffentliche Schnellladeinfrastruktur # ?, Elektrofahrzeuge # ?, Ladepunkt # ?, Förderaufruf für Ausbau # ?, Niederspannungsanschluss # ?, emissionsarme Antriebsarten # ?, externer Pufferspeicher # ?, gute Option # ?, integrierte Pufferspeicher # ?

7. +++ (SEM)

Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt.
* Öffentliche Ladeinfrastruktur
Öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
* Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen
Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten.

Datum: 2024-02-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-unterstuetzt-beim-ausbau-der-ladeinfrastruktur-fuer-emissionsarme;
Themen: Mehrfamilienhäuser # ?, Elektroauto # ?, zuwendungsfähige Ausgaben # ?, emissionsarme Mobilität # ?, Ladepunkte # ?, vielfältige Lademöglichkeiten # ?, Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen # ?, Ladesäulen # ?, Ausbau # ?, Förderanträge # ?