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Die Bürger müssen sich auf Zusagen des Staates verlassen können.
Das ist im Hinblick auf die Leistungen der Jobcenter jetzt gelungen", erklärte Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp.
Die Weisung sieht unter anderem vor, dass bei allen Verpflichtungserklärungen, die nach dem Landesaufnahmeprogramm Nordrhein-Westfalen abgegeben wurden, das Ermessen im Sinne der Flüchtlingsbürgen auszuüben ist.
Das bedeutet: Die Kosten für die Grundsicherung arbeitssuchender Flüchtlinge sind nicht durch die Bürgen zu erstatten.
Unter diese Regelung fallen auf entsprechenden Antrag des Bürgen auch Fälle, in denen die Erstattungsforderung bereits vollständig beglichen wurde.
Datum: 2019-03-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-und-minister-stamp-begruessen-weisung-der-bundesagentur-zu;
Themen: Flüchtlingsbürgschaften
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