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Gleichzeitig sei dies auch "Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber den Zugewanderten und ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit."
Nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes, das in erster Linie die Handwerksberufe und die IHK-Berufe betrifft (z. B. Maurer und Industriekaufleute) aber auch Ärzte, sind nun die Länder aufgefordert, auch die Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe, wie z.B. Ingenieure, Architekten oder Erzieher gesetzlich zu regeln.
NRW hat jetzt als erstes Flächenland einen Landesgesetzentwurf vorgelegt, der nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung geht.
Demnach werden vom Landesanerkennungsgesetz 165 Berufe erfasst.
"Durch den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes möchten wir ein klares, einheitliches und faires Verfahren definieren, das zu einer raschen und systematischen Berufsanerkennung führt.
Datum: 2012-07-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-nrw-kabinett-billigt-landesgesetz-zur-anerkennung-auslaendischer;
Themen: Landesanerkennungsgesetz
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