1. +++ (SEM)

Landesbauordnung: Moratorium heißt Aufschub um zwölf Monate
14. Juli 2017
Das Bauministerium wird dem Landesgesetzgeber vorschlagen, die Fristen zum Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um 12 Monate auf den 28. Dezember 2018 zu verschieben.
Der Zeitraum des Moratoriums wird dafür genutzt, um sich mit den einzelnen Vorschriften erneut auseinanderzusetzen.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Datum: 2017-07-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbauordnung-moratorium-heisst-aufschub-um-zwoelf-monate;
Themen: Moratorium # ?, Inkrafttreten # ?, Zeitraum des Moratoriums # ?, einzelne Vorschriften # ?, altes Recht # ?, Landesgesetzgeber # ?, erhebliche Mängel # ?, Bauanträge # ?, Fristen # ?, Bauministerium # ?

2. +++ (SEM)

Das Landesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 festgestellt, dass die der Mittelverteilung zugrunde liegenden Daten korrigiert werden mussten, um die Ungleichbehandlung einzelner Kommunen in den Jahren 2007 bis 2009 zu beseitigen.
Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, einen rückwirkenden Ausgleich für diesen Zeitraum zu schaffen.
Diesem Auftrag war der Landesgesetzgeber durch die jetzt von einigen Kommunen erfolglos angefochtene Neuregelung im Ausführungsgesetz zum SGB II nachgekommen.
Gleichzeitig erhielten die Kommunen, die in den Jahren 2007 bis 2009 zu geringe Zuweisungen erhalten haben, im Jahr 2010 einen Ausgleich von rund 240 Millionen Euro vom Land.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Datum: 2013-12-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-gericht-hat-gerechte-mittelverteilung-bestaetigt-arbeitsminister;
Themen: Gericht # ?, Landesverfassungsgericht # ?, Schneider # ?, Wohngeldeinsparungen # ?, gerechte Mittelverteilung # ?, landesgesetzliche Regelung # ?, Verfassungsgerichtshof # ?, Arbeitsminister # ?, Linie # ?, Streit # ?

3. +++ (SEM)

Es müsste daher erneut ein Absatz 3 in § 249 BauGB mit einer entsprechenden Regelung und geänderter Frist in Satz 1 in das BauGB aufgenommen werden.
So könnten die Länder wieder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.
Dies würde dem nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber ermöglichen, eine Gesetzesregelung zu schaffen, nach der Windenergieanlagen grundsätzlich nur privilegiert zulässig sind, wenn sie bestimmte Abstände zu anderen baulichen Nutzungen, insbesondere Wohnbebauung, einhalten.
Außerdem soll durch Neufassung des § 15 Absatz 3 BauGB die planerische Steuerung der Kommunen gestärkt werden, indem Kommunen die Möglichkeit erhalten, Genehmigungsanträge von einem auf zwei Jahre zurückzustellen.
Dies erhöht die Rechtssicherheit, da die nötigen Abwägungsentscheidungen unter geringerem Zeitdruck und mit größerer Sorgfalt getroffen werden können.

Datum: 2018-09-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bundesratsinitiative-fuer-mehr-akzeptanz-von;
Themen: Wohnbebauung # ?, nordrhein-westfälisches Landeskabinett # ?, Gesetzesregelung # ?, Windenergieanlagen in Baugesetzbuch # ?, abweichende Landesgesetze # ?, bauliche Nutzungen # ?, bestimmte Abstände # ?, gegenstandslose Klausel # ?, nordrhein-westfälischer Landesgesetzgeber # ?, nötige Abwägungsentscheidungen # ?

4. +++ (SEM)

Der Landesgesetzgeber hat hierfür extra besondere - gegenüber dem normalen Neubau deutlich günstigere - Finanzierungsregelungen geschaffen.
Ausnahmen von der 80-Platz-Grenze sind nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen rechtlich zulässig.
"Obwohl die Regelung schon seit 14 Jahren gilt und dem Landesgesetzgeber parteiübergreifend immer besonders wichtig war, mussten wir immer wieder feststellen, dass auch in jüngster Zeit trotzdem Einrichtungen entstanden sind, die deutlich über 80 Plätze hinausgehen.
Gerade bei Ersatzneubauten für größere Einrichtungen waren Neubauten von teilweise weit über 100 Plätzen keine Seltenheit.
Weil genau dies aber nicht die Zukunft der Pflege in NRW sein soll, haben wir dem im vergangenen Jahr nochmals deutlich einen Riegel vorgeschoben", betonte Ministerin Steffens.

Datum: 2017-03-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-gericht-bestaetigt-pflegepolitik-des-landes-nrw-setzt;
Themen: Pflegepolitik # ?, Klageweg # ?, Wohngruppen # ?, Genehmigung # ?, Gericht # ?, Investor # ?, stationäre Pflegeeinrichtungen # ?, Versuch # ?, Standard # ?, Punkte # ?

5. +++ (SEM)

Die dafür erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen.
"Es freut mich, diesem Wunsch entsprechen und das Engagement gegen ausbeuterische Kinderarbeit unterstützen zu können", so die Gesundheitsministerin weiter.
Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Rechtgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Landesgesetzgeber für diese Materie eine Regelungskompetenz hat.
Das Gutachten ist im MGEPA-Internetauftritt unter www.mgepa.nrw.de/gesundheit/versorgung/bestattungswesen zu finden.
Islamische Bestattungen

Datum: 2012-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-keine-grabsteine-aus-kinderarbeit-auf-friedhoefen-nordrhein;
Themen: Bestattungsgesetz # ?, Grabsteine # ?, Leichenschau # ?, Friedhofsträger # ?, muslimische Bestattungen # ?, Übernehmer # ?, Friedhöfe # ?, ausbeuterische Kinderarbeit # ?, Schätzung # ?, Qualität # ?

6. +++ (SEM)

Die Ministerin verwies darauf, dass durch die zusätzlichen Mitglieder vor allem die älteren und pflegebedürftigen Menschen, aber beispielsweise auch die Pflegekräfte selbst stärker im neuen Landesausschuss vertreten sind.
"Wenn wir Alten- und Pflegepolitik vom Menschen aus denken wollen, müssen wir die Menschen dabei auch zu Wort kommen lassen.
Deshalb hat der Landesgesetzgeber ganz bewusst entschieden, dass die Sicht der Betroffenen neben den Vertretungen der Kosten- und Leistungsträger gestärkt werden soll", begrüßte Steffens die neue Zusammensetzung.
Nicht nur bei der Umsetzung des im vergangenen Jahr reformierten Landesrechts für Pflege und Alter (GEPA NRW) setzt die Landesregierung auf breite Beteiligung und die fachliche Expertise aller Interessenvertreterinnen und -vertreter.
"Es geht auch darum, aus dem größten Bundesland heraus gemeinsam Impulse nach Berlin zu senden.

Datum: 2015-05-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-neuer-landesausschuss-sichert-beteiligung-aller-betroffenen-bei;
Themen: Pflegepolitik # ?, neuer Landesausschuss # ?, Bedeutung der Altenpolitik # ?, Betroffene # ?, Fachgesellschaften # ?, Interessenvertreterinnen # ?, Landesverband von Leistungsanbietern # ?, Pflegedokumentationen # ?, bundespolitische Themen # ?, enormer Reformstau # ?

7. +++ (SEM)

Das bedeutet: Steigen die Personal- und Sachkosten, steigen auch die finanziellen Mittel.
Von diesem Paket profitieren alle Kinder, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagepflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern in Nordrhein-Westfalen.
Überblick zu den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen: Die Mittel des "Gute-KiTa-Gesetzes" - insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 - investiert Nordrhein-Westfalen - vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers - vor allem in folgende Handlungsfelder:
* Qualifizierte Fachkräfte.
Träger, die in ihren Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher praxisintegriert ausbilden, bekommen einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr.

Datum: 2019-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-und-der-bund-unterzeichnen-gute-kita-vertrag-ueber-rund-12;
Themen: frühkindliche Bildung # ?, Qualität # ?, ergänzende Kindertagespflege # ?, Beitragsfreiheit # ?, Kindertagesbetreuung # ?, Gebühren # ?, Kommunen # ?, Eins von Zielen # ?, Gute-Kita-Gesetz des Bunds # ?, Gute-Kita-Mittel # ?

8. +++ (SEM)

* Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Das Gutachten räumt die im Vorfeld geäußerten Bedenken gegen die Einführung der Differenzierungsoption umfassend aus.
Soweit der Belastungsunterschied zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken nicht mehr als 50 % beträgt, ist die Orientierung der Belastungsverteilung an den Auswirkungen des bisherigen Grundsteuergesetzes zulässig und wirft auch keine Verfassungsmäßigkeitszweifel auf.
* Begrenzung der Wohnnebenkosten im Fokus: Der Landesgesetzgeber hat den sozial- und gesellschaftlichen Zweck einer Wohnnebenkostenstabilisierung bzw. -reduzierung durch die Begrenzung des Hebesatzes für Nichtwohngrundstücke vorgezeichnet.
Diesen Lenkungszweck kann die Kommune für ihre Hebesatzdifferenzierung einfach übernehmen.
Minister Dr. Optendrenk stellt klar: "Die Grundsteuerreform ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

Datum: 2024-09-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-unterstuetzt-kommunen-bei-rechtssicherer-umsetzung-der-grundsteuerreform;
Themen: Kommunen # ?, Gutachten # ?, Hebesatzdifferenzierung # ?, Nichtwohngrundstücke # ?, differenzierte Hebesätze # ?, aufkommensneutrale Hebesätze # ?, Ministerium von Finanzen # ?, Wohnwohngrundstücke # ?, rechtssichere Umsetzung # ?, mögliche Nutzung # ?