1. +++ (SEM)
Kabinett für mehr Mitbestimmung und Eigenverantwortung in der NRW-Justiz
19. August 2015
Das Kabinett der NRW-Landesregierung hat das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz auf den Weg gebracht.
Kernziel des Gesetzesvorhabens ist eine Erweiterung der Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten innerhalb der Justiz.
Justiz
Datum: 2015-08-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neues-dienstrecht-fuer-richter-und-staatsanwaelte;
Themen: Landesrichtergesetz
# ?, Staatsanwältegesetz
# ?, Mitbestimmung
# ?, Kabinett der NRW-Landesregierung
# ?, neues Dienstrecht
# ?, Kernziel
# ?, Gesetzesvorhaben
# ?, Familienpflegezeit
# ?, Richterdienstgerichte
# ?, künftige Teilzeitarbeit
# ?
2. +++ (SEM)
Dazu können etwa verbindlichere Regelungen für die Besetzung von Führungspositionen und eine weitere rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten beitragen.
Erste Eckpunkte sollen 2014 vorgelegt werden.
* Mit einem neuen Landesrichter- und Staatsanwältegesetz werden die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter ausgebaut und eine Angleichung des Vertretungsrechts der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgenommen.
Alle wesentlichen Entscheidungen in personellen Angelegenheiten sollen künftig mitbestimmungspflichtig werden.
Bei den Staatsanwaltschaften soll dann auch die Besetzung von Leitungspositionen von der Mitbestimmung erfasst werden.
Datum: 2014-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wichtige-gesetzesvorhaben-der-landesregierung-fuer-2014;
Themen: Jahresauftaktpressekonferenz
# ?, stellvertretende Ministerpräsidentin
# ?, grundlegende Modernisierung
# ?, Transparenz
# ?, Besoldungsrecht
# ?, Versorgungsrecht
# ?, parlamentarische Beratung
# ?, Dienstrecht
# ?, Besetzung
# ?, Altenpflege
# ?
3. +++ (SEM)
Freiwillige Verlängerung der Dienstzeit von Richterinnen und Richtern
29. Oktober 2025 Bild Justiz Recht Hammer Foto: panthermedia.net / Kuzmafoto
Das Kabinett hat am Dienstag, 28. Oktober 2025, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag einzubringen, mit dem es Richterinnen und Richtern ermöglicht werden soll, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres auszuüben.
Justiz
Das Kabinett hat am Dienstag, 28. Oktober 2025, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag einzubringen, mit dem es Richterinnen und Richtern ermöglicht werden soll, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres auszuüben.
Datum: 2025-10-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/freiwillige-verlaengerung-der-dienstzeit-von-richterinnen-und-richtern;
Themen: Richterinnen
# ?, Dienstzeit
# ?, Gesetzentwurf
# ?, freiwillige Verlängerung
# ?, Landesrichtergesetz
# ?, Staatsanwältegesetz
# ?, Landtag
# ?, Regelaltersgrenze
# ?, sicheres Urteilsvermögen
# ?, wertvolle Berufserfahrung
# ?