1. +++ (IR)

Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.

Datum: 2020-03-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung;
Themen: heilpädagogische Kindertageseinrichtung # ?, besondere Fälle # ?, Einschulung # ?, Kinderbetreuung # ?, Betretungsverbot # ?, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung # ?, Alter # ?, Schülerinnen # ?, Lebensältere # ?, wichtige Leitentscheidung # ?