1. +++ (SEM)

Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiterentwicklung.
Dieser Kinder- und Jugendförderplan will dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendliche gleiche Chancen erhalten und Benachteiligungen und Risiken präventiv begegnet werden.
Es ist die Aufgabe der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit, diese Lernorte der Lebensbildung zu schaffen und attraktiv sowie sachgerecht auszustatten.
Das Land hat nach § 82 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII) die Aufgabe, die Tätigkeit der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
Dementsprechend sind Vielfalt und Pluralität zentrale Grundprinzipien der Landesförderung.

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundlagen-der-forderung;
Themen: Jugendförderplan # ?, Kinderförderplan # ?, Jugendarbeit # ?, Grundlagen der Förderung # ?, erzieherischer Kinderschutz # ?, Förderbereiche # ?, Grundprinzipien der Landesförderung # ?, Jugendsozialarbeiten # ?, Lernorte der Lebensbildung # ?, Politikfeld # ?

2. ++ (IR)

Diesem Kinder- und Jugendförderplan liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Bildung an Lernorten außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt.
Soziale, interkulturelle und Genderkompetenzen, kulturelle und politische Bildung, Medienkompetenzen und die Befähigung zur Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentliche Elemente, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen.

Datum: 2013-07-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zielgruppen;
Themen: Jugendförderplan # ?, Kinderförderplan # ?, Angebote # ?, Förderbereiche # ?, Zentrum von Angeboten # ?, intergenerativer Schwerpunkt # ?, Genderkompetenzen # ?, Lebensbildung # ?, Grundlagen der Förderung # ?, Grundsätze der Förderung # ?