1. +++ (SEM)

Ich freue mich, dass sich die Tarifpartner im Friseurhandwerk einmal mehr auf diesen Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft besonnen haben.
" Somit müssen sich weiterhin alle Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen an den zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Vergütungstarifvertrag und die darin festgelegten Entgelte halten. "
Das sichert eine einheitliche Entlohnung für die 30.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk und schützt die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndrücker";
so Laumann.
Die Vergütung beträgt nach abgeschlossener Ausbildung monatlich 1.624,50 Euro bzw. 9,50 Euro pro Stunde.

Datum: 2018-11-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-im-friseurhandwerk-bleibt-allgemeinverbindlich;
Themen: Vergütungstarifverträge # ?, Entgelt # ?, Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrags # ?, Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft # ?, Friseurbetriebe # ?, Lohndrücker # ?, Vergütungstarifvertrag # ?, allgemeinverbindliche Entgeltgruppen # ?, Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen # ?, Friseurverband # ?