1. ++ (IR)

Auch nach den Weihnachtsferien werden wir an unseren Schulen weiterhin regelmäßig testen.
Dabei vereinfachen wir mit unserer Strategie 'Lolli-Tests 2.0' die Testung zum neuen Jahr erheblich.
Wir verringern den Aufwand für unsere Schulen und die Eltern, bieten aber weiterhin die hohe und verlässliche Sicherheit bei der Testung.
Es bleibt dabei, dass Schülerinnen und Schüler bei einer positiven Pooltestung erst wieder in die Schule gehen dürfen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Weil die Schülerinnen und Schüler künftig eine Rückstellprobe an die Labore mit abgeben, entfällt dieser bisherige Zwischenschritt auf dem Weg zur Nachtestung und die Zeit, in der Kinder nicht in die Schule können, wird reduziert.
Eine notwendige Pool-Auflösung führt dann nicht mehr dazu, dass Schülerinnen und Schüler Unterricht versäumen.
So sollen die Lolli-Tests 2.0 ab dem 10. Januar 2022 ablaufen: An den wöchentlich zwei Test-Tagen, je nach Schule Montag und Mittwoch beziehungsweise Dienstag und Donnerstag, geben alle Schülerinnen und Schüler morgens zwei Speichelproben ab.

Datum: 2021-11-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-konsequentes-testen-wirkt-als-barriere-gegen-die-pandemie-und;
Themen: nächster Tag # ?, Förderschulen # ?, letzte Schulwoche # ?, sicherer Übergang # ?, Schulministerium # ?, Lollitests # ?, Grundschulen # ?, Lerngruppe # ?, Primarstufe von Schulen # ?, positives Ergebnis # ?

2. ++ (IR)

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Die Landesregierung hält Wort und wird ab Montag an den Schulen der Primarstufe die sogenannten Lolli-Tests einführen, welche die bisherigen Antigen-Schnelltests ersetzen.
Die Lolli-Tests werden uns dabei helfen, Infektionen frühzeitiger als mit Selbsttests zu entdecken und Infektionsketten von vornherein in Schulen zu unterbrechen.
Alle Grund- und Förderschulen wurden bereits zu Wochenbeginn über die Details des neuen Testverfahrens informiert.
Ab dem 10. Mai werden die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen mit dem "Lolli-Test", einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.
Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Die Schülerinnen und Schüler lutschen 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Datum: 2021-05-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kindgerechtere-und-sichere-pcr-tests-fuer-die-primarstufe;
Themen: Grundschulen # ?, Speicheltest von Förderschulen # ?, sichere Pcr-Tests # ?, Lerngruppe # ?, Schulbetrieb # ?, Abstrichtupfer # ?, Pcr-Methode # ?, anonyme Sammelprobe # ?, bisherige Antigenschnelltests # ?, landesweite Pooltestungen # ?

3. ++ (IR)

Um den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen.
Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests ("Lolli-Tests") an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.
Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen.
Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche "3G-Regel am Arbeitsplatz").
Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung.
Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den "Lolli-Tests" getestet.

Datum: 2022-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet;
Themen: Antigenselbsttests # ?, Genesene # ?, Geimpfte # ?, regelmäßige Tests # ?, negativer Bürgertest # ?, Ferien # ?, Testpflicht # ?, Schülerinnen # ?, Förderschulen # ?, Lollitests der Schülerin # ?

4. ++ (IR)

Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest.

Datum: 2021-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-starten-ins-neue-schuljahr-mit-voller-praesenz;
Themen: neues Schuljahr # ?, volle Präsenz # ?, Extrazeit # ?, voller Präsenzunterricht # ?, Bundesprogramm # ?, Hygiene # ?, Unterricht # ?, Maskenpflicht # ?, Infektionsschutz # ?, Infektionsgeschehen # ?

5. ++ (IR)

Die Lieferung der neuen Tests, die auf alle bekannten Virusvarianten reagieren, beginnt am 17. Januar 2022.
Zudem hat das Schulministerium eine Sonderlieferung im Umfang von zusätzlich sechs Millionen Antigen-Selbsttests organisiert, die bereits in der ersten Schulwoche nach den Ferien an die Schulen ausgeliefert werden.
Zum Konzept für einen sicheren Schulstart gehört auch, dass am ersten Schultag nach den Ferien alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen getestet werden.
Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe, an denen das bewährte Lolli-Test-Verfahren ab Januar 2022 noch einmal optimiert wird:
Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab.
Die zweite sogenannte Rückstellprobe kommt zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist.

Datum: 2021-12-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-die-verlaessliche-versorgung-mit-tests-gibt-unseren-schulen-die;
Themen: neues Jahr # ?, nötige Sicherheit # ?, notwendiges Vergabeverfahren # ?, häusliche Isolation # ?, verlässliche Versorgung # ?, Antigenschnelltests # ?, weiterführende Schulen # ?, Weihnachtsferien # ?, Nachtestungen # ?, auskömmlicher Vorrat # ?

6. ++ (IR)

Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
* Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation;
eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
* Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten.
Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.
Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

Datum: 2022-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert;
Themen: Lolli # ?, Grundschulen # ?, Präsenzunterricht # ?, Labors # ?, vulnerable Gruppen # ?, Förderschulen # ?, Schülerinnen # ?, Antigenschnelltests der Schule # ?, Bestellmanagement # ?, Bürgertest # ?

7. ++ (IR)

Daher benötigen Schülerinnen und Schüler - sofern sie nicht geimpft oder genesen sind - für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.
Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Während der Herbstferien können zur Testung die in den Schulen vorhandenen Selbsttests anstatt des Lollitestverfahrens genutzt werden.
Die Schulträger können die in den Schulen vorhandenen Testsets bei Bedarf umverteilen.
Schul- und Bildungsministerin Gebauer: "Auch in den Herbstferien besteht ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.

Datum: 2021-10-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-weitere-schritte-hin-zu-mehr-normalitaet-den-schulen;
Themen: Schulstart # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Herbstferien in Nordrhein-Westfalen # ?, sonstiges schulische Personal # ?, Maskenpflicht # ?, Rahmenbedingungen # ?, Schülerinnen # ?, Außenbereich # ?, Schulbetrieb # ?, Bildung # ?

8. ++ (IR)

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden.
Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende "Lolli"-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.
Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung.
Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen.
Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.
Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden.
Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Datum: 2022-02-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs-und;
Themen: Grundschulen # ?, Unterstützungspaket # ?, Entlastungspaket # ?, verändertes Testverfahren # ?, Testpflicht # ?, Eltern # ?, Testauswertung # ?, neue Bundestestverordnung # ?, Antigenselbsttests # ?, Schülerinnen # ?