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Bei einem weiteren Drittel waren aber jeweils mehr als drei Mängel zu verzeichnen.
In den restlichen Betrieben wurden jeweils bis zu drei Mängel festgestellt.
Das Mängelspektrum reicht dabei von formalen Versäumnissen bis zu gravierenden technischen Defiziten.
Trotz des technischen Fortschritts gibt es immer noch eine Vielzahl lärmintensiver Arbeitsplätze.
Arbeitsminister Schneider hatte daher, gemeinsam mit den Regierungspräsidentinnen und -präsidenten, eine landesweite Überprüfungsaktion durch die Arbeitsschutzverwaltung zum Lärmschutz in Betrieben angeordnet.

Datum: 2015-08-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-laermschutzmassnahmen-am-arbeitsplatz-zu-haeufig-mangelhaft;
Themen: Arbeitsschutzverwaltung # ?, Arbeitsplatz # ?, Lärmschutzvorschriften # ?, Abfüllbetriebe # ?, Arbeitsschutzbehörde # ?, Beschäftigte der Regel # ?, Ergebnis der Überprüfung # ?, Gehörschutzstöpsel # ?, Mängelspektrum # ?, Nachgang der Aktion # ?