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Diese Regelungen sollen nach dem Prinzip "aus dem Bauwerk - in das Bauwerk" zum Ressourcenschutz im Baubereich beitragen.
Gleichzeitig nimmt die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf eine Anpassung an EU- und Bundesrecht vor, indem die fünfstufige Abfallhierarchie nun auch auf Landesebene umgesetzt wird: Entsprechend sollen für kommunale Abfallwirtschaftskonzepte weitere Vorgaben für zusätzliche Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung gelten.
Dabei können Kommunen zusätzliche Kosten für Maßnahmen der Abfallvermeidung über die Entsorgungsgebühren abrechnen.
Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Frühjahr 2022 vorgesehen.

Datum: 2021-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-verabschiedet-gesetzentwurf-fuer-ein-neues-kreislaufwirtschaftsgesetz;
Themen: Beitrag für Ressourcenschonung # ?, geplante Neuregelung # ?, öffentliche Hand # ?, Gesetzentwurf # ?, Kreislaufwirtschaft # ?, Maßnahmen der Abfallvermeidung # ?, qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe # ?, Entsorgungsgebühren # ?, Entsorgungspläne # ?, Rückbaupläne # ?