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Das Land fördert den barrierefreien Ausbau von (Stadt-, Straßen- und Bus-) Haltestellen zu 90 Prozent.
Förderung nach §13 Abs. 1 Nr. 5 ÖPNVG NRW Maßnahmen- und Finanzverantwortung liegen beim VM (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen im Zentrum Finnentrop Gesamtkosten:
431.000,00 EUR Zuwendung: 344.400,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Der Zuwendungsantrag umfasst den barrierefreien Ausbau "Am Rathaus" sowie "Am Schulzentrum" (7 Haltestellenkanten) Ausstattung mit Busborden von "18 cm Höhe" zur Gewährleistung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs Verlegung von taktilen Elementen Nachhaltige Stärkung des ÖPNVs Erhöhung der Aufenthaltsqualität Verbesserung der Inanspruchnahme der Haltestellen
Barrierefreie Umrüstung von Bushaltestellen in Freudenberg (1.BA) Gesamtkosten: 501.100,00 EUR Zuwendung: 451.000,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Barrierefreien Ausbau umfasst den Morer Platz, Schulzentrum und Lindenberg (2 Haltestellenkanten) Ausstattung mit Busborden von "18 cm Höhe" zur Gewährleistung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs Verlegung von taktilen Elementen Erhöhung der Aufenthaltsqualität Nachhaltige Stärkung des ÖPNVs Verbesserung der Inanspruchnahme der Haltestellen
Haltestelleneinrichtungen 9. BA in Siegen Gesamtkosten: 257.400,00 EUR Zuwendung: 231.700,00 EUR Maßnahmenbeschreibung: Der Zuwendungsantrag umfasst den barrierefreien Ausbau an den Haltestellenpositionen "Kaisergarten", "Fischbachberg Wende", Hubertusweg" und "Löhrtor".
Datum: 2019-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bahnhofsausbau-und-barrierefreiheit-minister-wuest-und-vertreter-der-spnv;
Themen: Maßnahmenbeschreibung
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