1. +++ (SEM)

Minister Laumann: Einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Bäckerhandwerk schaffen und Lohndumping vermeiden
7. September 2018 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Foto: Land NRW / R. Sondermann
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt.
Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche.
Arbeit, Gesundheit und Soziales

Datum: 2018-09-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-tarifvertrag-im-baeckerhandwerk-fuer-allgemeinverbindlich;
Themen: Manteltarifvertrag # ?, neuer Tarifvertrag # ?, Branche # ?, Feiertagszuschläge # ?, Kündigungsfristen # ?, Mehrarbeitszuschläge # ?, nordrhein-westfälisches Bäckerhandwerk # ?, Allgemeinverbindlichkeitserklärung # ?, einheitliche Wettbewerbsbedingungen # ?, zusätzliches Urlaubsgeld # ?

2. +++ (SEM)

Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht.
Grundlage sind die Tarifverträge, auf die sich jüngst der Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landesbezirk der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten verständigt hatten.
Der Manteltarifvertrag mit seinen Arbeitszeit- und Urlaubs-Regelungen gilt rückwirkend ab dem 1. Mai 2016 allgemeinverbindlich.
Auch der Vorgänger-Tarifvertrag aus dem Jahre 1995 war allgemeinverbindlich.
Nach dem Entgelttarifvertrag erhalten die Beschäftigten rückwirkend ab dem 1. August 2016 zum Beispiel in der Entgeltgruppe 1 umgerechnet 9,00 Euro, ab dem 1. August 2017 sind es 9,25 Euro.

Datum: 2016-10-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-gegen-lohndumping-und-ausbeutung-von-beschaeftigten;
Themen: Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Hotelgewerbe # ?, Lohndumping # ?, Arbeitgeber der Branche # ?, Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen # ?, Beschäftigte # ?, Ausbeutung # ?, Auszubildende # ?, Tarifvertrag # ?, Bundesverband der Systemgastronomie # ?

3. +++ (SEM)

Minister Schneider erklärt Tarifvertrag für Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich
6. November 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt.
Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche.
"Wir schützen damit die Interessen der rund 45.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Bäckerhandwerk und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Branche", sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

Datum: 2012-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-erklaert-tarifvertrag-fuer-baeckerhandwerk-fuer;
Themen: einheitliche Wettbewerbsbedingungen # ?, neuer Tarifvertrag # ?, Manteltarifvertrag # ?, Branche # ?, Anschlusstarifvertrag # ?, Bäckerhandwerk in NRW # ?, Interessen # ?, Integration # ?, Regelungen # ?, soziales Telefon # ?

4. +++ (SEM)

Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfrist beachten.
Das ist die Frist, in der man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss, damit er nicht verfällt.
Diese Fristen findet man in der Regel im Manteltarifvertrag.
Einzelheiten über das Urlaubsgeld und die Urlaubsdauer aus über 80 Branchentarifverträgen finden Sie im Internet unter www.tarifregister.nrw.de

Datum: 2015-05-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-viele-wissen-gar-nicht-wie-viel-urlaubsgeld-ihnen-zusteht;
Themen: Urlaubsdauer # ?, Abbruchgewerbe # ?, Zuckerindustrie # ?, Urlaubsanspruch # ?, Monatseinkommen # ?, Tarifvertrag # ?, Tarifverträge # ?, Arbeitsministerium # ?, Ausschlussfrist # ?, Bundesurlaubsgesetz # ?

5. +++ (SEM)

Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfristen beachten.
Das ist die Frist, in der man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss, damit er nicht verfällt.
Diese Fristen findet man in der Regel im Manteltarifvertrag.

Datum: 2019-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu;
Themen: Minijobber # ?, Urlaubsdauer # ?, Abbruchgewerbe # ?, Urlaubszeit # ?, Zuckerindustrie # ?, Arbeitsministerium # ?, Ausschlussfristen # ?, Urlaubsgeldregelungen # ?, Vollbeschäftigte # ?, gebundene Arbeitnehmerinnen # ?

6. +++ (SEM)

Kein Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
4. Juli 2017 phb Karl-Josef Laumann www.karl-josef-laumann.de
Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.

Datum: 2017-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-fuer-sicherheitsdienstleistungen-nrw-allgemeinverbindlich-erklaert;
Themen: Sicherheitsgewerbe # ?, Lohntarifvertrag # ?, Manteltarifvertrag # ?, Arbeitsministerium # ?, Wachgewerbe # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Lohndumping # ?, Tarifverträge # ?, Branche # ?, NRW-Tarifausschuß # ?