1. +++ (SEM)

Die Vorgaben der Preisangabenverordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auch davor schützen, eine böse Überraschung an der Kasse zu erleben, wenn sie ein neues Kleidungsstück oder andere Konsumgüter kaufen oder eine Dienstleistung wie einen Haarschnitt in Anspruch nehmen.
Um Rabattaktionen transparenter zu machen sind Unternehmen seit 2022 außerdem dazu verpflichtet, neben dem reduzierten Preis den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben.
Auch so sollen Verbraucherinnen und Verbraucher leichter erkennen können, ob es sich tatsächlich um ein gutes Angebot oder nur einen Marketingtrick handelt.
Die Broschüre ist ab sofort auf der Webseite des Ministeriums abrufbar: https://url.nrw/Preisauszeichnung
Gedruckte Exemplare können (zeitnah) ebenfalls über die Webseite bestellt werden: https://www.mlv.nrw.de/kontakt/broschueren/

Datum: 2024-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weltverbrauchertag-2024-durchblick-bei-der-preisauszeichnung-was-verbraucherinnen;
Themen: Verbraucherinnen # ?, Einkauf # ?, Vorgaben der Preisangabenverordnung # ?, neue Broschüre # ?, Dienstleistungsbereich # ?, Webseite # ?, Einzelhandel # ?, Haarschnitt # ?, Marketingtrick # ?, Nudeln # ?