1. +++ (SEM)
25. August 2020 phb Mundschutz, liegend auf Boden Foto: unsplash.
com
Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.
Von den zuständigen Ordnungsämtern werden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verkehr
Datum: 2020-08-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschlussbilanz-schwerpunktkontrollen-1707-masken-muffel-festgestellt
2. +++ (SEM)
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Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße
25. November 2020 phb Mundschutz, liegend, von oben sehend Foto: unsplash.com / Tobias Rehbein
Datum: 2020-11-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschlussbilanz-schwerpunktkontrollen-zur-einhaltung-der-maskenpflicht-805
3. +++ (SEM)
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Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 958 Verstöße
8. Dezember 2020 Bild Bahnhof Haltestelle ÖPNV Foto: unsplash.
com
Datum: 2020-12-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschlussbilanz-schwerpunktkontrollen-zur-einhaltung-der-maskenpflicht-958
4. +++ (SEM)
Ziel der gemeinsamen Aktion des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, der SPNV-Aufgabenträger, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Deutschen Bahn AG und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Bundespolizei war es, Fahrgäste für die Einhaltung der 3G-Regel zu sensibilisieren.
Zeitgleich zu den Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) haben auch die kommunalen Verkehrsunternehmen gemeinsam mit den Ordnungsämtern in Bussen und Straßenbahnen in großen Städten kontrolliert.
Im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Pflicht ist auch die Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Straßenbahnen kontrolliert worden.
Dabei wurden insgesamt lediglich 35 Verstöße festgestellt.
Verkehrsministerin Ina Brandes: "Bus- und Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten sicher.
Datum: 2021-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschlussbilanz-schwerpunkttage-fuer-kontrollen-zur-3g-pflicht-im-nahverkehr
5. +++ (SEM)
Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen.
Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.
Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet.
Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.
Datum: 2022-01-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer
6. +++ (SEM)
Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.
Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert.
Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden - hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Datum: 2021-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausweitung-der-kontaktbeschraenkungen-auf
7. +++ (SEM)
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1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4.
Am Dienstag erneut Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
Am Dienstag erneut Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
Gemeinsame Aktion im SPNV
Datum: 2020-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/am-dienstag-erneut-schwerpunktkontrollen-der-maskenpflicht-nordrhein-westfalen
8. +++ (SEM)
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1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023
Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023: Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Pflicht zur Isolierung entfallen
25. Januar 2023 PHB PHB Coronavirus Foto: panthermedia.net / ktsdesign
Die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie
9. +++ (SEM)
Darunter fällt auch jegliche private Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen.
Die betroffenen Plätze und Straßen werden von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügungen bestimmt.
Regelung zur Maskenpflicht beim gemeinsamen Singen
Immunisierte Mitglieder von Chören und Sängerinnen und Sänger, die geimpft oder genesen sind, können bei Auftritten im Rahmen kultureller Angebote auf das Tragen einer Maske verzichten.
Dies gilt auch für die dafür erforderlichen Proben.
Datum: 2021-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaschutzverordnung-verbot-von-tanzveranstaltungen-wird
10. +++ (SEM)
Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
Maskenpflicht Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen.
Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen.
Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
Datum: 2021-03-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-vorsichtige
11. +++ (SEM)
Dann wird es darum gehen, verstärkt Fahrgäste zurückzugewinnen, denn die Pandemie hat das Wachstum im ÖPNV nach Jahren des Booms in Nordrhein-Westfalen und bundesweit von heute auf morgen ausgebremst.
Auch haben sich bei vielen früheren ÖPNV-Nutzern die Mobilitätsgewohnheiten verändert, die aktuell auf das eigene Auto oder das Fahrrad zurückgreifen.
"Die Städte sind den Verkehrsunternehmen dankbar, denn sie setzen auf wirkungsvolle Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.
So bleiben die für sehr viele Menschen in der Stadt wichtigen ÖPNV-Angebote bestehen - Busse und Bahnen fahren weiter, ohne dass man Angst vor größeren Ansteckungsketten haben muss", betont Thomas Hunsteger-Petermann, stellvertretender Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen: "
Trotz des aktuellen Rückgangs bei den Fahrgastzahlen durch Corona müssen wir in den NRW-Städten die Verkehrswende hin zu einer klimagerechten Mobilität hinbekommen.
Datum: 2020-07-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bus-und-bahn-sind-auch-corona-zeiten-eine-saubere-sache
12. +++ (SEM)
Dann wird es darum gehen, verstärkt Fahrgäste zurückzugewinnen, denn die Pandemie hat das Wachstum im ÖPNV nach Jahren des Booms in Nordrhein-Westfalen und bundesweit von heute auf morgen ausgebremst.
Auch haben sich bei vielen früheren ÖPNV-Nutzern die Mobilitätsgewohnheiten verändert, die aktuell auf das eigene Auto oder das Fahrrad zurückgreifen.
"Die Städte sind den Verkehrsunternehmen dankbar, denn sie setzen auf wirkungsvolle Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.
So bleiben die für sehr viele Menschen in der Stadt wichtigen ÖPNV-Angebote bestehen - Busse und Bahnen fahren weiter, ohne dass man Angst vor größeren Ansteckungsketten haben muss", betont Thomas Hunsteger-Petermann, stellvertretender Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen: "
Trotz des aktuellen Rückgangs bei den Fahrgastzahlen durch Corona müssen wir in den NRW-Städten die Verkehrswende hin zu einer klimagerechten Mobilität hinbekommen.
Datum: 2020-07-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bus-und-bahn-sind-auch-corona-zeiten-eine-saubere-sache-0
13. +++ (SEM)
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1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Claudia Middendorf bittet um Akzeptanz für Ausnahmen der Maskenpflicht
Claudia Middendorf bittet um Akzeptanz für Ausnahmen der Maskenpflicht
18. Mai 2020 Porträtfoto am Rednerpult Foto: Land NRW
Datum: 2020-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/claudia-middendorf-bittet-um-akzeptanz-fuer-ausnahmen-der-maskenpflicht
14. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Corona-Betreuungsverordnung bis 2. April 2022 verlängert
Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert
Ministerin Gebauer: Maskenpflicht in Schulen endet zum 2. April - nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr
18. März 2022 phb Lehrer mit Tablet, Schüler (2020) Foto: Shutterstock / Monkey Business Images
In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein.
Datum: 2022-03-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-betreuungsverordnung-wird-bis-2-april-2022-verlaengert
15. +++ (SEM)
Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute in Düsseldorf mit führenden Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gewerkschaften über den Kurs der Landesregierung mit Blick auf eine mögliche weitere Coronawelle im Herbst gesprochen.
Minister Laumann machte dabei deutlich, dass es das klare Ziel der Landesregierung sei, Geschäftsschließungen und Veranstaltungsverbote zu vermeiden.
"Bei den bisher bekannten Omikron-Varianten dürften voraussichtlich Maskenpflichten in Innenräumen und allgemeine Hygieneregeln eine zentrale Rolle spielen.
Kapazitätsbegrenzungen oder gar komplette Schließungen von Angeboten sehe ich dagegen aktuell nicht.
Damit haben die Unternehmen und Beschäftigten in unserem Land bei allen Unwägbarkeiten, die diese Pandemie nun mal mit sich bringt, eine gewisse Planungssicherheit", sagt Laumann.
Datum: 2022-08-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-landesregierung-bietet-unternehmen-und-beschaeftigten-verlaessliche
16. +++ (SEM)
Daran teilnehmen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte der Einrichtungen und direkte Angehörige sowie für die Programmgestaltung erforderliche Personen.
Für die Teilnehmenden untereinander sind die bekannten AHA-L Regeln einzuhalten.
Maskenpflicht besteht dabei nur für Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind.
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung.
* Den Bewohnerinnen und Bewohnern sind alle zwei Wochen freiwillige Schnelltestungen anzubieten.
Datum: 2021-06-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren
17. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Corona-Schutzverordnung bis 23. Juni ohne Änderungen verlängert
Corona-Schutzverordnung bis 23. Juni ohne Änderungen verlängert
Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu Bundesregelungen vorerst bestehen
24. Mai 2022 Eine junge Frau trägt eine Mund-Nasen-Schutz-Maske im Bus Foto: iStock.com / Photoboyko
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Datum: 2022-05-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-schutzverordnung-bis-23-juni-ohne-aenderungen-verlaengert
18. +++ (SEM)
Und in den Gesundheitseinrichtungen arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten mit einer sehr hohen Belastung.
"
Bestehen bleiben damit weiterhin die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (z. B. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen, ebenso wie im öffentlichen Personenverkehr.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Datum: 2022-04-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-basismassnahmen-werden-verlaengert
19. +++ (SEM)
Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich.
Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.
Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen).
Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können.
Datum: 2021-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-erleichterungen-fuer-ferienfreizeiten
20. +++ (SEM)
Es gibt zum Beispiel zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden fast 50.000 Grenzpendler - viele arbeiten in systemkritischen Berufen.
* Die Hygiene- und Lockdown-Regeln wurden weitgehend angeglichen.
Die Maskenpflicht, die anfänglich nicht in den Niederlanden galt, ist inzwischen in allen drei Ländern gleichermaßen vorgeschrieben.
* Kliniken in Nordrhein-Westfalen, die über freie Kapazitäten verfügten, haben bisher insgesamt 31 Intensivpatienten aus Belgien und 64 Covid-Erkrankte aus den Niederlanden aufgenommen.
* Die Lockdown-Maßnahmen warfen für Berufspendler konkrete Probleme auf.
Datum: 2021-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ein-jahr-corona-zusammenarbeit-minister-holthoff-pfoertner-mit-der-cross-border
21. +++ (SEM)
Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:
* Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
* Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und - auch ohne Test - in Bibliotheken und der Gastronomie.
* Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Datum: 2021-07-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-nordrhein-westfalen-gilt-ab-kommendem-montag-die-landesinzidenzstufe-1
22. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht
Gemeinsame Aktion im Schienenpersonennah- und -fernverkehr
Am Montag erste bundesweite Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht
Datum: 2020-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-aktion-im-schienenpersonennah-und-fernverkehr
23. +++ (SEM)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst.
Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie.
Datum: 2022-04-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-erlaesst-neue-coronaschutzverordnung
24. +++ (SEM)
Halbzeit-Bilanz zu Masken-Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen
24. August 2020 phb Mundschutz, genähte, aufeinander liegend Foto: unsplash.com / Vera Davidova
Bei den Kontrollen zur Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen im Schienenpersonennahverkehr, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen haben Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden am Montag (24. August) nach knapp vier Stunden 176 Menschen ohne Maske angetroffen.
Verkehr
Bei den Kontrollen zur Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen im Schienenpersonennahverkehr, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen haben Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden am Montag (24. August) nach knapp vier Stunden 176 Menschen ohne Maske angetroffen.
Datum: 2020-08-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/halbzeit-bilanz-zu-masken-schwerpunktkontrollen-nordrhein-westfalen
25. +++ (SEM)
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Halbzeit-Bilanz zu Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht im Schienenpersonennahverkehr
Kontrollen auch im Fernverkehr
Datum: 2020-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/halbzeit-bilanz-zu-schwerpunktkontrollen-der-maskenpflicht-im
26. +++ (SEM)
Sie sind hier:
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Halbzeit-Bilanz zu Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
24. November 2020 phb Mundschutz, genähte, aufeinander liegend Foto: unsplash.com / Vera Davidova
Datum: 2020-11-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/halbzeit-bilanz-zu-schwerpunktkontrollen-der-maskenpflicht-nordrhein-westfalen
27. +++ (SEM)
Umsetzung der Schul- und Kita-Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung / Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten der Coronaeinreiseverordnung bleiben bestehen
11. August 2020 phb Mundschutz, liegend, von oben sehend Foto: unsplash.com / Tobias Rehbein
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.
Datum: 2020-08-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-regeln-fuer-den-einstieg-nach-der-sommerpause-coronaschutzverordnung-wird-bis
28. +++ (SEM)
Kamp-Lintfort habe die Herausforderung mit einem umfassenden Hygiene- und Handlungskonzept bewältigt und so eine Verschiebung der Gartenschau abwenden können.
Damit das Erlebnis Landesgartenschau auch während der Corona-Pandemie möglich ist, gelten für Besucherinnen und Besucher klare Abstands- und Hygieneregeln: Überall im Park ist ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern verpflichtend, bei Erholungspausen auf Wiesen und Freiflächen ein Mindestabstand von fünf Metern.
In allen geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht.
Ministerin Heinen-Esser rief die Ausstellerinnen und Aussteller sowie Besucherinnen und Besucher dazu auf, sich zwingend an die Vorgaben zu halten, um die Gesundheit aller zu schützen und die Landesgartenschau nicht zu gefährden.
Kamp-Lintfort hat den Besucherinnen und Besuchern in zwei ganz unterschiedlichen Parkteilen viel zu bieten: Im 17 Hektar großen Zechenpark drehen sich die Themenschwerpunkte um Bergbau, Gartengestaltung und Umweltbildung.
Datum: 2020-05-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kloster-kohle-campus-landwirtschaftsministerin-besucht-landesgartenschau-kamp
29. +++ (SEM)
Die Entwicklung der Pandemie in der kalten Jahreszeit ist trotzdem sorgsam weiter zu beobachten und zu bewerten.
Niedrigschwellige Maßnahmen können und sollen verhindern, dass es zu einem erneuten massiven Anstieg des Infektionsgeschehens kommt.
Zu solchen Maßnahmen zählen insbesondere das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises (3G-/2G-Regel).
Ein massiver Anstieg könnte sonst im Bund oder in den Ländern wieder deutlich verschärfte Maßnahmen nötig machen.
Konsequente Ahndung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Datum: 2021-10-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/konferenz-der-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-unter-nordrhein
30. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr
Kontrollen im SPNV: Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen!
Am Montag Schwerpunktkontrollen
20. August 2020 Bild Zug Bahn Foto: fancycrave.
Datum: 2020-08-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kontrollen-im-spnv-maskenpflicht-nordrhein-westfalen
31. +++ (SEM)
* Zugangssteuerung durch die Geschäftsinhaber zur Einhaltung der Personengrenzen (1 Person je 10qm Verkaufsfläche /ab 800 qm Verkaufsfläche 1 Person/20 qm)
* Abstandswahrung in den zu erwartenden Warteschlangen
* Maskenpflicht - auch in den Warteschlangen!
Minister Laumann: "In den kommenden Tagen müssen wir gemeinsam alles dafür tun, dass der Einzelhandel nicht zu einem zusätzlichen Infektionsbeschleuniger wird.
Der Handel verfügt über geeignete Infektionsschutzkonzepte hierzu - diese müssen aber diszipliniert eingehalten werden.
Datum: 2020-12-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kontrolloffensive-zum-infektionsschutz-im-weihnachtsgeschaeft
32. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Land lockert Infektionsschutzmaßnahmen
Land lockert Infektionsschutzmaßnahmen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Ab 4. Juni entfallen Maskenpflichten und Abstandsempfehlungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner - Testpflichten für Besucherinnen und Besucher bleiben zunächst erhalten
1. Juni 2022 Senioren-Ehepaar Foto: LSB NRW / A. Bowinkelmann
Die anhaltend sinkende Tendenz bei den Infektionszahlen und die hohen Impfquoten bei Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen ab 4. Juni 2022 weitere Öffnungsschritte in den Einrichtungen Arbeit, Gesundheit und Soziales
Datum: 2022-06-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-lockert-infektionsschutzmassnahmen-pflegeheimen-und-einrichtungen-der
33. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der heute (24. März 2021) eine Inzidenz von 178 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und eine entsprechende Allgemeinverfügung abgestimmt.
In einem intensiven, konstruktiven Austausch zum Infektionsgeschehen vor Ort wurden gemeinsam mit dem Kreis allgemeine Maßnahmen getroffen, aber auch gezielt Maßnahmen bezogen auf einzelne Lebensbereiche weiterentwickelt und vereinbart.
Diese beinhalten unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften, Regularien für den Einzelhandel oder den eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung mit einem Appell an die Eltern, wann immer möglich, selber zu betreuen.
Im Rahmen des so abgestimmten Gesamtkonzeptes hat das Land auch der begrenzten Aussetzung des Wechselunterrichts an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen ab Donnerstag, 25. März 2021, zugestimmt.
An den Schulen der Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen) findet der Unterricht weiterhin im derzeitigen Umfang statt.
Datum: 2021-03-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stimmt-allgemeinverfuegung-fuer-kreis-siegen-wittgenstein-zu
34. +++ (SEM)
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nordrhein-Westfalen wird von den ab dem 1. Oktober bestehenden Möglichkeiten, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen anzuordnen, vorerst keinen Gebrauch machen.
Insbesondere die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Land nicht anordnen.
Die Landesverordnungen bleiben auch nach dem 1. Oktober inhaltlich im Wesentlichen unverändert.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Derzeit zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus, auch wenn die Zahlen in den letzten Tagen angestiegen sind.
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann
35. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Landesregierung führt Maskenpflicht ein
Landesregierung führt Maskenpflicht ein
Regelung zu verpflichtender Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab 27. April 2020 in ÖPNV, Einzelhandel und Arztpraxen
Datum: 2020-04-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein
36. +++ (SEM)
Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund- und Förderschulen erweitert.
Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen.
Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: "Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht.
Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich.
Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.
Datum: 2021-04-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-testpflicht-schulen-ein-kuenftig-fuer-alle-schuelerinnen-und
37. +++ (SEM)
Schul- und Bildungsministerin Gebauer ergänzte: "Die jetzt vorgesehenen Regelungen des Gesundheitsministeriums sind ein sehr gutes Signal für die Familien in Nordrhein-Westfalen.
Ich danke Minister Laumann ausdrücklich für die heutige Klarstellung.
Die Landesregierung sichert bereits jetzt mit vielen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, wie der Maskenpflicht, dem Testen und vielen Fördermitteln auch für bauliche Investitionen, den Schulbetrieb ab.
Mit den neuen Regelungen für die Gesundheitsämter im Hinblick auf Quarantäne wird der Präsenzunterricht in den nächsten Wochen und Monaten weiter abgesichert.
Mit der verantwortungsbewussten Weiterentwicklung tragen wir den veränderten Bedingungen mit den geltenden strengen Schutzvorgaben Rechnung.
Datum: 2021-08-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-konkretisiert-vorgehen-bei-risikokontakten-innerhalb-von-schulen
38. +++ (SEM)
Der Karneval wird angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden können.
So erscheinen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, auch in der Session 2021/ 2022 nicht verantwortbar.
Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind.
Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machen Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich.
In enger Abstimmung mit der Landesregierung werden die Karnevalsveranstalter daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten.
Datum: 2021-12-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-und-vertreter-des-karnevals-verabreden-gemeinsames-vorgehen
39. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt und die Schulen darüber informiert.
In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Mit der Wiedereinführung der bereits nach den Sommerferien bewährten Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen tragen wir dem aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehen Rechnung.
Wir erhöhen den Schutz für alle am Schulleben Beteiligten und sorgen für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen.
Wir knüpfen dabei an die guten Erfahrungen an, mit denen es gelungen ist, seit Beginn des Schuljahres dauerhaft über 98 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Präsenz zu unterrichten.
Datum: 2020-10-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-schutz-mehr-sicherheit-und-mehr-stabilitaet-fuer-die-schulen-nordrhein
40. +++ (SEM)
Insbesondere die Einrichtung der Koordinierungsstelle zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen sowie die Aufnahme der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher als verpflichtende Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge in das Krankenhausgestaltungsgesetz waren wichtige Erfolge.
"
In der Corona-Pandemie sei ihr Büro zu einer zentralen Anlaufstelle für Menschen geworden, die unter anderem zu den Themen barrierefreie Kommunikation, Maskenpflicht, Testungen, Impfgeschehen sowie Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Wohneinrichtungen Rat und Hilfe gesucht hätten, so Middendorf.
Um auch während der Zeit der Kontaktbeschränkungen eine direkte Ansprechpartnerin sein zu können, habe sie regelmäßige telefonische Bürgersprechstunden angeboten.
"Die vergangenen fünf Jahre", sagte Claudia Middendorf weiter, "haben gezeigt, dass Karl-Josef Laumann mit der Zusammenlegung der Ämter der Behindertenbeauftragten und der Patientenbeauftragten das richtige Gespür für die Bedürfnisse der Menschen in Nordrhein-Westfalen hatte."
Datum: 2022-08-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-ausgewiesene-expertin-mit-naechstenliebe-und-engagement
41. +++ (SEM)
Es bleibt in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen daher erst einmal bei den derzeit geltenden und eingeübten Schutzmaßnahmen.
"
Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 ermöglicht den Ländern, unter gewissen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen, um bei einer Intensivierung der Infektionslage reagieren zu können.
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden frühzeitig über einen solchen möglichen Schritt informiert.
In den vergangenen Wochen hat die Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen durchgeführt.
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-mit-unseren-bewaehrten-schutzmassnahmen-halten-wir-die-schulen
42. +++ (SEM)
Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen wird der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt.
Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet.
So soll - zunächst bis zum 31. August 2020 - an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten.
Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts.
Darüber hinaus wird die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall sichergestellt und die Möglichkeit für Corona-Testungen für das Personal an Schulen eingeführt.
Datum: 2020-08-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-achtsam-und-sorgsam-sein-klare-vorgaben-fuer-einen-angepassten
43. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Rückkehr zur Maskenpflicht an Schulen
Ministerin Gebauer: Mit der Rückkehr zur Maskenpflicht sichern wir den Präsenzunterricht an unseren Schulen
Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. Dezember
Datum: 2021-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-mit-der-rueckkehr-zur-maskenpflicht-sichern-wir-den
44. +++ (SEM)
Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück.
Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt.
Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: "Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler.
Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen.
Datum: 2021-05-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-praesenzunterricht-bei-inzidenz-unter-100-ist-ein-wichtiges
45. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz
Ministerin Gebauer: Schritt für Schritt mehr Normalität für unsere Schulen
Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz
Datum: 2021-10-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen
46. +++ (SEM)
Nach der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten des Ministeriums für Schule und Bildung geht die Zahl der Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern weiter zurück: Meldeten die Schulen zum Stichtag 22. September noch 4.780 (0,25 Prozent) bestätigte Fälle, waren es in der vergangenen Woche noch 3.925 (Stichtag 29. September: 0,20 Prozent).
In Quarantäne befanden sich 6.262 Schülerinnen und Schüler (0,3 Prozent); eine Woche zuvor (22.09.21) waren es noch 7.581 oder 0,4 Prozent.
Maskenpflicht Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen.
Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin.
Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.
Datum: 2021-10-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-weitere-schritte-hin-zu-mehr-normalitaet-den-schulen
47. +++ (SEM)
Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
5.
Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht.
Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist.
"Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden", so Gebauer.
Datum: 2021-06-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-starten-ins-neue-schuljahr-mit-voller-praesenz
48. +++ (SEM)
Das Landeskabinett hat am Freitag im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird.
In diesen Fällen wird auch die Maskenpflicht ausgeweitet.
Die neuen Regeln treten mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis Ende Oktober.
Über die aktuelle Lage hat sich die Landesregierung am Freitag auch mit Vertretern der kommunalen Familie ausgetauscht: Die Landräte sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nahmen an einer Video-Schaltkonferenz mit Ministerpräsident Armin Laschet, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach teil.
Datum: 2020-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein
49. +++ (SEM)
Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger.
Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021).
Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen.
Gleichzeitig sind mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft.
Datum: 2021-05-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare
50. +++ (SEM)
Museen und Ausstellungen, Musikschulen, Gedenkstätten sowie private und öffentliche Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung wie etwa Volkshochschulen können in der kommenden Woche wieder öffnen.
Voraussetzung für die Öffnung ist die strikte Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregelungen im Zuge der Corona-Pandemie.
In Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten muss zudem die Maskenpflicht eingehalten werden.
Im Fall der Musikschulen ist die Öffnung zunächst auf Einzelunterricht beschränkt.
Das hat die Landesregierung auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom 30. April beschlossen.
Datum: 2020-05-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/museen-musikschulen-weiterbildungseinrichtungen-und-gedenkstaetten-duerfen-ab
51. +++ (SEM)
Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt - wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten.
Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems", so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.
Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls.
Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.
Datum: 2023-02-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-1073-tagen-nordrhein-westfalens-corona-schutzverordnung-laeuft-am-28-februar
52. +++ (SEM)
Für diese Menschen soll auch weiterhin so viel Normalität wie möglich gewährleistet blieben.
Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung - gerade in Innenräumen.
Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen.
Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht.
Datum: 2021-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer
53. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4.
Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021
Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021: Wegfall der Maskenpflicht im Freien
30. September 2021 Eine Frau setzt draußen eine Maske auf oder ab Foto: pexels.
com
Datum: 2021-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-1-oktober-2021-wegfall-der-maskenpflicht-im-freien
54. +++ (SEM)
Neue Coronaschutzverordnung ab dem 24. November
Ergänzung der 3G*-Regelungen
Maskenpflicht gilt weiterhin
*
23.11.2021
Datum: 2021-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
55. +++ (SEM)
Download (25 MB) Zum Download öffnen Sie die Galerie bitte in der Mediathek.
Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen.
Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht ("3-G-Regel").
Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen.
Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.
Datum: 2021-08-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-setzt-beschluesse-der-bund-laender
56. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Nordrhein-Westfalen hebt Maskenpflicht im Freien weitgehend auf
Nordrhein-Westfalen hebt Maskenpflicht im Freien weitgehend auf
Sinkende Inzidenzen lassen weitere Öffnungsschritte zu / Maskenplicht auf Schulgelände im Freien aufgehoben
Datum: 2021-06-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-hebt-maskenpflicht-im-freien-weitgehend-auf
57. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Maskenpflicht ein
Mund-Nasen-Bedeckung ab 27. April im ÖPNV und im Einzelhandel - Laschet: Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden
22. April 2020 Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
Datum: 2020-04-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-niedersachsen-rheinland-pfalz-und-das-saarland-fuehren
58. +++ (SEM)
Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022.
Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.
Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen.
Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen wegfallen.
Datum: 2022-03-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-nutzt-uebergangsregelung-neue-corona-schutzverordnung-bis-zum
59. +++ (SEM)
Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird weitgehend nur noch empfohlen.
Wenn - wie derzeit - auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen.
Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt.
In vielen Bereichen kann die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfallen.
Letzteres gilt auch für die Gastronomie.
Datum: 2021-07-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10
60. +++ (SEM)
Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen.
Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.
Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen.
Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot.
Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.
Datum: 2022-02-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung
61. +++ (SEM)
Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben.
Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.
Reduzierung der Maskenpflichten im Freien
Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.
Datum: 2022-02-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-erster-oeffnungsschritt-zum
62. +++ (SEM)
Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen.
Clubs und Diskotheken können unter Einhaltung der 2G-plus Regelung mit aktuellem Schnelltest wieder öffnen.
Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen.
Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Mit den Öffnungen, die uns die weiterhin positive Entwicklung gerade in unseren Krankenhäusern erlaubt, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Normalität.
Datum: 2022-03-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung
63. +++ (SEM)
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli 2022 verlängert.
Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung bleiben unverändert:
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen
64. +++ (SEM)
Hintergrund sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen in allen Altersklassen sowie die weiterhin hohe Zahl von Patientinnen und Patienten mit einer Coronainfektion in den Krankenhäusern.
Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen also weiterhin:
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im überregionalen Schienenverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Datum: 2022-07-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-0
65. +++ (SEM)
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung ohne Anpassungen bis zum 23. September 2022 verlängert.
"Auch wenn die aktuelle Sommerwelle abklingt, ist die Aufrechterhaltung der derzeit geltenden eingeübten Basisschutzmaßnahmen für die vulnerablen Gruppen sowie die Maskenpflicht im ÖPNV analog zur Regelung im Fernverkehr nach wie vor erforderlich.
Wir wollen alles tun, um möglichst gut vorbereitet in den Herbst zu gehen und beobachten das Infektionsgeschehen gerade auch mit Blick auf das gerade erfolgte Ende der Sommerferien sehr genau", so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen also weiterhin:
Datum: 2022-08-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-1
66. +++ (SEM)
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.
Die derzeit geltenden Basisschutzmaßnahmen für die vulnerablen Personengruppen sowie die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten damit fort.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Derzeit ist die Infektionslage in Nordrhein-Westfalen stabil, und die Zahl der mit Corona infizierten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern ist in den vergangenen Wochen zurückgegangen.
Dennoch bleiben wir insbesondere mit Blick auf den kurz bevorstehenden Herbstanfang wachsam und beobachten die Situation weiterhin fortlaufend, um auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können.
Datum: 2022-09-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-bis-zum-30-september-2022
67. +++ (SEM)
Anlässlich der Verlängerung wurden folgende aus Rechtsgründen notwendige Anpassungen vorgenommen:
* Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Sorge getragen.
Künftig gilt die Maskenpflicht jedenfalls in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.
* Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst.
Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.
Datum: 2021-02-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche
68. +++ (SEM)
"
Bis zum 30. Juni 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin:
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Datum: 2022-06-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0
69. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung
Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung: Einführung einer lokalen Corona-Bremse und klare Regeln für Schulen und Veranstaltungen
Verbot von Großveranstaltungen bis 31. Dezember 2020 / Auslaufen der Maskenpflicht im Unterricht zum 1. September 2020
31. August 2020 Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung: Einführung einer lokalen Corona-Bremse und klare Regeln für Schulen und Veranstaltungen Foto: Land NRW
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um.
Datum: 2020-08-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaschutzverordnung-einfuehrung-einer-lokalen
70. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung bis 8. Juli
Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung bis 8. Juli
Anpassungen zur Masken- und Testpflicht sowie Rückverfolgbarkeit / Weitergehende Anpassungen in Evaluierung des Infektionsgeschehens in zwei Wochen
24. Juni 2021 phb Impfen, Corona, Impstoff, Spritze (2021) Foto: Shutterstock.com / Aedka Studio
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen.
Datum: 2021-06-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaschutzverordnung-bis-8-juli
71. +++ (SEM)
Dabei verzichtet das Land aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehen auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen.
Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt.
Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen.
Dazu gehört im Übrigen auch, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht.
Datum: 2022-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert
72. +++ (SEM)
Damit besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zum Anlass des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai, eine der insgesamt 29 NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte im Land zu besuchen.
Voraussetzung für die Öffnung ist die strikte Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregelungen im Zuge der Corona-Pandemie.
Zudem gilt für den Besuch einer Gedenkstätte die Einhaltung der Maskenpflicht.
Über den genauen Zeitpunkt der Wiederöffnung entscheiden die Einrichtungen selbst.
"Es ist ein wichtiges Signal, dass die NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen seit dieser Woche unter Einhaltung der Corona-Auflagen wieder öffnen können.
Datum: 2020-05-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ns-gedenkstaetten-nordrhein-westfalen-koennen-zum-75-jahrestag-des-kriegsendes
73. +++ (SEM)
Der ÖPNV ist ein sicheres Verkehrsmittel, wenn sich alle an die Regel halten.
"
Auch in Zukunft wird die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert.
Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss bis Ende 2021 insgesamt 27 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.
Kontrolle der Maskenpflicht erfolgt im Regelbetrieb
Datum: 2021-05-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schienenpersonennahverkehr-nordrhein-westfalen-weiter-hohe-akzeptanz-bei
74. +++ (SEM)
Herzlichen Dank an alle, die in den Zügen, im Bahnhof und an den Bahnsteigen wichtige Arbeit leisten und mit Kontrollen weiterhin für das Tragen der Maske sensibilisieren.
"
Auch in Zukunft wird die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert.
Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss zunächst bis Ende Juni 2021 15 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.
Kontrolle der Maskenpflicht erfolgt im Regelbetrieb Bereits seit August vergangenen Jahres hat es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wiederholt Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht in überregionalen, regionalen oder lokalen Aktionen überprüft wurde.
Datum: 2021-03-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/spnv-nordrhein-westfalen-hohe-akzeptanz-bei-fahrgaesten-fuer-das-tragen
75. +++ (SEM)
Das ist einerseits erfreulich, andererseits kann uns heute niemand sagen, was uns im Herbst und Winter dieses Jahres erwartet.
Wir werden das Infektionsgeschehen weiterhin beobachten und dabei einen Mix aus Indikatoren auswerten, denn wir müssen für den Fall der Fälle vorbereitet sein.
Es kann die Situation auf uns zukommen, in der wir wieder über Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen durch Tests sprechen müssen.
Diese Optionen muss uns der Bund dringend ermöglichen.
Eins ist sicher: Wir in Nordrhein-Westfalen machen unsere Hausaufgaben und folgen dabei einem klaren Kompass.
Datum: 2022-07-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verlaesslich-sicher-wachsam-landesregierung-geht-mit-gemeinsamen-kompass-den
76. +++ (SEM)
Ein Kernelement des Krisenmanagements bildet der Runde Tisch Corona NRW.
Dieser wurde aufgrund der steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus im März 2020 erstmals durch das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen einberufen und kommt derzeit im Wochenrhythmus unter der Leitung des KCS zusammen.
Durch den regelmäßigen Austausch zwischen den Sicherheitspartnern werden unter anderem die Kommunikation und Information für die Fahrgäste sichergestellt, Hygienekonzepte entwickelt und die Einhaltung der Maskenpflicht im SPNV durchgesetzt.
Das Ergebnis der engen Zusammenarbeit kann an der aktuellen Kundenzufriedenheitsmessung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr abgelesen werden: Die Fahrgäste im ÖPNV Nordrhein-Westfalens fühlen sich sicher.
Beispiele zu den Sicherheitsprojekten in Nordrhein-Westfalen
Datum: 2021-06-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zuege-und-bahnhoefe-zu-guten-orten-machen
77. +++ (SEM)
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "In der aktuellen Erkältungssaison beobachten wir vermehrt Corona-Infektionen und andere Atemwegserkrankungen - das Niveau bei Corona ist allerdings im Vergleich zu den Vorjahren relativ gering.
Zudem ist die Immunität in der Bevölkerung hoch und die verfügbaren Impfstoffe schützen nach wie vor wirksam gegen schwere Krankheitsverläufe.
Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau im Blick behalten, gehen aber nicht davon aus, dass wir staatliche Maßnahmen wie eine Maskenpflicht benötigen werden.
Dafür haben wir seit dem Auslaufen des im Bundesrecht verankerten Rechtsrahmens in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz übrigens auch keine Grundlage mehr.
Auch nach Pandemieende können aber einige Verhaltensweisen helfen, um sich und andere zu schützen.
Datum: 2023-12-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schutz-vor-atemwegserkrankungen-gesundheitsministerium-und-gesundheitswesen-rufen
78. +++ (SEM)
Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Pflicht zum Tragen von Masken In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken.
Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken.
Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Homeoffice Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden.
Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen.
Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht;
diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Datum: 2021-01-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis
79. +++ (SEM)
Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben.
Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen.
Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.
Mensen und Kantinen Der Betrieb von Mensen und Kantinen ist untersagt.
Sie dürfen nur noch ausnahmsweise betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.
Datum: 2021-01-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-angepasst-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis-31
80. +++ (SEM)
Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.
Übrigens: Im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) in Fahrzeugen, in Bahnhöfen und an Bahnsteigen.
Wer keine zulässige Maske im Nahverkehr trägt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen.
Weitere Infos:
Datum: 2021-11-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-3g-regel-gilt-auch-im-nahverkehr-nordrhein-westfalens
81. +++ (SEM)
Studierende an Universitäten und Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.
Im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen.
Wer keine zulässige Maske im Nahverkehr trägt, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Datum: 2021-12-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-aktion-im-spnv-schwerpunkttage-fuer-kontrollen-zur-3g-pflicht-nordrhein