1. +++ (SEM)

"Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung leistet so auch einen Beitrag dazu, Fachkräfte im Bäckerhandwerk zu halten und neue Fachkräfte zu finden", so Minister Laumann weiter: "Sie garantiert gute Arbeitsbedingungen für gut ausgebildete Fachkräfte."
Der Tarifvertrag wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
In dem Manteltarifvertrag sind unter anderem die Kündigungsfristen, der Urlaub je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 36 Werktagen, Sonderurlaub, Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge, das zusätzliche Urlaubsgeld je nach Betriebszugehörigkeit sowie das Weihnachtsgeld geregelt.
Diese Regelungen gelten nun für alle Beschäftigten des Bäckerhandwerks im Land.

Datum: 2018-09-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-tarifvertrag-im-baeckerhandwerk-fuer-allgemeinverbindlich;
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2. ++ (IR)

In dem Manteltarifvertrag sind unter anderem die Kündigungsfristen, der Urlaub je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 36 Werktagen, Sonderurlaub, Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge, das zusätzliche Urlaubsgeld zwischen 140 und 420 Euro je nach Betriebszugehörigkeit sowie das Weihnachtsgeld (je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 210 und 550 Euro) geregelt.

Datum: 2012-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-erklaert-tarifvertrag-fuer-baeckerhandwerk-fuer;
Themen: einheitliche Wettbewerbsbedingungen # ?, neuer Tarifvertrag # ?, Manteltarifvertrag # ?, Branche # ?, Anschlusstarifvertrag # ?, Bäckerhandwerk in NRW # ?, Interessen # ?, Integration # ?, Regelungen # ?, soziales Telefon # ?