1. +++ (SEM)

Während des Ramadan dürfen gläubige Musliminnen und Muslime einen Monat lang täglich vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang weder essen noch trinken.
Ausnahmen gelten beispielsweise für Kinder, schwangere Frauen sowie kranke oder auch körperlich schwer arbeitende Menschen.
Der Ramadan ist für Musliminnen und Muslime neben den täglichen Gebeten, dem Glaubensbekenntnis, dem Pilgern nach Mekka und dem Almosengeben eine der fünf Säulen ihrer Religion.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Datum: 2014-06-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/am-28-juni-beginnt-diesem-jahr-der-ramadan-minister-schneider-der-ramadan-gehoert;
Themen: Ramadan # ?, Bräuche # ?, Sonnenuntergang # ?, große Bereicherung # ?, Feste # ?, Religionsgemeinschaften # ?, abendliches Iftar-Essen # ?, nichtmuslimische Bekannte # ?, geselliges Fastenbrechen # ?, Begegnung # ?

2. +++ (SEM)

Weiterführende Informationen oder Unterstützung geben auch die ansässigen islamischen Gemeinden; die Kontaktadresse der nächstgelegenen Moschee findet sich im örtlichen Telefonbuch.
In Nordrhein-Westfalen leben etwa 1,5 Millionen Muslime.
Der Fastenmonat Ramadan ist für Muslime neben den täglichen Gebeten, dem Glaubensbekenntnis, dem Pilgern nach Mekka und dem Almosengeben eine der fünf Säulen ihrer Religion.
Die diesjährige Fastenzeit beginnt am 20. Juli und dauert bis zum 19. August.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Datum: 2012-07-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-betriebe-sollten-auf-fastende-beschaeftigte-ruecksicht-nehmen-am;
Themen: Ramadan # ?, islamischer Fastenmonat # ?, Glaube der Fastenzeit # ?, muslimische Beschäftigte # ?, Element des Glaubens # ?, Rücksicht # ?, Geschäftsfreunde # ?, Glaubensbekenntnis # ?, Mekka # ?, angepasstes Speisenangebot # ?