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Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Fallzahlen an das Robert Koch-Institut (RKI) ab dem kommenden Wochenende (25./26. Juni 2022) grundsätzlich nur noch arbeitstäglich übermitteln.
An Wochenenden und Feiertagen wird hingegen künftig nicht mehr gemeldet.
Damit wird das Meldeverhalten den Vorgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes und dem fast aller anderen Bundesländer angepasst.
Gemäß IfSG sind die Gesundheitsämter verpflichtet, am jeweils folgenden Arbeitstag Fälle an die Landesmeldestelle zu übermitteln.
In Nordrhein-Westfalen ist das das Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW).
Datum: 2022-06-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-vorgehen-bei-der-uebermittlung-der-corona-fallzahlen-die;
Themen: Coronafallzahlen
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