1. +++ (SEM)

Wenn die Leistungsberechtigten dann wieder mitwirken, soll die Sanktion aber auch wieder aufgehoben werden.
In Härtefällen sollen die Jobcenter künftig gar nicht mehr sanktionieren.
Daneben soll es wie bisher eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Sanktionsmöglichkeit bei Meldeversäumnissen geben.
Das heißt: Nimmt ein Leistungsberechtigter einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahr, werden die Leistungen weiterhin für drei Monate um zehn Prozent gekürzt.
Diese Neuregelungen sollen zudem für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen gelten.

Datum: 2020-02-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sanktionen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-weiterhin-notwendig;
Themen: Mitwirkungspflichten # ?, Grundsicherung # ?, Bundesverfassungsgericht # ?, rasche Neuregelung # ?, Jobcenter # ?, Meldeversäumnisse # ?, Mitwirkungsverpflichtungen # ?, Regelsatz # ?, alte Leistungsberechtigte # ?, andere Familienmitglieder # ?