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Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro und kann ab dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden.
Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.
Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: "Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung hat im letzten Jahr auf den landwirtschaftlichen Betrieben an Bedeutung zugenommen.
Wir sind froh darüber, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mittel bereitgestellt hat.

Datum: 2023-03-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/damit-die-energieversorgung-der-landwirtschaft-gesichert-ist-fuenf-millionen-euro;
Themen: landwirtschaftliche Betriebe # ?, kontinuierliche Energieversorgung # ?, bäuerliche Betriebe # ?, Krieg in Ukraine # ?, Energiekrise # ?, Energieversorgung der Landwirtschaft # ?, Gemüselager # ?, Institutionen der Daseinsvorsorge # ?, Melktechnik # ?, Notstromversorger # ?