1. +++ (SEM)
* Zu geringe Abstände zu Häuserfluchten oder anderen Hindernissen, die die freie Anströmung der Probenahmestelle behindern könnten, wurden nicht festgestellt.
Auch Bäume, die in einigen der betrachteten Straßen zum regelmäßigen Straßenbild gehören, beeinflussten die Strömungsverhältnisse nicht, da immer sichergestellt ist, dass die Abstände zwischen den unteren Ausläufern der Baumkronen und dem Messpunkt ausreichend groß waren.
* Die Messeinlässe liegen nicht in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen gemäß Richtlinie.
Die Abstände der Messeinlässe zum jeweiligen Fahrbahnrand werden als geeignet beurteilt.
* Bei allen Messstationen waren die Abstände zur nächsten Kreuzung deutlich größer als gefordert, sodass "stop and go-Verkehr" die Standorte nicht negativ beeinflusst.
Datum: 2018-08-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tuev-gutachten-bestaetigt-einrichtung-der-stickstoffdioxid-messstationen;
Themen: Abstände
# ?, Messeinlässe
# ?, Hauptbelastungspunkte
# ?, Messorte
# ?, Grenzwertüberschreitungen
# ?, Luftreinhaltung
# ?, Häuserfluchten
# ?, Stickstoffdioxidmessstationen
# ?, Strömungsverhältnisse
# ?, TÜV-Gutachten
# ?