1. +++ (SEM)
Dazu gehören auch die Immissionsschutzvorschriften.
Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.
Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen:
Der Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018 Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten, das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen erfasst.
Dies gilt nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da insbesondere dort aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss.
Datum: 2022-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-klimaschutz-hausgemacht-solaranlagen-auf-reihenhaeusern;
Themen: Grenzwand
# ?, Wärmepumpen
# ?, Solaranlagen
# ?, Ausnahme der Einhaltung
# ?, Microwindenergieanlagen
# ?, Mindestabstand
# ?, Reihenhäuser
# ?, Aufstellen
# ?, Bauaufsichtsbehörde
# ?, Ausbau
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