1. +++ (SEM)

3.
Für welche Mietverhältnisse gilt die Mietpreisbremse?
- Die Mietpreisbremse gilt in den Städten, die in der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung genannt sind.
- Sie ist anzuwenden auf Mietverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen werden.
Es wird alleine auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages abgestellt und nicht z. B. auf das Datum des Einzugs.

Datum: 2015-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mietpreisbremse-wird-22-staedten-eingefuehrt;
Themen: Mieterhöhungen # ?, Bestimmung # ?, Mieterverbände # ?, Vormiete # ?, bestehende Mietverhältnisse # ?, ortsübliche Miete # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Gebiete # ?, Eigentumsfreiheit # ?

2. +++ (SEM)

Ministerin Scharrenbach: Neue Mieterschutzverordnung soll am 1. Juli in Kraft treten
2. April 2020 Portraitfoto Foto: Land NRW / R. Sondermann
Zum 1. Juli 2020 soll eine Verordnung in Kraft treten, die die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den Kündigungsschutz in den Blick nimmt.
Dazu legt die Landesregierung nun einen Entwurf vor.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Datum: 2020-04-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-neue-mieterschutzverordnung-soll-am-1-juli-kraft-treten;
Themen: neue Mieterschutzverordnung # ?, Neuvertragsmieten # ?, Gutachten # ?, Anspannungstendenzen # ?, Mietpreisbegrenzung # ?, Bestandsmieten # ?, Kündigungsschutz # ?, Kraft # ?, Entwurf # ?, Mieterinnen # ?