1. +++ (SEM)

Nach einem Beschluss des Landtags sollen landeseigene Grundstücke in den wohnungspolitischen Bedarfsschwerpunkten nur noch mit der Auflage veräußert werden, dass eine Quote von möglichst 30 Prozent geförderten Wohnungsbaus entsteht.
Für alle Städte und Gemeinden, die sich auf diese Weise für bezahlbaren Wohnraum einsetzen, stünden genügend Fördermittel zur Verfügung, sagte der Minister.
Groschek äußerte sich auch zur Mietpreisbremse: "Trotz aller Anstrengungen wird sich ausreichend bezahlbarer Wohnraum nicht von heute auf morgen schaffen lassen.
Wir wollen nicht zulassen, dass Mieter mit drastischen Mietsteigerungen aus ihren angestammten Wohnquartieren verdrängt werden und in attraktiven Stadtquartieren nur noch Spitzenverdiener leben.
Deshalb müssen wir auf den angespannten Märkten Mietsteigerungen begrenzen.

Datum: 2014-02-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bezahlbarer-wohnraum-und-handlungsmoeglichkeiten-fuer-kommunen-buendnispartner;
Themen: bezahlbarer Wohnraum # ?, Handlungsmöglichkeiten # ?, Bündnis für Wohnen # ?, Mittelpunkt der Fachtagung # ?, Partner des Bündnisses # ?, Bündnispartner # ?, gemeinsame Ziele # ?, Wohnungswirtschaft # ?, Mieter # ?, Städte # ?

2. +++ (SEM)

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Kabinett beschließt Mietpreisbremse
21. Mai 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia

Datum: 2014-05-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-mietpreisbremse;
Themen: bestehende Mietverträge # ?, Mieten # ?, Gegenden # ?, drastische Mieterhöhungen # ?, Bauministerium # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, angespannte Wohnungsmärkte # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Kraft # ?, Gebiete # ?

3. +++ (SEM)

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Neue Mietpreisbremse in 22 Städten
Mietpreisbremse wird in 22 Städten eingeführt
23. Juni 2015

Datum: 2015-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mietpreisbremse-wird-22-staedten-eingefuehrt;
Themen: Mieterhöhungen # ?, Bestimmung # ?, Mieterverbände # ?, Vormiete # ?, bestehende Mietverhältnisse # ?, ortsübliche Miete # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Gebiete # ?, Eigentumsfreiheit # ?

4. +++ (SEM)

Wohnungsbauminister Michael Groschek zeigte sich zuversichtlich, dass das Land mit seinen Förderinstrumenten nachhaltig zur Entspannung auf den Wohnungsmärkten beitragen kann: "Mit den neuen Konditionen zeigen wir: Wir wollen auf Dauer den Wohnungsmarkt ankurbeln, wir lassen die Mieter nicht im Regen stehen, das Land ist verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft.
Unser Programm ist zielgenau, sozial ausgewogen und den veränderten Marktbedingungen angepasst.
Mit Förderung, mit Mietpreisbremse, mit dem Bündnis für Wohnen und mit dem kommenden Wohnungsaufsichtsgesetz geben wir dem Markt einen Rahmen, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Rendite.
"
Je nach Mietniveau in den Städten und Gemeinden betragen die Darlehenssätze jetzt zwischen 1.100 (Vorjahr 850) und 1.650 (Vorjahr 1.500) Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Datum: 2014-01-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wohnungsbaufoerderung-2014-noch-weitere-verbesserungen-bessere-konditionen;
Themen: Tilgungsnachlasse # ?, Mietwohnungsbau # ?, Wohnungsbauförderung in NRW # ?, Ersterwerb # ?, Unterstützung für Quartiersentwicklung # ?, Bestandsinvestitionen # ?, Förderbeträge # ?, selbstgenutztes Wohneigentum # ?, studentisches Wohnen # ?, Zinsen # ?

5. +++ (SEM)

Die neue Verordnung wird am 1. März 2025 in Kraft treten.
"Aus 18 werden 57: Mit der neuen Mieterschutzverordnung weitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt den Mieterschutz aus.
Da sich die Bundesregierung bisher nicht auf eine Neufassung der Mietpreisbremse einigen konnte, ist die Geltungsdauer für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn auf den 31. Dezember 2025 zu begrenzen.
Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen wird in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren - statt regulär 20 Prozent - begrenzt.
Die sogenannte Kündigungssperrfrist wird von allgemein drei Jahren auf acht Jahre verlängert: Eine Kündigungssperrfrist schützt Mieterinnen oder Mieter nach der Umwandlung und dem Verkauf einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vor einer Eigenbedarfskündigung durch die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer.

Datum: 2025-01-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-aus-18-werden-57-nordrhein-westfalen-weitet;
Themen: neue Mieterschutzverordnung # ?, Mieterinnen # ?, Kündigungssperrfrist # ?, Wohnungsmarkt von Gebieten # ?, Mietpreisbremse # ?, Gebiete # ?, Umwandlung # ?, 2 Regelungen # ?, Eigenbedarfskündigung # ?, Miethöhe # ?