1. +++ (SEM)
Aufgrund der besonderen Krisensituation haben sich alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein erleichtertes Verfahren bei der Einführung von Haustieren aus der Ukraine geeinigt.
Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft erhalten haben, müssen ihre mitgebrachten Heimtiere bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung von Heimtieren zu gewährleisten.
Aufgrund der Flucht können Halterinnen und Halter die Tiergesundheitsvoraussetzungen wie Tollwutimpfung, Mikrochipkennzeichnung und Labor-Blutuntersuchungsbefund zur Bestätigung einer stabilen Tollwutimpfung in der Regel nicht erfüllen oder nachweisen.
Daher ist eine Beobachtung durch die Veterinärbehörden erforderlich.
Falls erforderlich, müssen betroffene Heimtiere schnellstmöglich gegen Tollwut geimpft, gekennzeichnet und mit einem Heimtierausweis versehen werden.
Datum: 2022-03-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-hilfe-fuer-mitgebrachte-heimtiere-von-ukraine-fluechtenden;
Themen: Heimtiere
# ?, Landesunterkünfte in Nordrhein-Westfalen
# ?, Nager
# ?, schwere Krisensituation
# ?, nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte
# ?, Flucht
# ?, Katzen
# ?, Haustiere
# ?, Vögel
# ?, Hunde
# ?
2. +++ (SEM)
Viele Geflüchtete bringen ihre Heimtiere mit - oftmals deren letzter Halt in dieser Krisensituation.
Um bei der Einreise eine Trennung von Mensch und Tier zu vermeiden, haben sich jüngst alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein erleichtertes Verfahren geeinigt: Für mitgebrachte Heimtiere aus der Ukraine sind keine Einfuhrgenehmigungen erforderlich.
Von flüchtenden Personen mitgebrachte Heimtiere sind den Veterinärämtern zu melden, damit erforderliche tiergesundheitliche Maßnahmen wie Tollwut-Impfung, Mikrochipkennzeichnung sowie erforderlichenfalls amtliche Beobachtungen in "Hausquarantäne" veranlasst werden können.
Trotz der beschlossenen Erleichterungen, kann es bei Ankunft - zum Beispiel bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft - jedoch notwendig sein, ein Tier vorübergehend in ehrenamtlich betriebenen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen unterzubringen.
Im Rahmen der Soforthilfe erfolgt für die in Tierheimen untergebrachten Heimtiere über einen Zeitraum von maximal 30 Tagen eine anteilige Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen: Für Hunde können Tierheime pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 20 Euro und für Katzen pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 10 Euro beantragen.
Datum: 2022-03-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-tierheime-erhalten-finanzielle-unterstuetzung-fuer-die-versorgung-von;
Themen: Tierheime
# ?, jeweiliges Tierheim
# ?, tiergesundheitliche Maßnahmen
# ?, Mikrochipkennzeichnung
# ?, Unterbringung
# ?, nordrhein-westfälisches Umweltministerium
# ?, Soforthilfe
# ?, Einrichtungen
# ?, Engagement von Tierheimen
# ?, Gemeinschaftsunterkunft
# ?