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Zudem haben Frauen in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung ihres Kindes ein Recht auf bezahlte Stillzeiten.
Auf Verlangen der Stillenden gegenüber dem Arbeitgeber stehen ihnen mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten Stillzeit pro Arbeitstag zu.
Es muss zudem ein privat nutzbarer Raum zum Stillen oder Milchgewinnen zur Verfügung stehen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat kompakte Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Frauen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Ärztinnen und Ärzte entwickelt.
Diese Merkblätter sind in zehn verschiedenen Sprachen verfügbar und können kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden (Link: https://www.mags.nrw/mutterschutz-publikationen).
Datum: 2023-10-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-zur-weltstillwoche-2023-frauen-sollten-sich-nicht-zwischen;
Themen: stillende Frauen
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