1. +++ (SEM)
Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken.
Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Homeoffice Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden.
Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen.
Datum: 2021-01-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis;
Themen: Alltagsmasken
# ?, medizinische Masken
# ?, Gottesdienste
# ?, Homeoffice
# ?, andere Zusammenkünfte
# ?, sogenannte OP-Masken
# ?, zuständiges Ordnungsamt
# ?, übertragbare Coronavariante
# ?, Coronaarbeitsschutzverordnung
# ?, Handelseinrichtungen
# ?
2. +++ (SEM)
Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.
Freizeitsport im Freien Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig.
Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.
Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.).
Datum: 2021-02-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaverordnungen-nordrhein-westfalen-setzt-auf-vorsichtige-und;
Themen: Fußpflegedienstleistungen
# ?, Abschlussklassen
# ?, Friseurpflegedienstleistungen
# ?, bestehende Coronaverordnungen
# ?, relevante Verordnungen
# ?, Bundeskanzlerin
# ?, letzte Ministerpräsidentenkonferenz
# ?, Terminvereinbarung
# ?, freier Himmel
# ?, Waren
# ?
3. +++ (SEM)
Zutritt nur mit negativem Schnelltests.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Körpernahe Dienstleistungen Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig.
Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung
# ?, Teststrategie
# ?, Stärkung
# ?, vorherige Terminbuchung
# ?, Pressebriefing
# ?, negativer Schnelltest
# ?, geschlossene Räume
# ?, Hygienevorgaben der Verordnung
# ?, Person
# ?, Kundin
# ?
4. +++ (SEM)
Sport Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen.
Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
Dienstleistungen Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.
Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Musik- und Kunstschulen Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.
Datum: 2021-03-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-vorsichtige;
Themen: Kundin
# ?, Beschlüsse der Beratung
# ?, Schreibwarengeschäfte
# ?, stabile 7-Tage-Inzidenz
# ?, Öffnungsschritte eines Konzepts
# ?, Blumengeschäfte
# ?, Mutationen
# ?, Kunde
# ?, Buchhandlungen
# ?, Gartenmärkte
# ?
5. +++ (SEM)
"
Prof. Angerer: "Wir forschen seit Langem an dem Thema Belastung am Arbeitsplatz und dessen Auswirkungen.
Bislang gibt es noch keine Erkenntnisse, wie sich die Arbeit unter den besonderen Corona-Bedingungen auswirkt, erst recht nicht in einem Arbeitsumfeld, in dem der Mindestabstand nicht verlässlich eingehalten werden kann.
Deshalb sind wir froh, dass wir dieses Forschungsprojekt im Auftrag des Familienministeriums in Nordrhein-Westfalen und in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf durchführen können.
"
Datum: 2020-06-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitsmedizinische-studie-zu-corona-schutzmassnahmen-der-kindertagesbetreuung;
Themen: Gesundheitsschutz
# ?, Kindertagespflegepersonen
# ?, Familienministerium
# ?, Kitaleitungen
# ?, Beschäftigte
# ?, Kindertagesbetreuung in Düsseldorf
# ?, wissenschaftliches Monitoring
# ?, Arbeitsschutzmaßnahmen
# ?, telefonische Beratungsstelle
# ?, Coronaschutzmaßnahmen
# ?
6. +++ (SEM)
Die Verordnung soll nun, angepasst an die Erfordernisse des Hybridsemesters, bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 verlängert werden.
Damit will die Landesregierung den Hochschulen Planungssicherheit geben.
Alle Hochschulen berücksichtigen bei ihren Planungen die infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen wie etwa die Einhaltung des Mindestabstandes.
Je nach Hochschulstandort wird das Hybridsemester aufgrund der Gegebenheiten vor Ort jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein: So planen die Kunst- und Musikhochschulen mit ihren hohen Praxisanteilen in den Lehrveranstaltungen mehr Präsenzveranstaltungen ein als andere Hochschulen.
Dagegen versuchen große Universitäten, bei Vorlesungen mit vielen Studierenden möglichst auf Online-Formate auszuweichen.
Datum: 2020-10-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beginn-des-wintersemesters-studierende-nordrhein-westfalen-starten-ins;
Themen: Maßnahmen der Landesregierung
# ?, Pressebriefing
# ?, aktuelle Lage
# ?, Zusammenhang
# ?, Rahmenbedingungen der Coronapandemie
# ?, LRK von Universitäten
# ?, Landesrektorenkonferenzen
# ?, Gesprächspartner
# ?, Musikhochschulen
# ?, angewandte Wissenschaften
# ?
7. +++ (SEM)
Besucherinnen und Besucher haben die erforderlichen Daten zur Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit zu hinterlassen.
* Beim Betreten der Einrichtung erfolgt ein Kurzscreening auf typische Symptome einer Infektion seitens der Pflegeeinrichtung.
* Besucherinnen und Besucher haben grundsätzlich zu allen anderen Personen innerhalb der Einrichtung einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass dies nicht gegenüber besuchten Personen gilt, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
Über Besuchseinschränkungen und andere, über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Maßnahmen im Falle einer Infektion in der Einrichtung entscheidet die zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde.
Datum: 2021-06-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren;
Themen: Besucherinnen
# ?, stationäre Pflegeeinrichtungen
# ?, geltende Regelungen
# ?, Coronaschnelltest
# ?, Aufnahme
# ?, Nachweis
# ?, Einrichtungen
# ?, Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen
# ?, Coronatestpflicht
# ?, Einzelzimmerquarantäne
# ?
8. +++ (SEM)
Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.
Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen).
Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können.
Diejenigen, die nicht wegfahren können, sollen nicht gegenüber anderen jungen Menschen, die verreisen, benachteiligt werden.
Datum: 2021-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-erleichterungen-fuer-ferienfreizeiten;
Themen: Ferienfreizeiten
# ?, Regelungen
# ?, Ferienreisen
# ?, Jugendhilfeträger
# ?, Jugendverbände
# ?, Innenräume
# ?, Jugendliche
# ?, Erleichterungen
# ?, Pandemie
# ?, Dank von Inzidenzahlen
# ?
9. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen
Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen
Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall mindestens fünf Monate betragen / Vier Wochen Mindestabstand nur in Einzelfällen möglich
15. Dezember 2021 phb Impfen, Frau, Arm (2021) Foto: shutterstock.com / insta_photos
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert:
Datum: 2021-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen;
Themen: Auffrischungsimpfungen
# ?, Omikronvariante
# ?, Mindestabstand
# ?, Covid-19impfungen
# ?, Impfabstand
# ?, Impfantwort
# ?, Impfstoffhersteller
# ?, Untergrenze für Einzelfallentscheidungen
# ?, immuninsuffiziente Personen
# ?, mögliche Verkürzungen
# ?
10. +++ (SEM)
Ziel des Leitentscheidungs-Entwurfs ist insbesondere auch die positive Entwicklung von Holzweiler.
Der Abbaubereich des Tagebaus wird daher so verändert, dass der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler heranrückt und eine Insellage vermieden wird.
Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400 Meter festgelegt.
Zu dem Entwurf der Leitentscheidung wird nun ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, die Kreise und andere öffentlichen Institutionen können sich zu dem Entwurf auch im Internet äußern.
Datum: 2015-09-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-entwurf-der-leitentscheidung-fuer-das-rheinische-0;
Themen: rheinisches Braunkohlenrevier
# ?, Entwurf der Leitentscheidung
# ?, neue Leitentscheidung
# ?, rheinisches Braunkohlerevier
# ?, Abbaubereich
# ?, Abbaugrenze
# ?, Braunkohlenplan
# ?, Hauerhof
# ?, Insellage
# ?, wesentliche Inhalte
# ?
11. +++ (SEM)
Es wird eine positive Entwicklung von Holzweiler gewährleistet werden.
" Der Abbaubereich des Tagebaus wird so verändert, dass eine Insellage vermieden wird und der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler heranrückt.
Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400 Meter festgelegt.
Minister Remmel: "Erstmals wird nun aufgrund der veränderten energiepolitischen Grundannahmen in Deutschland ein Braunkohleplan verkleinert.
Wir sind uns einig, dass ab den 2020er Jahren der Bedarf deutlich zurückgeht und haben darauf gemeinsam reagiert.
Datum: 2016-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-neuen-landesentwicklungsplan-und-garzweiler-leitentscheidung;
Themen: Entscheidungssatz
# ?, Garzweilerleitentscheidung
# ?, schematische Zeichnung
# ?, Abbaugrenze
# ?, rheinisches Braunkohlenrevier
# ?, rheinisches Revier
# ?, wirtschaftliche Entwicklung
# ?, Anforderungen der Siedlungsentwicklung
# ?, Flächenvorsorge
# ?, Freiraumschutz
# ?
12. +++ (SEM)
Coronabetreuungsverordnung
* Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und vorläufig bis zum 31. August ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht.
Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
* Es besteht eine feste Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
* Ab 17. August 2020 nehmen die Kindertagesbetreuungsangebote den Regelbetrieb in der Pandemie auf und es gilt wieder der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang.
Datum: 2020-08-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-regeln-fuer-den-einstieg-nach-der-sommerpause-coronaschutzverordnung-wird-bis;
Themen: Maskenpflicht
# ?, öffentliche Verkehrsmittel
# ?, Coronabetreuungsverordnung
# ?, Verstoß
# ?, zuständiges Gesundheitsamt
# ?, Risikogebiete
# ?, Anlage von Coronaschvo
# ?, Ende der Reisesaison
# ?, Frage der Solidarität
# ?, Kitaregelungen
# ?
13. +++ (SEM)
Sie ist aber zugleich auch ein Segen und eine Oase für die Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten", freute sich die Ministerin beim Rundgang.
Kamp-Lintfort habe die Herausforderung mit einem umfassenden Hygiene- und Handlungskonzept bewältigt und so eine Verschiebung der Gartenschau abwenden können.
Damit das Erlebnis Landesgartenschau auch während der Corona-Pandemie möglich ist, gelten für Besucherinnen und Besucher klare Abstands- und Hygieneregeln: Überall im Park ist ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern verpflichtend, bei Erholungspausen auf Wiesen und Freiflächen ein Mindestabstand von fünf Metern.
In allen geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht.
Ministerin Heinen-Esser rief die Ausstellerinnen und Aussteller sowie Besucherinnen und Besucher dazu auf, sich zwingend an die Vorgaben zu halten, um die Gesundheit aller zu schützen und die Landesgartenschau nicht zu gefährden.
Datum: 2020-05-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kloster-kohle-campus-landwirtschaftsministerin-besucht-landesgartenschau-kamp;
Themen: Zechenpark
# ?, Besucherinnen
# ?, Besuch der Gartenschau
# ?, Eröffnungsfeier der Landesgartenschau
# ?, überregionales Ausflugsziel
# ?, Oase
# ?, Ausflug
# ?, Minute
# ?, Segen
# ?, Tore
# ?
14. +++ (SEM)
Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
* Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bezüglich Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen, etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
* Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist wieder untersagt.
Datum: 2021-04-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-dienstag-fuer-die-landeshauptstadt-duesseldorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?, kostenlose Bürgertestungen
# ?
15. +++ (SEM)
Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
* Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
* Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-donnerstag-fuer-den-kreis-warendorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
16. +++ (SEM)
Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
* Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
* Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
Datum: 2021-04-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-kommenden-dienstag-fuer-den-kreis-soest;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Negativtest von Angeboten
# ?, kritische Marke
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, Inzidenzwert
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?
17. +++ (SEM)
Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
* Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
* Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-mittwoch-fuer-die-stadt-hamm-und-den-rheinisch;
Themen: rheinischbergischer Kreis
# ?, Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
18. +++ (SEM)
Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
* Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
* Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Ausnahme
# ?, neugeschaffene Testoption
# ?, unzulässige Dienstleistungen
# ?, Liste
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, Notbremse
# ?
19. +++ (SEM)
* Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.
Dienstleistungen
* Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
* Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
* Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig.
Datum: 2020-12-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer;
Themen: andere Sortimente
# ?, ansteckender Virus
# ?, FFP2-Masken
# ?, Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
# ?, Versammlungen
# ?, Hygieneregeln
# ?, Dienstleistungen
# ?, Pflegeheime
# ?, Bibliotheken
# ?, Ausnahmen
# ?
20. +++ (SEM)
Das entspricht 1,8 Prozent der Landesfläche.
Mit diesen nun vorgelegten Änderungen des LEP schafft die Landesregierung eine unerlässliche Voraussetzung für eine breit getragene Energiewende.
Als Konsequenz daraus kann auch der im Baurecht geregelte Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden bereits jetzt aufgehoben werden.
Nordrhein-Westfalen geht auch jenseits des LEP NRW beim Ausbau der Windenergie voran und investiert in die Zukunft.
Dabei brauchen Projektierer und Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit auch in Naturschutzfragen.
Datum: 2023-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entwurf-der-aenderung-des-landesentwicklungsplans;
Themen: neuer Artenschutzleitfaden
# ?, Landesplanungsbehörde
# ?, Akzeptanz
# ?, Zubau
# ?, Regionalpläne
# ?, Gesamtpaket
# ?, Stellungnahmen
# ?, Landfläche
# ?, Lenkung des Ausbaus
# ?, Niederschrift
# ?
21. +++ (SEM)
In Musikschulen sind ab 11. Mai neben Einzelunterricht auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich.
Ebenfalls wird der Probenbetrieb unter Schutzauflagen ermöglicht, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Eine weitere Stufe zur verantwortungsvollen Wiederaufnahme des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen wird am 30. Mai erfolgen: Ab diesem Datum soll Kinos sowie kleineren Theatern, Opern und Konzerthäusern eine Wiedereröffnung ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet werden kann und die Einrichtungen ein Zutrittskonzept für den Einlass sowie das Verlassen der Häuser vorlegen können.
Das von den Häusern vorzulegende Zutrittskonzept sieht u.a. vor, dass zwischen haushaltsfremden Besuchern jeweils zwei Sitzplätze freizuhalten sind und Vorkehrungen zum Schutz der im Bühnenbereich tätigen Personen getroffen werden.
Zudem soll verstärkt Ordnungspersonal eingesetzt werden, um Menschenansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Datum: 2020-05-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-stufenplan-zur-wiederaufnahme-des-kulturbetriebs;
Themen: Konzerthäuser
# ?, große Häuser
# ?, Theater
# ?, detaillierter Stufenplan
# ?, verantwortungsvolle Wiederaufnahme
# ?, nächste Spielzeit
# ?, realistische Wiederaufnahme
# ?, regulärer Aufführungsbetrieb
# ?, Musikschulen
# ?, Zutrittskonzept
# ?
22. +++ (SEM)
+ Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
+ Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten.
Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
+ Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag):
Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
Datum: 2020-03-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-pandemie-eindaemmung-soforthilfe;
Themen: Pandemieeindämmung
# ?, weitere Maßnahmen
# ?, touristische Zwecke
# ?, wichtige Angebote
# ?, Restaurants
# ?, Ziel von Maßnahmen
# ?, Übernachtungsangebote
# ?, umfangreiche Maßnahmen
# ?, Geschäfte
# ?, täglicher Bedarf
# ?
23. +++ (SEM)
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt;
ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt.
Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Handel
Datum: 2020-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur;
Themen: weitreichendes Kontaktverbot
# ?, Coronaviruspandemie
# ?, weitere Maßnahmen
# ?, Eindämmung
# ?, Zusammenkünfte
# ?, Ansammlungen
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Pressebriefing
# ?, lebende Personen
# ?, prüfungsrelevante Gründe
# ?
24. +++ (SEM)
Jeder von uns bleibt gefragt, einen Beitrag zu leisten.
"
Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Hier gelten weiterhin die bekannten Ausnahmen für zum Beispiel Verwandte in gerade Linie, Geschwister oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Ist die Einhaltung aus bestimmten Gründen nicht möglich, wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.
Datum: 2020-04-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein;
Themen: Arztpraxen
# ?, Nase
# ?, Einzelhandel
# ?, sogenannte Mundschutzpflicht
# ?, Maskenpflicht
# ?, ÖPNV
# ?, Einkauf
# ?, Fahrt
# ?, Beförderungsleistungen
# ?, Communitymasken
# ?
25. +++ (SEM)
Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.
Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelseinrichtungen dann betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigt.
Dabei sind alle Einrichtungen verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.
Auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs.
Am 20. April sollen in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen wieder öffnen, vorerst jedoch nur, damit Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereiten können.
Datum: 2020-04-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-setzt-weitere-massnahmen-zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie-um;
Themen: Ministerpräsidentinnen
# ?, Bundeskanzlerin
# ?, Coronaviruspandemie
# ?, weitere Maßnahmen
# ?, Maßstab
# ?, Schulbetrieb
# ?, Umgang
# ?, weiterführende Schulen
# ?, Einzelhandelserlass
# ?, Fahrradhandel
# ?
26. +++ (SEM)
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt.
Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen heute über die Wiedereinführung der Maskenpflicht informiert.
Datum: 2021-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-mit-der-rueckkehr-zur-maskenpflicht-sichern-wir-den;
Themen: Sitzplatz
# ?, Rückkehr für Maskenpflicht
# ?, Wiedereinführung
# ?, Unterricht
# ?, Vorschlag
# ?, Landeskabinett
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Gründe der Vorsicht
# ?, außergewöhnliche Umstände
# ?, behördliche Anordnungen
# ?
27. +++ (SEM)
* Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
* Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
* Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
* Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
* Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
Datum: 2021-10-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume
# ?, Maskenpflicht
# ?, Jahrgänge
# ?, fester Sitzplatz
# ?, Aufhebung
# ?, Normalität
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen
# ?, Einzelaktivitäten
# ?, Kursverband
# ?
28. +++ (SEM)
* 7-Tages-Inzidenz über 50: in geschlossenen Räumen bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; im Freien bis zu 500
Bei allen Veranstaltungen sind zwei erwachsene Begleitpersonen ausdrücklich zugelassen.
Es sind die bekannten Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten: das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses.
Veranstaltungen wie Abibälle, die von Schülerinnen und Schüler in Eigenregie organisiert werden, sind keine schulischen Veranstaltungen und fallen nicht unter die beschriebenen Regelungen, sondern liegen in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter.
Abschließend wünschte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer allen Veranstaltungen einen guten Verlauf: "Die Abschlussfeiern in den Schulen können diesem besonderen Schuljahr einen angemessenen, würdigen und hoffentlich versöhnlichen Abschluss geben."
Datum: 2021-06-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schuelerinnen-schueler-und-ihre-eltern-koennen-zeugnisuebergabe;
Themen: Zeugnisübergabe
# ?, Veranstaltungen
# ?, geschlossene Räume
# ?, erlaubte Abschlussfeiern
# ?, Abschiedsfeiern
# ?, aktuelle Regelungen
# ?, Abschlussjahrgänge
# ?, Ende eines Schuljahrs
# ?, 7-Tages-Inzidenz
# ?, Grundschülerinnen
# ?
29. +++ (SEM)
Die Ministerin gab in ihrer Behörde selbst einen halben Liter Lebenssaft ab und bot dem DRK-Blutspendedienst West zugleich eine "Heimat" durch Räumlichkeiten im Ministerium.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat das Deutsche Rote Kreuz an manchen Orten Schwierigkeiten, geeignete Räume nutzen zu können.
Denn Schulen benötigen mehr Zeit und Räume für den Unterricht, und andere Spendelokale entsprechen nicht den Corona-Standards, weil beispielsweise Mindestabstände nicht gewährleistet sind.
"Als Blutspenderin weiß ich, dass der kleine Pieks der Nadel zu verschmerzen ist, weil er lebensrettende Wirkung haben kann.
Das gilt jetzt umso mehr, denn der Bedarf an Blutpräparaten in den Krankenhäusern hat nach den Covid-19-Einschränkungen fast wieder Normalmaß erreicht", so Ina Scharrenbach. "
Datum: 2020-06-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bittet-um-raeume-fuer-blutspenden;
Themen: Blutspenden
# ?, Coronastandards
# ?, Lebenssaft
# ?, andere Spendelokale
# ?, halber Liter
# ?, DRK-Blutspendedienst
# ?, Landrätin
# ?, geeignete Räumlichkeiten
# ?, geeignete Räume
# ?, Mindestabstände
# ?
30. +++ (SEM)
Bei brennbaren Außenseiten muss der Abstand zur Grenzwand 1,25 Meter betragen.
Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.
Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zu der geplanten Gesetzesänderung weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter - 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit) einzuhalten.
Abstandsflächen von Wärmepumpen:
Datum: 2022-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-klimaschutz-hausgemacht-solaranlagen-auf-reihenhaeusern;
Themen: Grenzwand
# ?, Wärmepumpen
# ?, Solaranlagen
# ?, Ausnahme der Einhaltung
# ?, Microwindenergieanlagen
# ?, Mindestabstand
# ?, Reihenhäuser
# ?, Aufstellen
# ?, Bauaufsichtsbehörde
# ?, Ausbau
# ?
31. +++ (SEM)
21. April 2021 Portraitfoto Foto: Land NRW / R. Sondermann
Das Landeskabinett hat am 20. April 2021 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Windenergieanlagen künftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten einhalten sollen.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Das Landeskabinett hat am 20. April 2021 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Datum: 2021-04-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-raum-fuer-wohngebiete-und-windenergie-im-dichtbesiedelten;
Themen: Bebauungsplan
# ?, Regionalplanungsbehörde
# ?, Wohngebiete
# ?, Fachagentur
# ?, bestimmte Gebiete
# ?, Flächen
# ?, Ausführung
# ?, Mindestabstand
# ?, Raum
# ?, 1.000-Meter-Regelung
# ?
32. +++ (SEM)
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine Verbändeanhörung über einen Gesetzentwurf eingeleitet, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen.
Damit macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von einer neu geschaffenen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch, für die sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative 2018 stark gemacht hat.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind.
Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der "vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht" eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden definiert wird.
Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu diesen Gebieten soll künftig 1.000 Meter betragen.
Datum: 2020-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-und-minister-pinkwart-aufwind-fuer-windenergieanlagen;
Themen: Windenergieanlagen
# ?, Mindestabstand
# ?, Fachagentur
# ?, vorläufige Zahlen
# ?, Spitzenplatz
# ?, Gesetzentwurf
# ?, Wohngebäude
# ?, Verbändeanhörung
# ?, Gebiete
# ?, Anlagendichte
# ?
33. +++ (SEM)
Volle Kraft voraus: Wenn der Landtag die Änderungen auf den Weg bringt, werden bauaufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen ab dem 1. Januar 2024 deutlich beschleunigt", sagt Ministerin Scharrenbach.
Weniger Abstand für mehr Solaranlagen und Wärmepumpen
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern und die von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken wegfallen sollen.
Bei Wärmepumpen haben die Bauherrschaften aber die Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft unverändert zu berücksichtigen.
Damit wird ein Erlass aus Dezember 2022 zu diesen Vorhaben in ein gesetzliches Fundament gegossen.
Datum: 2023-06-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-update-der-landesbauordnung-nordrhein-westfalen-fuer-mehr;
Themen: Wohngebäude
# ?, Wärmepumpen
# ?, Genehmigungsfreistellung
# ?, Baugenehmigungsverfahren
# ?, Solaranlagen
# ?, Mobilfunkausbau
# ?, Wohngebiete
# ?, Windenergieanlagen
# ?, Dokument
# ?, Wohnungsbau
# ?
34. +++ (SEM)
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt.
Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Kinderbetreuung
Datum: 2020-05-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-stellt-nordrhein-westfalen-plan-vor;
Themen: Nordrhein-westfalenplan
# ?, unterschiedliche Stufen
# ?, Anticoronamaßnahmen
# ?, einzelne Bereiche
# ?, Rahmen der Coronaviruspandemie
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, Bundeskanzlerin
# ?, Wochen
# ?, Ministerpräsidenten
# ?, Tage
# ?
35. +++ (SEM)
Das gilt auch für Garten- und Landschaftsparks wie etwa die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort.
Freizeitparks bleiben dagegen vorläufig weiter geschlossen.
Voraussetzung für die Öffnungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen.
In Museen, Kunstausstellungen sowie Galerien und ähnlichen Einrichtungen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten der Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten und der Landesgartenschau ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Ausgenommen davon sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Datum: 2020-05-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-abstand-und-schutz-betrieb-bestimmter-kultur-und-freizeiteinrichtungen-ab;
Themen: Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
# ?, Galerien
# ?, Freizeiteinrichtungen
# ?, Gartenparks
# ?, Hygieneschutzvorgaben
# ?, Infektionsschutzvorgaben
# ?, Landschaftsparks
# ?, Zoologischer Garten
# ?, Museen
# ?, Spielplätze
# ?
36. +++ (SEM)
* An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
* Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
* Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
* Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.
Datum: 2020-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein;
Themen: klare Regelungen
# ?, steigende Infektionszahlen
# ?, Coronapandemie
# ?, Bund-Länder-Kreis
# ?, außerordentliche Kabinettsitzung
# ?, Beschlüsse
# ?, Pressebriefing
# ?, Landeskabinett
# ?, Anschluss
# ?, Ergebnisse
# ?
37. +++ (SEM)
Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor: Stufe 3 Inzidenz 100-50,1 Stufe 2 Inzidenz 50-35,1 Stufe 1 Inzidenz <= 35 Kontakt-beschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten Außerschulische Bildung Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls <= 35:
auch innen ohne Test Kinder-/ Jugend- arbeit Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test Kultur Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Datum: 2021-05-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare;
Themen: Coronafakten
# ?, Coronaregeln
# ?, Landesinzidenz
# ?, Schachtbrettmuster
# ?, Regelbetrieb
# ?, Personenbegrenzung
# ?, Geimpfte
# ?, beliebige Haushalte
# ?, Ausflugsfahrten
# ?, Sitzordnung
# ?
38. +++ (SEM)
Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung - gerade in Innenräumen.
Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen.
Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung bereits mit Wirkung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.
Datum: 2021-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer;
Themen: Großveranstaltungen
# ?, Innenräume
# ?, Freie
# ?, private Zusammenkünfte
# ?, neue Fassung
# ?, Genesene
# ?, Eindämmung
# ?, Hospitalisierungsfälle
# ?, Hospitalisierungszahlen
# ?, gestrige Beschlüsse
# ?
39. +++ (SEM)
Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war.
Diese Pflicht fällt weg.
Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.
Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig.
Datum: 2021-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-1-oktober-2021-wegfall-der-maskenpflicht-im-freien;
Themen: Freie
# ?, Maskenpflicht
# ?, Pcr-Test
# ?, Anstellbereiche
# ?, Pandemiegeschehen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Trennwände
# ?, Innengastronomie
# ?, Warteschlangen
# ?, Wegfall
# ?, Normalität
# ?
40. +++ (SEM)
Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt auch für diese Menschen von Bedeutung.
Daher gilt in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, ist es auch im Außenbereich Pflicht.
Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.
Datum: 2021-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Freizeitbereich
# ?, Rede
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, Kulturbereich
# ?, Eindämmung
# ?, 3G*-Regelungen
# ?, hohes Infektionsgeschehen
# ?
41. +++ (SEM)
1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen
Veranstaltungen Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt.
Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen.
Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig.
Datum: 2020-06-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-fassung-der-corona-schutzverordnung-mit-weiteren-erleichterungen-gilt-ab;
Themen: Auflagen
# ?, flächenmäßige Zutrittsbegrenzung
# ?, Kontaktsport
# ?, Rückverfolgbarkeit
# ?, Teilnehmer
# ?, Erlebnisbäder
# ?, Gastronomieerleichterungen
# ?, Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Tauffeiern
# ?, nichtkontaktfreie Sportarten
# ?
42. +++ (SEM)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4.
Neue Studie zu Belastungen der Bevölkerung durch LTE-Mobilfunksendeanlagen in Nordrhein-Westfalen
Neue Studie zu Belastungen der Bevölkerung durch LTE-Mobilfunksendeanlagen in Nordrhein-Westfalen / Umweltministerium stellt Ergebnisse vor und setzt sich für gesetzliche Regelung von strengeren Grenzwerten und Mindestabständen ein
2. August 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel setzt sich für den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern ein und fordert die Bundesregierung erneut auf, strengere Grenzwerte und Mindestabstände zu den Mobilfunksendeanlagen gesetzlich zu regeln.
Datum: 2013-08-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-studie-zu-belastungen-der-bevoelkerung-durch-lte-mobilfunksendeanlagen;
Themen: Mobilfunksendeanlagen
# ?, Mindestabstände
# ?, Immissionen
# ?, Bevölkerung
# ?, Belastungen
# ?, Feldmessungen
# ?, Regelbetrieb von Anlagen
# ?, elektromagnetische Felder
# ?, neue Mobilfunktechnik
# ?, neue Studie
# ?
43. +++ (SEM)
* Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
* Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen.
Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.
* Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden.
Datum: 2021-06-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-hebt-maskenpflicht-im-freien-weitgehend-auf;
Themen: Maskenpflicht
# ?, Freie
# ?, Außenschulgelände
# ?, Coronaschutzregeln
# ?, Inzidenzstufe
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, Abstände
# ?, medizinische Maske
# ?, Schulhöfe
# ?, weite Teile
# ?
44. +++ (SEM)
Sie ermöglicht damit eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche.
So entfallen in den Regionen der Inzidenzstufe 0 beispielsweise die Kontaktbeschränkungen.
Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird weitgehend nur noch empfohlen.
Wenn - wie derzeit - auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen.
Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt.
Datum: 2021-07-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln
# ?, Gültigkeit
# ?, bestehende Maßnahmen
# ?, 7-Tage-Inzidenz
# ?, Aufhebung
# ?, Coronaviruspandemie
# ?, Eindämmung
# ?, Personenbegrenzung
# ?, Sitzplan
# ?, Kreise
# ?
45. +++ (SEM)
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, ausgenommen sind wegen der besonderen Infektionsgefahren aber noch Chöre und Orchester mit Blasinstrumenten.
Ab dem 30. Mai soll die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern wieder zulässig sein, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt.
Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Bei den großen Theatern, Opern und Konzerthäusern, bei denen die Anpassung an die Bedingungen der Pandemie eine etwas längere Vorbereitungszeit erfordert, ist wie bei Großveranstaltungen eine Wiederaufnahme des regulären Aufführungsbetriebs zum Start der nächsten Spielzeit ab dem 1. September realistisch.
Datum: 2020-05-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-plan-tritt-kraft-stufenweise-oeffnung-der-anti-corona;
Themen: Schutzkonzepte
# ?, Vorsorgeeinrichtungen
# ?, Hotels
# ?, Zieldatum
# ?, Konzerthäuser
# ?, Kindertagesbetreuung
# ?, Gastronomie
# ?, Infektionsschutzstandards
# ?, Pensionen
# ?, Großveranstaltungen
# ?
46. +++ (SEM)
Umgang mit Veranstaltungen (Änderungen in den §§ 2b)
* Über die bisherigen Vorgaben hinaus muss das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen auch darlegen, wie die An- und Abreise der Personen unter Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes erfolgt.
* Wie bisher muss das Konzept zudem darlegen, wie der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und die besondere Infektionshygiene (durch angepasste Reinigungsintervalle, ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten, Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten usw.) gewährleistet werden.
* Neu ist auch: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen die Kommunen vor der Erteilung der Genehmigung das Einverständnis des Gesundheitsministeriums einholen.
Das bedeutet: Die lokalen Behörden zeigen dem Gesundheitsministerium die Veranstaltungen an, bei denen sie der Ansicht sind, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept in Ordnung ist, so dass sie die Veranstaltung normalerweise genehmigen würden.
Datum: 2020-08-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaschutzverordnung-einfuehrung-einer-lokalen;
Themen: lokale Coronabremse
# ?, klare Regeln
# ?, Einführung
# ?, Bund-Länder-Beschlüsse
# ?, Regelungen
# ?, Eindämmung
# ?, Pressebriefing
# ?, Maßnahmen
# ?, Download
# ?, Mundnasenbedeckung
# ?
47. +++ (SEM)
* bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
* dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen
Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.
Datum: 2021-06-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaschutzverordnung-bis-8-juli;
Themen: Maskenpflicht
# ?, andere Reduzierungen
# ?, Ausflugsschiffe
# ?, Inzidenzstufe
# ?, Mindestabstände
# ?, Proben
# ?, Bibliotheken
# ?, bestehende Testpflichten
# ?, bestimmte Angebote
# ?, hohe Personendichte
# ?
48. +++ (SEM)
* Sollte der personelle Mindeststandard in einer Kindertageseinrichtung nicht eingehalten werden können, so ist dieser Umstand, wie im Regelbetrieb ansonsten auch, vom Träger dem jeweiligen Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII anzuzeigen und Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebs zu entwickeln.
Soweit nicht anders möglich, kann es hier zu Einschränkungen in der Betreuung kommen.
* Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
Das gilt für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen.
* Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist.
Datum: 2020-07-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelbetrieb-der-kindertagesbetreuung-der-pandemie;
Themen: Pandemie
# ?, Coronaviruspandemie in Nordrhein-Westfalen
# ?, Rahmen der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, Kindertagespflegepersonen
# ?, Rückkehr
# ?, Beschäftigte
# ?, Träger
# ?, pädagogisches Personal
# ?, Bedingungen
# ?
49. +++ (SEM)
Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig.
Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan) Sport Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands.
Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig.
Fitnessstudios geschlossen.
Datum: 2021-05-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert;
Themen: negatives Testergebnis
# ?, Inzidenzwerte
# ?, freier Himmel
# ?, Kundenbegrenzung
# ?, belastbarer Rahmen
# ?, steigendes Impftempo
# ?, Konzerte
# ?, Freibäder
# ?, Bundesnotbremse
# ?, Burgen
# ?
50. +++ (SEM)
"Hier bestand Handlungsbedarf."
Mit einem Verbot von Mehrfachkonzessionen wird ab sofort dem Wildwuchs von spielbankähnlichen Großspielhallen entgegengewirkt.
Dabei soll ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zur nächsten Spielhalle nicht unterschritten werden.
Mit einem Verbot, EC- und Kreditkartenautomaten in Spielhallen aufzustellen, wird dem Verschuldungsrisiko entgegengewirkt.
"Die Neigung, sich mittels EC- und Kreditkarte schnell und unproblematisch Bargeld zu verschaffen und es für Glücksspieleinsätze zu nutzen, ist unter Glücksspielern sehr hoch", erklärte der Innenminister.
Datum: 2012-11-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wir-wollen-das-gluecksspiel-geordnete-bahnen-lenken-und-spielsucht-bekaempfen;
Themen: neuer Glücksspielstaatsvertrag
# ?, Glücksspielwesen in NRW
# ?, Spielhallen
# ?, Neuausrichtung
# ?, attraktives Alternativangebot
# ?, illegaler Glücksspielmarkt
# ?, Lotterien
# ?, Suchtpotenzial
# ?, effektiver Kampf
# ?, Jäger
# ?
51. +++ (SEM)
Wir wollen Schritt für Schritt in die Normalität zurückkehren.
Das wünschen sich nicht nur viele Händler, sondern auch die Kunden.
Große wie kleine Geschäfte müssen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sicherstellen und wirksame Maßnahmen zu Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung des Mindestabstandes durchsetzen.
Ich freue mich zu sehen, wie verantwortungsvoll die Unternehmen mit dieser Herausforderung umgehen.
"
Datum: 2020-04-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsminister-besucht-einzelhandelsunternehmen-nordrhein-westfalen;
Themen: Geschäfte
# ?, zugängliche Verkaufsfläche
# ?, Einzelhandelsunternehmen
# ?, Babyfachmärkte
# ?, Einrichtungshäuser
# ?, Hygieneregelungen
# ?, Wochenbeginn
# ?, wirtschaftliche Perspektive
# ?, wirtschaftliche Aktivitäten
# ?, Kunden
# ?
52. +++ (SEM)
Das Ende des Tagebaus Garzweiler wird vorgezogen, die zu gewinnende Kohlemenge dort auf 280 Millionen Tonnen halbiert.
Das entspricht etwa 280 Millionen Tonnen CO2, die nicht mehr emittiert werden.
Zudem werden Mindestabstände zum Tagebaurand festgelegt, drei Höfe und fünf Dörfer in Erkelenz gesichert, einschließlich Vorkaufsoption für ehemalige Eigentümer und Eigentümerinnen.
Die fünf Dörfer in Erkelenz haben damit auch die Chance, sich zu Orten der Zukunft zu entwickeln.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Unser Ziel ist klar: Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas entwickeln, unseren Wirtschaftsstandort sichern und den Beschäftigten eine gute Zukunftsperspektive eröffnen.
Datum: 2023-09-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-leitentscheidung-gibt-dem-rheinischen-revier-sicherheit-und-perspektive;
Themen: Kapitel
# ?, neue Leitentscheidung
# ?, Bergbauunternehmen
# ?, Braunkohleverstromung
# ?, Perspektive
# ?, Freiheitsenergien
# ?, Nordrevier
# ?, Orte der Zukunft
# ?, Tagebausee in Garzweiler
# ?, Tagebauseen
# ?
53. +++ (SEM)
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Die Landesregierung strebt mit der Energieversorgungsstrategie ein starkes Wachstum bei erneuerbaren Energien an: So soll bis 2030 die vorhandene installierte Leistung bei Wind auf 10,5 Gigawatt verdoppelt werden.
Dieses Ziel ist auch mit den geplanten Mindestabständen von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten erreichbar.
Das ist das Zwischenergebnis der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Windenergie, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: "Das Land legt bei der Windenergie Wert auf nachhaltige Akzeptanz und einen verantwortlichen Ausbau.
Datum: 2021-02-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/windpotenzialstudie-bekraeftigt-ziele-der-energieversorgungsstrategie;
Themen: vorhandene installierte Leistung
# ?, Ziele der Energieversorgungsstrategie
# ?, Windenergieanlagen
# ?, Windpotenzialstudie
# ?, Wachstum von Erneuerbare Energie
# ?, Wohnbebauung
# ?, Gesamtpotenzial
# ?, Potenzial für Windenergienutzung
# ?, Zwischenergebnis der Potenzialstudie
# ?, abrufbare Zwischenergebnisse
# ?
54. ++ (IR)
Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird.
Datum: 2021-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausweitung-der-kontaktbeschraenkungen-auf;
Themen: Beschlüsse der Bund-Länder-Beratung
# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Kontaktbeschränkungen
# ?, Aufrechterhaltung
# ?, überregionale Großveranstaltungen
# ?, Kontaktreduzierung
# ?, andere Veranstaltungen
# ?, Kontakte
# ?, Genesene
# ?, Geimpfte
# ?
55. ++ (IR)
Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird.
Datum: 2022-01-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, kritische Infrastruktur
# ?, Auffrischungsimpfung
# ?, Gastronomie
# ?, Testpflicht
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, beaufsichtigter Selbsttest
# ?, Maßnahmen
# ?
56. ++ (IR)
Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet. o Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten. o Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Datum: 2021-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, Coronanotbremse
# ?, Notbremse
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Geltung
# ?, Ausnahme
# ?, Geldbuße für Einzelfall
# ?, Kundenanzahl
# ?, aktueller bestätigte Schnelltest
# ?, betreffende Angebote
# ?
57. ++ (IR)
Aktuell wird zudem der 1.000-Meter-Mindestabstand für Repowering-Vorhaben abgeschafft.
Datum: 2023-03-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ausschreibung-fuer-wind-und-solarenergie-nordrhein-westfalen-erhaelt-die-meisten;
Themen: Zuschläge
# ?, Solaranlagen
# ?, Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen
# ?, Windenergieprojekte
# ?, Lärmschutzwände
# ?, aktuelle Ausschreibung
# ?, Solarenergie
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, Rückenwind
# ?, 1.000-Meter-Mindestabstand für Repowering-Vorhaben
# ?
58. ++ (IR)
Aber bitte beachten Sie dabei auf jeden Fall und weiterhin konsequent die Abstandsregeln zum Schutz gegen das Corona-Virus.
Deswegen appelliert zum Beispiel die Nationalparkverwaltung Eifel an Tagesausflügler, von einem Besuch des Nationalparks Eifel abzusehen, denn insbesondere auf schmalen Wanderwegen des Nationalparks ist es schwierig, den gebotenen Mindestabstand einzuhalten.
Das Umweltministerium bittet Bürgerinnen und Bürger, sich im Vorhinein genau zu informieren, ob ein Besuch des gesteckten Ausflugsziels möglich ist und in Anbetracht der aktuellen Situation die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich ist.
Datum: 2020-04-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-zeiten-grosses-interesse-erholung-der-natur-zwingend-auf-abstand-und;
Themen: Aufzuchtzeit
# ?, Setzzeit
# ?, Brutzeit
# ?, Abstandsregeln
# ?, aktueller Coronavirus
# ?, bekannte Ausflugsziele
# ?, Ostern
# ?, Infektionen
# ?, Coronazeiten
# ?, Trotz
# ?
59. ++ (IR)
Nach den aktuell noch geltenden Regelungen sind private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufe 0 und 1 möglich.
Datum: 2021-08-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-hochzeiten-auch-bei-inzidenzstufe-2-am-kommenden-wochenende;
Themen: angemessenes Schutzkonzept
# ?, langer Planungsvorlauf
# ?, mögliche Hochzeiten
# ?, Festhalten
# ?, Schutzvorkehrungen
# ?, konkrete Regelungen
# ?, Rechnung
# ?, Inzidenzstufe
# ?, bisherige Regelung
# ?, betroffene Personen
# ?