1. +++ (SEM)

Im August 2020 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 575 Euro im ersten Jahr, 685 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Eine erneute Erhöhung findet im darauffolgenden Jahr statt: Ab August 2021 beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 610 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro und 815 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich neu geregelten Mindestausbildungsvergütung.
"Den tarifvertraglichen Regelungen kommt gegenüber den gesetzlichen Regelungen, die immer nur einen Mindeststandard vorgeben, besondere Bedeutung zu.
Denn die Tarifvertragsparteien verfügen im Gegensatz zum Gesetzgeber über spezielle Branchenkenntnisse", so Laumann.

Datum: 2019-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laumann-erklaert-den-tarifvertrag-fuer-friseur-azubis-fuer-allgemeinverbindlich;
Themen: Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Friseurazubis # ?, Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen # ?, Auszubildende # ?, wichtiges Instrument # ?, erneute Erhöhung # ?, spezielle Branchenkenntnisse # ?, tarifvertragliche Regelungen # ?, Mindeststandard # ?, Zeiten # ?

2. +++ (SEM)

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Minister Laumann: Diskussion um Mindestausbildungsvergütung geht an der Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen weitgehend vorbei
Tarifregister des Landes wertet Ausbildungsvergütung in Nordrhein-Westfalen aus: Große Gehaltsspanne zwischen den Branchen

Datum: 2019-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-diskussion-um-mindestausbildungsverguetung-geht-der-wirklichkeit;
Themen: Mindestausbildungsvergütung # ?, Tarifregister # ?, Ausbildungsvergütung # ?, geplantes Niveau # ?, Vergütungen # ?, Einstiegsvergütungen # ?, Orthopädieschuhmacherhandwerk # ?, Raumausstatter # ?, Tarifvergütung # ?, allgemeine Ortskrankenkassen # ?

3. +++ (SEM)

Für die Auszubildenden gibt es ab August dieses Jahres im 1. Ausbildungsjahr monatlich 665 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 785 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 900 Euro.
Im August 2024 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 710 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 830 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 955 Euro im dritten Jahr.
Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro für das Jahr 2023 und 649 Euro für 2024.
"Für die Auszubildenden im Friseurhandwerk ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Zeichen.
Ein wertschätzender Umgang, eine qualifizierte Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung setzen Anreize, sich für eine Ausbildung in dieser Branche zu bewerben", so Laumann: "Ich halte ein solches klares Signal für gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung auch deshalb für wichtig und schön, weil das Friseurhandwerk einen erheblichen integrativen Beitrag leistet.

Datum: 2023-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-tarifvertrag-fuer-auszubildende-im-friseurhandwerk-fuer;
Themen: Friseurhandwerk # ?, vereinte Dienstleistungsgewerkschaft # ?, geschlossener Ausbildungstarifvertrag # ?, Auszubildende # ?, Kosmetik # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen # ?, Preiskonkurrenz # ?, aktuelle Handwerksstatistik # ?, gute Ausbildungsbetriebe # ?