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Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Beamtenbesoldung hat die Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation grundlegend verändert.
Die Mindestbesoldung bemisst sich künftig nicht mehr am Grundsicherungsniveau, sondern an der sogenannten Prekaritätsschwelle: Sie beträgt 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens.
Diese Vorgaben gelten für alle Länder und den Bund.
Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Ländern, die einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorlegen.

Datum: 2026-09-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus;
Themen: Besoldungsrecht # ?, Grundgehälter # ?, verfassungsrechtliche Vorgaben # ?, Bundesverfassungsgericht für Beamtenbesoldung # ?, Medianäquivalenzeinkommen # ?, Mindestbesoldung # ?, wohngeldrechtliche Mietenstufen # ?, verfassungsrechtliche Anforderungen # ?, Kraft # ?, Gesetzgebungsverfahren # ?