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Verkehr
Das Land erhöht die seit 2012 unveränderten Fördersätze für den kommunalen Straßenbau.
Der Mindestfördersatz wird von 60 Prozent auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gesteigert.
Die Kreise, Städte und Gemeinden, die als strukturschwach gelten und daher in der Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) liegen, erhalten einen erhöhten Fördersatz von 75 Prozent.
Für alle Kommunen steigt die Förderung des kommunalen Anteils bei der Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen auf 80 Prozent (bislang 70 bzw. 75 Prozent).

Datum: 2019-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erhoeht-zuschuesse-fuer-den-kommunalen-strassenbau;
Themen: kommunaler Straßenbau # ?, Bahnübergänge # ?, Beseitigung # ?, Kommunen # ?, Förderung für Sanierung # ?, Förderung für Straßenbau # ?, Mindestfördersatz # ?, Neubau von Straßen # ?, beteiligte Straßenbaulastträgerin # ?, jeweiliges Jahr # ?