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Der gemeinsame Gesetzesentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen, der auch von Bayern unterstützt worden, wird nach dem heutigen Beschluss des Bundesrats der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet und danach in den Bundestag eingebracht.
Neben dem Grundtatbestand für die verbotene Teilnahme an illegalen Autorennen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden soll, sieht der Gesetzesentwurf außerdem härtere Strafen vor, wenn unbeteiligte Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu Schaden kommen.
Statt der bisherigen Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung von bis zu fünf Jahren soll der Strafrahmen zukünftig auf eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren angehoben werden, wenn ein anderer Mensch zu Tode kommt oder eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet.

Datum: 2016-09-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beschluss-des-bundesrats-illegale-autorennen-sollen-zukuenftig-strafbar-sein;
Themen: illegale Autorennen # ?, Bundesrat # ?, heutiger Beschluss # ?, Raser # ?, Grundtatbestand # ?, Mindestfreiheitsstrafe # ?, abschreckendes Signal # ?, testosterongesteuerte Ps-Junkies # ?, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer # ?, verbotene Teilnahme # ?