1. +++ (SEM)

Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden.
Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung.

Datum: 2021-04-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsetzung-der-corona-teststrategie-nordrhein-westfalen-arbeitgeber-koennen-bei;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, offizieller Testnachweis # ?, Coronateststrategie # ?, Testergebnis # ?, Testnachweise # ?, Arbeitgeberinnen # ?, Pflegeheime # ?, Beschäftigtentestungen # ?, Mindestinhalt # ?