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Der Minister forderte: "Bei der Ausgestaltung und Umsetzung auf nationaler Ebene brauchen wir eine enge und effiziente Abstimmung zwischen Bund und Ländern, denn die Länder haben qua Verfassung die zentrale Aufgabe der Vielfaltssicherung.
Von wesentlicher Bedeutung für die Vielfaltssicherung im Netz ist die Festlegung von Mindestqualitätsstandards für den Internetzugang.
Die Befugnis dazu weist Europa den nationalen Regulierungsbehörden zu.
Angesichts des verfassungsgemäßen Auftrags der Länder ist es geboten, dass ein solches Verfahren im Einvernehmen mit den Ländern erfolgt.

Datum: 2015-11-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/medienvielfalt-im-internet-sichern-gutachten-zur-netzneutralitaet-zeigt;
Themen: Netzneutralität # ?, Internetzugang # ?, Medienvielfalt # ?, EU-weite Telekommunikationsverordnung # ?, Gutachten von Fetzer # ?, Mindestqualitätsstandards # ?, andere Dienste # ?, mögliche Bevorzugung # ?, nationale Regulierungsbehörden # ?, Meinungsvielfalt # ?